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Meinung: Kleiner Streik, große Wirkung

Der Streit zwischen Bahn und Lokführern stellt das geltende deutsche Tarifrecht in Frage

Darf ein Gericht in einen Tarifstreit eingreifen und – wie jetzt bei der Bahn geschehen – Streiks verbieten? Ja, vor allem dann, wenn unklar ist, ob die Forderungen, die per Arbeitsniederlegung durchgesetzt werden sollen, überhaupt rechtens sind. Beim Streit zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn geht es ums Prinzip – um die bisher geltende Regel „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“. Es geht nicht um höhere Löhne. Sonst dürfte die GDL nicht zögern, den Vertrag, den die Bahn ihr anbietet, anzunehmen. Denn sie würde mehr bekommen, als sie eigentlich gefordert hatte.

Das Problem für die GDL liegt darin, dass der angebotene Tarifvertrag von den beiden großen Bahngewerkschaften Transnet und GDBA mit dem Konzern ausgehandelt wurde. Die Lokführergewerkschaft strebt aber nach mehr Eigenständigkeit und fordert einen eigenen Tarifvertrag für die Zugführer. Die Bahn hat diesen Wunsch der GDL bisher abgelehnt und stützt sich dabei auf das Prinzip der Tarifeinheit. Das wurde vom Bundesarbeitsgericht etabliert, um zu verhindern, dass der Wettkampf zwischen Einzelgewerkschaften in einem Unternehmen den Betrieb lähmt.

Doch dieses Prinzip ist umstritten. Es kollidiert mit der Koalitionsfreiheit, die im Artikel 9 des Grundgesetzes garantiert ist. Und mit dem Tarifvertragsgesetz, nach dem ein Tarifvertrag zunächst nur für die Mitglieder der Gewerkschaft gilt, mit der ein Unternehmen die Vereinbarung geschlossen hat. Eine weitere Gewerkschaft hätte demnach durchaus das Recht, mit demselben Unternehmen einen eigenen Tarifvertrag auszuhandeln. Den Widerspruch in der Rechtsprechung monieren Arbeitsrechtler schon lange. Aber die Tarifpartner haben den Gang zum Bundesverfassungsgericht bisher gescheut, weil alle das Gefühl hatten, davon zu profitieren. Die GDL hat dieses Gefühl offenbar nicht mehr.

Der aktuelle Streit könnte also das Ende der Tarifeinheit bedeuten. Für die Tarifauseinandersetzungen in Deutschland müsste eine neue Grundlage gefunden werden. Andernfalls würde die deutsche Tariflandschaft zerfallen, Verhandlungen würden wesentlich komplizierter. Das mag für einzelne Unternehmen und Gewerkschaften Vorteile bringen. Doch es bedroht Stärken, die den Wirtschaftsstandort Deutschland trotz aller Bürokratie attraktiv machen: den Frieden und die Kooperationsbereitschaft zwischen den Tarifpartnern.

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