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Meinung: Kein Freibrief für Untätigkeit

Von Gerd Appenzeller

Es gehörte schon eine gewisse Wundergläubigkeit dazu, vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Sachen Tempelhof eine andere Entscheidung zu erwarten als jene, die gestern erging: Der traditionsreiche Verkehrsflughafen muss im Oktober 2008 geschlossen werden. Eine Revision gegen das Urteil haben die Berliner Richter ausgeschlossen. Sie orientierten sich damit an den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. Das hatte, als es grünes Licht für den Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) gab, ausdrücklich die Schließung von Tegel und Tempelhof im zeitlich engen Zusammenhang mit der Eröffnung von BBI festgeschrieben. Dass man das eine tun, das andere aber lassen könne, war und ist eine Selbsttäuschung jener, die aus durchaus ehrenwerten Gründen gerne weiter von Tempelhof geflogen wären. BBI eröffnet, Tempelhof aber weiter offen – das wäre eine Lösung, die die Leipziger Bundesrichter als arglistige Täuschung hätten empfinden müssen. Schließlich hatten ihnen die Berliner und Brandenburger Planungsbehörden ja erst jenen Vorschlag des künftig einzigen Flughafens der Region unterbreitet, der dann im Urteil aufgegriffen wurde.

Während juristisch also ein Schlussstrich gezogen wurde, steht der politische Entscheidungsprozess erst am Anfang. Was geschieht nach 2008? Der Senat gefiel sich bislang in der Rolle desjenigen, der alle Vorschläge Dritter als vermeintlich ungeeignet zurückweist, selber aber keine macht. Das ist eine überaus arrogante Einstellung, deren Folgen über reine Stilfragen weit hinausgehen. An den Millionenverlusten Tempelhofs wird sich ja mit der Einstellung des Flugbetriebes nichts ändern. Sie resultieren aus den Unterhaltskosten für die riesige Baumasse. Mag sein, dass die Berliner Politik, geübt im Jonglieren mit roten Zahlen, das nicht weiter beunruhigt. Der Bundesfinanzminister wird dem Senat freilich bald deswegen auf die Finger klopfen – denn der Bund ist als Haupteigentümer am Zuge, sobald der Flugverkehr eingestellt wurde.

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