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Robert Leicht war Chefredakteur der "Zeit". Heute arbeitet er für die Wochenzeitung als politischer Korrespondent. Seine Kolumne im Tagesspiegel erscheint montags im Wechsel mit Alexander Gauland.

© C.v.S.

Kolumne "Leichts Sinn": Schäubles Vorschlag verwirrt nur

Der Finanzminister hat einen Volksentscheid über Europa vorhergesagt. Nur - worüber genau soll eigentlich entschieden werden? Die Sache ist viel komplizierter, als Schäuble es aussehen lässt.

Es ist wie in Rilkes Gedicht „Das Karussell“: „und dann und wann ein weißer Elefant.“ In ähnlicher Regelmäßigkeit taucht das Thema „Volksentscheid“ in der bundespolitischen Verfassungsdebatte auf. Jüngst sogar von Wolfgang Schäuble im Euro-Kontext angestoßen – ausgerechnet von Schäuble, der seit jeher gegen einen Volksentscheid im Grundgesetz war und auch im Einigungsjahr eine Volksabstimmung über die Wiedervereinigung vehement abgelehnt hatte.

Man kann mit guten Gründen für eine Ergänzung des Grundgesetzes um plebiszitäre Elemente eintreten, vor allem wenn dabei die Rechte der Länder im Bundesrat beachtet werden – wozu vor vielen Jahren die SPD unter Hans-Jochen Vogel einen Entwurf vorgelegt hatte, den Schäuble damals natürlich ablehnte. Eine solche Ergänzung wäre schon nötig, um die oligopolistische Vorherrschaft der Parteien wenigstens potentiell zu brechen – obwohl noch jedes Volksbegehren in der Praxis von den Parteiapparaten gekapert werden dürfte.

Doch so, wie das Thema jetzt vor lauter Euro-Skepsis einfach mal so lanciert wird, stiftet es mehr Verwirrung als Klarheit – und, wenn dann der Dampf schnell entweicht, auch noch Enttäuschung. Denn erst einmal müsste man exakt sagen, wer über was wie abstimmen soll – und weshalb.

Ist also, erstens, eine ganz normale Erweiterung des Gesetzgebungswesens gemeint? Dann hätte man diese zum einen längst haben können und kann dann zum anderen die Sache nicht auf ein einziges Thema, also den Euro, einschränken.

Oder soll, zweitens, ein Volksentscheid immer nur dann stattfinden, wenn das Grundgesetz geändert wird – etwa im europäischen Integrationsprozess? Dann kann man aber nicht „gute“ und „bedenkliche“ Verfassungsänderungen voneinander sauber abgrenzen – die einen ohne, die anderen mit Volksentscheid. Vor allem: Wenn Verfassungsänderungen bisher eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat voraussetzen – was soll dann anschließend ein Volksentscheid? Und wenn er dann wohl auch eine Zweidrittelmehrheit voraussetzt, wofür denn dann: Für eine Bestätigung oder für eine Verwerfung der Entscheidung beider gesetzgebenden Kammern? Oder soll aus der „Mitte des Volkes“ eine Verfassungsänderung initiiert werden können – und zwar auch dann, wenn Bundestag und Bundesrat dem nicht mit Zweidrittelmehrheit zustimmen?

Oder soll es, drittens, nur um ein Plebiszit für den Fall eines supra-staatlichen Europa-Staates gehen – einmal und sonst nie wieder? Ganz abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht derlei schon in seiner frei geschöpften Allmacht „verboten“ hat: Für die Etablierung einer solchen Sonderabstimmung, die andere Wege der Verfassungsänderung unberührt ließe, bedürfte es aber erst einmal einer „normalen“ Verfassungsänderung, mit Zweidrittelmehrheit in den beiden Kammern natürlich.

Oder denkt da, viertens, jemand an den berühmt-berüchtigten

Artikel 146 des Grundgesetzes, wonach das Grundgesetz so lange gilt, bis das deutsche Volk sich eine andere Verfassung gibt? Doch dieser Artikel sagt beileibe nicht, dass dafür eine Volksabstimmung erforderlich wäre. Dies könnte auch über eine Revolution oder auch nur über eine Konstituante geschehen, eine verfassungsgebende Versammlung, die freilich mit einfacher Mehrheit entscheiden kann. Und könnte dabei auch eine Verfassung ohne Volksbegehren (und übrigens auch ohne Verfassungsgericht!) herauskommen?

In diesem flüchtig aufgeblasenen – und von der Kanzlerin schnell entlüfteten – Versuchsballon waberte wirklich nichts als heiße Luft! Und schon wieder muss man an Rilke denken und an das Ende seines Gedichts vom Karussell: „Und das geht hin und eilt sich, dass es endet, und kreist und dreht sich nur und hat kein Ziel.“

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