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Glatzkopf vor Fahne.

© picture alliance / dpa

NPD: Brandgefährlich, aber noch lange nicht verboten

Dass das Bundesverfassungsgericht nur drei Verhandlungstage angesetzt hat, spricht für den Verbotsantrag des Bundesrates. Die NPD hat zur Hetze gegen Flüchtlinge beigetragen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Frank Jansen

Ist das der Anfang vom Ende der NPD? Nach einem halben Jahrhundert ewiggestriger Agitation? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, nach langer Prüfung des Verbotsantrags nun doch in das Hauptverfahren einzusteigen, bedeutet für die Partei nichts Gutes. Ihre Strategie, den Verdacht auf V-Leute in Vorständen der NPD so stark anzufachen, dass die Richter den Verbotsantrag verwerfen und es gar nicht erst zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ist gescheitert.

Für den Bundesrat wiederholt sich das Desaster von 2003 nicht. Damals stellte das Gericht das auch von Bundestag und Bundesregierung angestrengte Verbotsverfahren wegen der V-Leute in den Führungsetagen der NPD ein. Größer hätte die Blamage kaum sein können.

Diesmal sieht es für den Bundesrat besser aus, obwohl er vor zwei Jahren allein das Verbot beantragt hat. Dass der Zweite Senat des Verfassungsgerichts für März das Hauptverfahren ankündigt, ist ein erster Erfolg für die Länderkammer. Und es lässt aufhorchen, dass die Richter nur drei Tage mündlicher Verhandlung für nötig halten.

Ist der Verbotsantrag doch plausibel genug, um ein schnelles Ende der NPD herbeizuführen? Oder haben die vielen Nachlieferungen der Prozessbevollmächtigten des Bundesrates mit Belegen zur Verfassungsfeindlichkeit der Partei die Überzeugungskraft des Antrags entscheidend gestärkt?

Sicher ist ein Verbot keineswegs

Die NPD hat jedenfalls einen Beitrag zur Hetze gegen Flüchtlinge geleistet, der den demokratiefeindlichen Charakter der Partei deutlich unterstreicht. In Tröglitz beispielsweise mobilisierten NPD-Leute nicht nur heftig gegen die Aufnahme von Asylbewerbern, drangsaliert wurde auch der Bürgermeister – bis er aufgab. Und dann ging auch noch die für die Flüchtlinge vorgesehene Unterkunft in Flammen auf. Die Stimmungsmache der NPD war gerade in den vergangen Monaten brandgefährlich.

Sicher ist ein Verbot der Partei allerdings auch jetzt nicht. Genauso wenig lässt sich vorhersagen, ob es in Karlsruhe bei nur drei Verhandlungstagen bleibt. Die Richter werden zudem 60 Jahre nach dem letzten Parteiverbot in der Bundesrepublik die Kriterien aktualisieren müssen. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Verbots einer kleinen Partei wie der NPD ist nicht vom Tisch. Und die vielen anderen Probleme mit Rassismus und Rechtsextremismus schon gar nicht.

Die Propaganda von AfD, Pegida und Neonazis gegen den Zustrom der Flüchtlinge geht weiter. Sie wird auch mit einem Verbot der NPD nicht enden. Außerdem stehen zwei rechtsextreme Parteien, „Die Rechte“ und „Der Dritte Weg“, als Auffangbecken für NPD- Mitglieder bereit. Womöglich steht der Bundesrepublik nun sogar ein Verbote-Marathon bevor.

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