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Kirchenrecht: Drum prüfe, wer sich ewig bindet…

Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament, die staatliche Eheschließung hingegen nur eine quasi unerlaubte Profanierung. Einige Kirchenrechtler und Bischöfe wollen das Eherecht nun wieder in die eigene Hand nehen. Robert Leicht erklärt, warum das nicht passieren darf.

In Amerika gibt es eine Regel, die lautet "If it ain’t broke, don’t fix it!" – Wenn’s nicht kaputt ist, dann reparier’s auch nicht! Aber der deutsche Gesetzgeber hat nun etwas repariert – und damit verbockt. Gewiss, seit Menschengedenken ist kein Geistlicher zu einer Geldstrafe verdonnert worden, weil er ein Paar kirchlich getraut hat, ohne dass ihm die beiden vorher eine Heiratsurkunde des staatlichen Standesamtes gezeigt haben. Also kann man diese "Strafvorschrift" doch einfach zum 1. Januar 2009 streichen, wie bereits geschehen? Eben nicht!

Denn diese Vorschrift steht nicht für sich allein, sondern ist eine sanktionsbewehrte Erinnerung an den inzwischen demokratisch legitimierten ordre public dieses Landes seit der Bismarck’- schen Zivilstandsreform: Das Recht der Ehe (und ihrer Scheidung – und der Scheidungsfolgen) richtet sich nach dem Recht des Landes, nicht dem der Kirchen oder sonstiger Institutionen.

Für die protestantischen Kirchen war dies nie ein Problem, da nach lutherischer Lehre der Ehebund ein weltlicher Bund der beiden Partner ist; der Traugottesdienst begründet nicht die Ehe, sondern erbittet "nur" Gottes Segen dazu. Folglich werden auch künftig nach evangelischem Kirchenrecht Pfarrer nur solche Paare trauen (dürfen), die zuvor "öffentlich-rechtlich" die Ehe geschlossen haben.

Auf katholischer Seite sieht das anders aus: Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament, die staatliche Eheschließung hingegen eine quasi unerlaubte Profanierung. Nun gibt es einige katholische Kirchenrechtler und einige Bischöfe, die bei dieser Gelegenheit das Rad der Geschichte zurückdrehen und die Ehe wieder in die eigene Hand nehmen wollen. Das aber darf aus zwei Gründen nicht geschehen – aus einem katholischen und aus einem muslimischen Grund.

Der katholische Grund: Dem katholischen Kirchenrecht fehlt der ganze "Unterbau" für die Regulierung der Ehe in einem säkularen Staat mit all den komplexen Rechtsfolgen im Zivilleben. Ein katholischer Priester kann nicht einmal feststellen, ob jemand zum zweiten Mal heiraten, also Bigamie begehen will. Auch sind am katholischen Kirchenrecht sämtliche Modernisierungen vorbeigegangen: Gleichberechtigungsgesetz, Erbrecht der nichtehelichen Kinder – und natürlich Scheidungs- und Folgenrecht.

Und noch eines – das sage ich ungeachtet meines leidenschaftlichen ökumenischen Engagements: Wer erlebt hat, mit welchen Winkelzügen vor katholischen Ehegerichten Ehen nicht etwa geschieden, sondern als von Anfang an nicht-existent deklariert werden, nur damit die Einmaligkeit der sakramentalen Ehe pro forma gewahrt bleibt, dem kann die kalte Wut hochkommen. Da wird dann schon mal eine Mutter mit drei Kindern als rechtlose Konkubine weggeschickt, weil dem vermeintlichen Ehemann nach zwölf Jahren an Tisch und im Bett plötzlich einfällt, dass es ihm von Anfang an am ernstlichen Ehewillen gefehlt habe. (Zu ihrem Glück war sie vorher beim staatlichen Standesamt gewesen und wird wenigstens vom Staat geschützt.) Nein, solchem Unwesen darf der Staat nicht noch mit eigener Hand die Tür öffnen.

Nun der muslimische Grund: Wollen wir im Ernst zulassen, dass muslimische Frauen hierzulande "nur" religiös verheiratet werden, am freiheitlichen Staat und seinem Recht vorbei? Koran und Scharia sind einerseits noch vormoderner als das katholische Kirchenrecht; andererseits haben sie eine viel stärkere sublegale, ja contra-legale Sanktions- und informelle Durchsetzungsmacht in ihrer Gemeinschaft. Aufgeklärte Katholiken lassen zur Not das Kirchenrecht links liegen. Muslime sind verstrickter in einem Netz, das der säkulare Staat nicht weiter selber zu einer Parallelgesellschaft verdichten darf.

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