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Karlsruher Daten-Urteil: Sammeln reicht nicht

Die Politik drängt, die Justiz bremst - so ist der erste Eindruck, schaut man sich die Reaktionen des Bundesverfassungsgerichts auf Gesetze und Vorschriften an, die zur härteren Bekämpfung von Kriminalität bis hin zum Terrorismus erdacht wurden.

Das Urteil, das die Karlsruher Richter am Dienstag zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein gesprochen haben, scheint, wie schon bei der Online-Durchsuchung, von rigider Blockade zu künden. Doch das stimmt nicht ganz. Das Bundesverfassungsgericht hat kaum mehr vorgeschrieben als das, was selbstverständlich sein sollte: Wenn schon ein Eingriff in ein Grundrecht vorgenommen wird, muss er ausführlich und plausibel begründet sein. Einfach Daten sammeln und dann schauen, was sich nutzen lässt, reicht eben nicht. So hat das Gericht, vergleichbar mit dem Urteil zur Online-Durchsuchung, das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit des Rechtsstaats gestärkt, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Ob die Politik das Signal versteht, ist allerdings offen. Bundesinnenminister Schäuble will mit den Amerikanern stärker als bisher sensible Daten zu Terrorverdächtigen austauschen. Im Prinzip richtig, nur: Wer garantiert das nötige Augenmaß? Möglicherweise: ein Gericht in Karlsruhe. fan

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