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Kinderschutz in die Verfassung?: Lyrik statt Politik

Den Kinderschutz in der Verfassung zu einem eigenen Staatsziel zu erheben, bringt nichts - statt dessen müssen Kommunen ihrer Verantwortung gerecht werden.

Ein besonderer Kinderschutz im Grundgesetz? Prima Sache, unbedingt nötig. Das sagen jetzt viele angesichts gehäufter Fälle von Misshandlung und Verwahrlosung. SPD, Linke, Grüne, FDP im Bundestag sind dafür, die Union sperrt sich noch. Man sollte die Debatte schnell beenden. Denn sie dreht sich allein um symbolische Politik. Noch ein Passus im Grundgesetz bringt gar nichts. In Artikel 6 unserer Verfassung gibt es diesen Kinderschutz nämlich schon. Demnach wacht der Staat über die Pflege und Erziehung aller Kinder durch ihre Eltern, und er darf sogar Kinder von Eltern trennen, die in der Erziehung versagen oder wenn Kinder zu verwahrlosen drohen. Natürlich kann man dem noch lyrische Sätze anfügen wie das Recht auf eine positive Entwicklung, auf dass Juristen darüber streiten, was das eigentlich bedeutet. Kurzum: Statt auf Bundesebene eine Grundsatzdebatte zu führen, sollte die Politik dafür sorgen, dass die Kommunen – und die sind zuerst gefragt, wenn es um soziale Hilfe und Kontrolle geht – ihrer Verantwortung gerecht werden können, gutes Personal einstellen und die dafür nötigen Mittel haben. afk

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