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Meinung: Keine Revolutionäre, kein Schweinesystem

Der Staat hat längst bewiesen, dass er gegenüber RAF-Mördern Gnade zeigt

Ob Brigitte Mohnhaupt aus der Haft entlassen, ob der Bundespräsident Christian Klar begnadigen wird, darüber muss nach Regeln und Verfahren entschieden werden, die für jeden Mörder gelten. Dabei sind Fragen zu beantworten, die sich ihrer Natur nach einer öffentlichen Debatte entziehen, wie die nach der Haltung zur begangenen Tat oder dem künftigen Verhalten eines Menschen, der vor Jahrzehnten kaltblütig getötet hat.

Es muss nicht erläutert werden, dass im Fall von RAF-Terroristen vorzeitige Entlassungen oder Gnadenakte ohne öffentliche Diskussion unmöglich sind. Weil sie ein unvermeidbarer Teil des Verfahrens ist, muss die Debatte kritisch befragt werden. Halten wir uns wirklich an das Postulat, dass die Entscheidung über Mohnhaupt und Klar nach den Maßstäben getroffen wird, die nach einem Vierteljahrhundert Haft an jeden Schwerverbrecher angelegt werden? Ganz eindeutig nicht. Und auch das ist fast unvermeidlich.

Die Wunden sind tief und sie sind nicht verheilt, die Mohnhaupt oder Klar vielen Menschen und der staatlichen Gemeinschaft zugefügt haben. Daran wird keine vorzeitige Entlassung, keine Gnade etwas ändern. Im Gegenteil, die Entscheidung zur Nachsicht gegenüber den Tätern muss sich darüber ganz und gar bewusst sein, sie muss ja sogar in Kauf nehmen, dass sie für die Opfer noch einmal schmerzhaft sein kann.

Doch in der öffentlichen Debatte schwingen Töne mit, in die sich immer wieder, meist unbewusst und unbeabsichtigt, die Muster der 70er Jahre einschleichen. Es war die Wahnvorstellung der RAF-Mörder, dass hier ein Krieg zwischen Revolutionären und dem Schweinesystem stattfände. Manchen ihrer Generationsgefährten aus der Studentenbewegung bewahrte nur der Zufall, die große Mehrheit innerer Abscheu vor dem Überschreiten der Grenze zur hybriden Gewalt.

Schwerer und später kam diese Generation zu der Einsicht, dass die RAF nicht den Hauch einer politischen Legitimation für sich beanspruchen konnte, schon gar nicht die der Vergangenheitsbewältigung. Und am allerschwersten fiel und fällt bis heute ein angemessenes Urteil über die staatliche Reaktion auf die RAF. Dass sie ganz und gar überzogen war, ist bis heute unter vielen 68ern verbreiteter als die Auffassung, dass die bundesdeutsche Demokratie sich, bei Kritik im Einzelnen, gegen die Herausforderung rechtsstaatlich behauptet hat.

Das Wort Schlussstrich wird nicht ausgesprochen. Doch zielen einige Unter- und Obertöne der Debatte darauf, und damit verliert sie das Maß. Es gibt keinen Bedarf an staatlicher Symbolik über die konkreten Fälle Mohnhaupt und Klar hinaus. Der Staat hat längst bewiesen, dass er auch RAF-Mördern gegenüber die Nachsicht zeigt, die ein Rechtsstaat langjährigen Gefangenen gewähren kann. Von Versöhnung ist die Rede, doch es gab nie zwei Konfliktparteien. Und gar das Kapitel RAF von Seiten des Staates zu schließen? Er hat es nicht aufgeschlagen und darf seine Wehrhaftigkeit gegen Mörder nicht bereuen.

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