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Meinung: Kinder sind Kinder

Gelegentlich muss man dankbar sein, dass es das Bundesverfassungsgericht gibt. Beseitigt doch das gestrige Urteil zum Betreuungsunterhalt eine derart offensichtliche Ungerechtigkeit, dass sich die Fachjuristen im Justizministerium schon fragen lassen müssen, wie es dazu je kommen konnte.

Gelegentlich muss man dankbar sein, dass es das Bundesverfassungsgericht gibt. Beseitigt doch das gestrige Urteil zum Betreuungsunterhalt eine derart offensichtliche Ungerechtigkeit, dass sich die Fachjuristen im Justizministerium schon fragen lassen müssen, wie es dazu je kommen konnte. Mit welchem Grund, fragte das Gericht, sollten Kinder nichtehelicher Eltern gegenüber Kindern verheirateter Paare benachteiligt werden – und statt acht Jahre lediglich drei Jahre Betreuungsunterhalt in Anspruch nehmen dürfen? Man muss sich den Begründungsversuch der Bundesregierung dazu ganz genau anschauen: Weil Eheleute auch im Falle des Scheiterns ihrer Ehe zu „nachehelicher Solidarität“ verpflichtet seien – bei nicht verheirateten Eltern, deren Lebensentwürfe „von der flüchtigen Affäre bis zur langdauernden Partnerschaft“ reichten, sei das dagegen anders. Wer so argumentiert, kann uneheliche Kinder eigentlich gleich zur Zwangsadoption freigeben. Die Entscheidung aus Karlsruhe behandelt alle Kinder gleich – und kommt zum richtigen Zeitpunkt: In die anstehende Reform des Unterhaltsrechts gehört eine generelle Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder. SB

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