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Meinung: Kindesrechte

„Kolonie Kindheit“ vom 11. Juli Caroline Fetscher grenzt in ihrem Beitrag sorgsam die Rechtssphären von Eltern und minderjährigen Kindern voneinander ab und liefert eine sensible Begründung gegen eine Beschneidung aus religiösen Gründen.

„Kolonie Kindheit“ vom 11. Juli

Caroline Fetscher grenzt in ihrem Beitrag sorgsam die Rechtssphären von Eltern und minderjährigen Kindern voneinander ab und liefert eine sensible Begründung gegen eine Beschneidung aus religiösen Gründen. Sie wird mit ihrer differenzierten Abwägung der Grundrechte vermutlich wenig Glück haben bei denen, die sich nicht schämen, eine Unterdrückung der Religionsfreiheit in Deutschland an die Wand zu malen. Erstaunlicherweise hat sich auch sofort die katholische Kirche zu Wort gemeldet. Sie hätte Grund gehabt zu schweigen, denn die dogmatische Missachtung der Frauen gerät nur deshalb nicht auf den Prüfstand der Grundrechte, weil erwachsene Frauen sich dem durch Austritt entziehen können. Es gibt eben kein Grundrecht, Pfarrer, Bischof oder Papst werden zu können. Anders verhält es sich mit der Verknüpfung von Kindertaufe und Kirchensteuerpflicht. Wir lernen gerade beim Bundesmeldegesetz den Wert der Einwilligungs- gegenüber der Widerspruchslösung schätzen. Wäre es nicht grundrechtlich geboten, die Kirchensteuerpflicht von einer Anmeldung des erwachsenen Bürgers abhängig zu machen, anstatt das nichtsahnende Kind aus Erwerbsgründen sofort einzusacken und diese Überwältigung damit zu rechtfertigen, es könne sich ja später

abmelden?

Dr. Kurt Gawlitta, Berlin-Halensee

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