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Meinung: Keine Fristenlösung

Von Gerd Appenzeller

Die Philosophie ist das eine und die Politik das andere. Natürlich darf man sich den Kopf darüber zerbrechen, was es über das Schröder’sche Selbstverständnis aussagt, dass er sich bei der Vertrauensfrage enthalten hat. Rein praktisch aber ist die Überlegung bedeutungslos. Ja durfte er nicht sagen, um sein Ziel nicht zu gefährden. Nein aus Gründen der Selbstachtung auch nicht. Da blieb also nur das wässrige Wedernoch. Während sich der Kanzler also aus seiner Sicht taktisch richtig verhielt, hat der SPD-Vorsitzende entweder gepatzt – was unwahrscheinlich ist – oder übertaktiert. Als Franz Müntefering nämlich am Freitag vor dem Parlament sagte, der Kanzler habe das Vertrauen der SPD-Fraktion und die wolle ihn weiter als Regierungschef behalten, konterkarierte er damit Schröders Plan. Wie soll der Bundespräsident denn glauben, dass der Kanzler nicht mehr vom stetigen Vertrauen der größten Regierungsfraktion getragen wird, wenn deren Vorsitzender genau das Gegenteil sagt? Falls das aber sozusagen mit einem Augenzwinkern angemerkt werden sollte, um der Wahrheit willen, war es dumm. Horst Köhler ist damit ein Votum noch schwerer gemacht.

Er muss sich in 21 Tagen entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hingegen steht, entgegen allgemeiner Annahme, überhaupt nicht unter Zeitdruck. Zwar sagt Artikel 39 des Grundgesetzes, dass im Falle einer Auflösung des Bundestages die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfindet. Diese Frist beginnt aber erst, wenn der Bundespräsident seine Entscheidung veröffentlicht, nicht bereits, wenn er sie unterschreibt. Horst Köhler könnte sich also zeitlich mit Karlsruhe abstimmen. Warum? Wer die Einschätzungen prominenter früherer Verfassungsrichter zu den Chancen eines Neuwahlbegehrens verfolgt hat, erkennt keine eindeutige Tendenz. Was in aller Welt berechtigt zu der Annahme, die heutigen Karlsruher Richter könnten da schnell zu einem klaren Votum kommen, wo ihre Vorgänger so zweifeln? Sie werden die Zeit bekommen, die sie brauchen.

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