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Meinung: Kein Anschluss unter dieser Nummer

Berichterstattung zur Handyüberwachung Herr Lauer von den Piraten hat offensichtlich keine Ahnung vom Strafgesetzbuch. Wer ein Auto anzündet, begeht nach § 306 StGB eine Brandstiftung.

Berichterstattung zur Handyüberwachung

Herr Lauer von den Piraten hat offensichtlich keine Ahnung vom Strafgesetzbuch. Wer ein Auto anzündet, begeht nach § 306 StGB eine Brandstiftung. Das ist ein Verbrechen beziehungsweise eine gemeingefährliche Straftat. Daher ist nach § 100a StPO auch die Überwachung der Telekommunikation zulässig, wenn sie von einem Richter angeordnet wurde. Genau dies ist im beschriebenen Fall geschehen. Also erst lesen, dann reden Herr Lauer.

Burghardt Schweichler, Kriminaloberrat a. D., Berlin-Wilmersdorf

Das neue Medienthema ist die Auswertung von Drahtlosverbindungen durch die Polizei aufgrund der nächtlichen Autobrände. Heute früh wurde auf Inforadio im Interview die Meinung eines Vertreters der Piraten gesendet, der die Maßnahme als völlig unverhältnismäßig bezeichnete.

Neben der Erinnerung, dass ein Jurist mir gegenüber einmal die Verhältnismäßigkeit als Hure des Verwaltungsrechtes bezeichnete, stellte sich mir die Frage, was ist unverhältnismäßig daran, dass aus sehr konkretem Anlass eine örtlich und zeitlich begrenzte Auswertung des Handyverkehrs erfolgte, zumal sie durch richterlichen Beschluss autorisiert war?

Die feigen nächtlichen Brandstiftungen richteten einen erheblichen Schaden an, der über die Versicherungsprämien die Gesamtheit der Autohalter trifft. Dem gegenüber steht die Feststellung von Drahtlosverbindungen einer Vielzahl von Telefonaten in einer bestimmten Straße zu bestimmter Zeit, die bereits nach meinen Informationen zu einem Erfolg geführt hat.

Inwieweit die Masse der festgestellten Daten überhaupt auswertbar ist, ist eine Angelegenheit der Auswerter. Wesentlich ist dabei, dass nur die Verbindungsdaten, nicht aber die Gesprächsinhalte bekannt und ausgewertet wurden. Welchem Normalbürger schadet das, wenn er nichts zu verbergen hat? Da spielt auch die Vielzahl der betroffenen Bürger keine Rolle.

Sorgen macht sich eigentlich nur, wer etwas zu verbergen hat. Mir als Handybesitzer ist völlig egal, wer weiß, wann ich von wo aus mit wem gesprochen habe. Außerdem werden auch Festnetzgespräche durch die Telekom gespeichert und mit der Monatsabrechnung aufgelistet und in Rechnung gestellt. Wo ist da der Unterschied zur genannten Polizeimaßnahme. Ich kann mir vorstellen, dass auch diese Festnetzdaten im konkreten Einzelfall, zum Beispiel Erpressung mit Entführung, durch die Polizei abgefragt werden. Ohne dass es die Öffentlichkeit aufregt.

Die Frage, ob die Funknetzbetreiber die an die Polizei gelieferten Daten überhaupt speichern dürfen, sehe ich nicht als rechtliche Grauzone. Vielmehr bedürfen die Netzbetreiber nach meinem Wissen die Aufzeichnungen aus betrieblichen Gründen, wie zum Beispiel die Telekom ihre Festnetzdaten zur Monatsabrechnung. Offensichtlich glaubt der interviewte Pirat, dass jedermann eine Handyflat besitzt, wobei eine Einzelabrechnung entfällt, dass dem nicht so ist, weiß ich aus meinem privaten Umfeld.

So ist verständlich, dass mehr und mehr Menschen wegen solcher Kommentare den Datenschutz für ein Verbrecherschutzgesetz halten. Ganoven (Autobrandstifter wahrscheinlich nicht) wissen beispielsweise sehr genau, dass Standortbestimmungen aufgrund von Handydaten wegen der Zellenstruktur der Funknetze jederzeit feststellbar sind, und richten sich mit ihrem Verhalten darauf ein.

Meine Schlussfolgerung: Man sollte die Kirche im Dorf lassen und nicht auf jeden fahrenden Zug aufspringen.

Winfried Berndt, Berlin-Wannsee

Vielen Dank für diese wohltuende Versachlichung! Ich war angesichts der aufgeregten Empörung gerade der Politik auch schon sehr irritiert!

Bleibt als Tipp für die Empörten nur noch zu erwähnen, dass ein ausgeschaltetes Handy auch keinen Kontakt mit einer Funkzelle aufnimmt!

Jürgen Schilke, Teltow

Man muss die Presse loben, die in letzter Zeit viele Dinge, die nicht in Ordnung sind, ans Tageslicht befördert hat. Dazu gehört auch die Vorratsdatenspeicherung, der Datenschutz allgemein, wo sich offensichtlich vieles abspielt, von dem wir Bürger gar nichts oder nur wenig wissen. Warum müssen von allen oder vielen Handynutzern die Telefondaten gespeichert und noch schlimmer von der Polizei ausgewertet werden (mit wem man telefoniert, wo man gerade ist etc.). Das ist ein Unding, nur eines mehr von vielen, was sich die Berliner Polizei alles leistet. Da wird doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Christian Lukner, Bonn

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