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Robert Leicht war Chefredakteur der "Zeit". Heute arbeitet er für die Wochenzeitung als politischer Korrespondent. Seine Kolumne im Tagesspiegel erscheint montags im Wechsel mit Alexander Gauland.

© C.v.S.

Kolumne "Leichts Sinn": Nachtreten ist unwürdig

Die SPD möchte ehemaligen Bundespräsidenten, die ihre Amtszeit nicht vollendet haben, rückwirkend den Ehrensold kürzen. Eine unwürdige "lex Wulff".

Der berühmte britische Verfassungstheoretiker Walter Bagehot hat schon im 19. Jahrhundert zwei Typen von Elementen in jeder Verfassung unterschieden; die „effective parts“ von den „dignified parts“, also jene Elemente, die dem effektiven Funktionieren der Staatsgeschäfte dienen, von jenen mehr oder weniger nur ehrwürdigen Einrichtungen. Aber was heißt „nur“ ehrwürdigen! Es sind doch diese Elemente, die, dem kleinlichen politischen Streit enthoben, die Würde des Staates verkörpern und anziehen – gerade weil sie eben keine direkte Macht verkörpern. Dazu zählte Bagehot in seiner Zeit das britische Königshaus. Dazu zählt in den modernen Demokratien ohne erbliche Staatsspitze das auf Zeit gewählte Staatsoberhaupt – wenn die jeweilige Verfassung so klug ist, ein überwiegend repräsentatives Staatsoberhaupt vorzusehen.

Unser Grundgesetz war so klug, nur sind bei uns einige Leute nicht mehr klug genug, dies einzusehen und mit den „dignified parts“ entsprechend „dignified“ umzugehen. Dazu zählen jene in der SPD, die nun die Altersbezüge und die Ausstattung des Bundespräsidenten wie Handwerkerrechnungen kalkulieren wollen. Nur, wenn ein Bundespräsident die zulässigen zwei Amtszeiten voll gedient hat, soll er die vollen Altersbezüge erhalten. Und wenn er nur einen Teil seiner Amtszeit gedient hat, entsprechend weniger. Und das Ganze natürlich rückwirkend angeordnet, als ob ein Maßnahmegesetz (eine Strafmaßnahme für den Fall Wulff!), noch dazu rückwirkend, verfassungsrechtlich überhaupt zulässig wäre.

Da sieht man schon, wo der Hase im Pfeffer liegt: Wenn ein solches Gesetz nicht rückwirkend in Kraft träte, würde es ja gar nicht dazu taugen, Christian Wulff noch nachträglich eins reinzuwürgen.

Unsere Zeit hat nur noch wenig Verständnis für die „dignified parts“ einer Verfassung. Das war 1949, zu Beginn des zweiten republikanischen Verfassungslebens der Deutschen, noch anders. Dem emeritierten Bundespräsidenten wurde bewusst ein „Ehrensold“ in Höhe seiner Amtsbezüge auf Lebenszeit zugesprochen und nicht etwa eine nach der abgeleisteten Dienststundenzahl kalkulierte Rente. Damit sollte der Bundespräsident mit dem Augenblick seiner Wahl ein für alle Mal, also auch für die Zeit nach dem Amt, dem gewöhnlichen Erwerbszwang enthoben sein. Und er sollte natürlich auch davon abgehalten werden, nach dem Amt einem möglicherweise fragwürdigen Gelderwerb nachzugehen, sei es als ordentlicher, aber in Streit verwickelter Rechtsanwalt, sei es als außerordentlicher Agent ausländischer Energiekonzerne oder noch eine Etage drunter.

Weshalb sollte man von dieser Staatsklugheit abweichen, die ja nicht nur der einzelnen Person dienen soll, sondern auch dem Staat als Ganzem? Nur wegen Christian Wulff (was ja, wie bereits gesagt, ohnehin nicht geht)?

Erstens ist ein Bundespräsident nur dann mit Sanktionen zu belegen, und zwar durch eine Amtsenthebungsklage vor dem Verfassungsgericht, wenn er vorsätzlich gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Zweitens betrifft keiner der Vorwürfe, die gegen Christian Wulff erhoben wurden, seine Amtszeit als Bundespräsident. Die Leute, die jetzt knausern wollen, würden einen solchen Ex-Präsidenten geradezu dazu zwingen, sich nach einem Gelderwerb umzusehen, den sie dann hinterher schärfstens tadeln würden. Man sehe sich nur Peer Steinbrück an, der nur einen Fehler begangen hat, nämlich zu glauben, dass er nie wieder in die Nähe eines Staatsamtes kommen würde.

Kurz und gut: Gewisse Störgefühle angesichts eines einzelnen Falles, die jemanden befallen mögen, der Walter Bagehot nicht gelesen hat, rechtfertigen keine schnöden ökonomistischen Eingriffe in die wenigen „dignified parts“ unserer Verfassung.

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