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Am Freitag bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die umstrittene Flugroute vom künftigen BER-Hauptstadt-Flughafen über den Müggelsee.

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Kläger der BER-Flugroute über den Müggelsee scheitern: Und am Ende wird doch geflogen

Nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum neuen Flughafen BER sollte allen Klägern endgültig klar sein: Auf juristischem Wege lässt sich die Inbetriebnahme des Flughafens nicht verhindern.

Nicht jede Flugroute vom und zum neuen Flughafen BER wird automatisch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gekippt. Das ist seit Freitag klar. Genau diese Erwartung aber bestand im Kreis der Flughafengegner, nachdem das OVG im Januar bereits eine Route im Westen gestoppt hatte. Damals jedoch war es nicht, wie jetzt beim Streit um die Müggelseeroute, um die vermeintlich bedrohte Trinkwasserversorgung gegangen. Vielmehr monierte das Gericht eine ungenügende Prüfung des Bundesaufsichtsamts für Flugwesen. Das hätte, meinten die Richter, abwägen müssen, ob der Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums bei einem Flugzeugabsturz getroffen werden könnte, mit unabsehbaren Folgen.

Am Müggelsee aber ging es aus der Sicht der Kläger um die Gefährdung eines für mehr als eine Million Berliner wichtigen Trinkwasserspeichers. Die sahen die Richter nicht. Sie hielten auch eine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für notwendig, weil die schon einmal, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens, erfolgte.

Tatsächlich müsste man nach den Kriterien, die die Kläger anlegen, in Deutschland entweder das Fliegen oder die Trinkwassergewinnung einstellen. Über den Müggelsee flogen und fliegen von der alten Südpiste von Schönefeld, die von der Lage her der heutigen Nordpiste entspricht, seit Jahrzehnten Maschinen. Tegel wird seit Jahrzehnten bei Ostwind über die Havel angeflogen, Maschinen starten bei Westwind über die Havel und damit über die Verbindung zum Tegeler See.

Alle, denen es bei der nun bestätigten Müggelseeroute wirklich um die Menschen geht, sollten sich erinnern, dass bei den ursprünglich geplanten Routen zum Beispiel in Erkner viel mehr Menschen durch massive Lärmeinwirkung betroffen gewesen wären. Hinter vielen Klagen scheint die – durchaus nachvollziehbare – Hoffnung vieler Menschen im Osten und Westen des neuen Flughafens zu stecken, sie könnten die Inbetriebnahme von BER am Ende dadurch verhindern, dass man gerichtlich einfach alle Flugrouten verbieten lässt. Dazu wird es nicht kommen. Ist es da nicht vernünftiger, gemeinsam jene Routen zu finden, durch die so wenig Menschen wie möglich belästigt werden?

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