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Meinung: Keine Bewährung für die Wirtschaft

Esser und Ackermann haben sich an die Regeln gehalten – es wird Zeit, diese zu ändern

Der spektakulärste Prozess der deutschen Wirtschaftsgeschichte wird ohne spektakuläre Urteile enden. Daran ändert auch die Forderung der Staatsanwälte nach mehrmonatigen Bewährungsstrafen für den Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und den Ex-Boss der IG Metall, Klaus Zwickel, wenig.

Gemessen an dem öffentlichen Zorn, den die Millionenabfindungen für den ehemaligen Mannesmann-Chef Esser, für den sogar eine Haftstrafe gefordert wurde, nach der Übernahme des Unternehmens durch Vodafone provozierte, müssten die sechs Angeklagten für Jahre hinter Gitter. Gemessen an rechtsstaatlichen Kriterien wird es auf einen Freispruch hinauslaufen. Mauschelei und Maßlosigkeit sind nur schwer mit Paragrafen zu fassen, Anstand und Moral schon gar nicht.

Deshalb war der ganze Aufwand – fünf Monate wurden Untreue, Dokumentenfälschung und Beihilfe in besonders schweren Fällen verhandelt – aber nicht vergebens. Das beste am Mannesmann-Prozess ist, dass er überhaupt stattfindet. Denn allen Vorständen und Aufsichtsräten ist klar geworden: Neben den sechs Stühlen für die Beschuldigten stand die ganze Zeit ein siebter. Und auf dem hatte die deutsche Unternehmensverfassung Platz genommen. Das System aus Management, Aufsichtsrat, Mitbestimmung und engen personellen Verflechtungen hat versagt. Davon stand zwar nichts in der Klageschrift. Aber mit jedem Verhandlungstag wurde deutlicher, warum Ackermann, Esser oder Zwickel sich so verbissen im Recht sahen wo neutrale Beobachter Zweifel hegten: Die Herren haben sich – weitgehend jedenfalls – an die Usancen der Branche gehalten. Deshalb ist es höchste Zeit, diese Regeln zu ändern.

Der Prozess hat die Schwächen der Unternehmenskontrolle in diesem Land gnadenlos offen gelegt. Scharf ist, dem Gesetz nach, die Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die einen sollen regieren, die anderen kontrollieren. Weil sich Regierende ihre Kontrolleure zum Teil jedoch selbst aussuchen und weil viele Aufsichtsräte einmal selbst auf den Posten gesessen haben, die sie nun überwachen sollen, ist das System nur auf dem Papier perfekt. Da überrascht es niemanden, dass Kontrollierte und Kontrolleure sich leicht auf Millionenabfindungen einigen können.

Oder nehmen wir Klaus Zwickel. Der konnte nach dem Prämienbeschluss nicht so losdonnern, wie sich das für einen gestandenen Gewerkschafter gehört hätte. Zwickel war per Mitbestimmungsgesetz Teil des Kontrollsystems und musste sich also loyal verhalten.

Noch eines lehrt der Prozess: Der generelle Wechsel von Ex-Vorständen in die Aufsichtsräte ist ein grundlegender Konstruktionsfehler. Diese Herren sollen dann objektiv und neutral über Strategie oder – wie im Falle Mannesmann – „angemessene“ Prämien entscheiden. Das kann nicht gut gehen. Ist es bei Mannesmann auch nicht.

Das alles schreit geradezu nach scharfen Gesetzen, die Managern wie Aufsichtsräten strikt vorschreiben, was sie dürfen und was sie zu unterlassen haben. Aber es geht viel einfacher. Die Spitzenkräfte der deutschen Wirtschaft müssen sich nur an das halten, was sie selbst im so genannten Corporate-Governance-Kodex aufgeschrieben haben. Darin stehen über 80 Vorschriften für eine gute und – darauf kommt es an – transparente Unternehmensführung. Denn eines hat der Prozess um die 111 Millionen D-Mark Prämien und Abfindungen bewiesen. Wären die Entscheidungen in den Mannesmann-Gremien offen und nachvollziehbar abgelaufen, dann wären sie in dieser skandalösen Form vermutlich gar nicht gefallen. Gier und Maßlosigkeit lassen sich ohnehin nicht durch Gesetze regulieren, aber mit Transparenz.

Dieter Fockenbrock

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