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Kommentar: Die große Koalition versagt beim Datenschutz

Trotz der Skandale bei Telekom, Lidl und Bahn fehlt die Lobby für den Schutz der Bürger.

Datenskandale gab es in den vergangenen Monaten mehr als genug. Der Handel mit Adressdateien der Telekom, die Mitarbeiterbespitzelung bei Lidl oder beim Fleischwarenproduzenten Tönnies, die umfassenden Ausforschungsaktionen bei der Bahn oder die umstrittene Erfassung von Krankheitsdaten der Beschäftigten bei der Drogeriekette Müller, bei Lidl und auch beim Daimler-Konzern – all diese Fälle sorgten für Schlagzeilen und öffentliche Empörung auch und gerade in den Reihen der Politik. Gute Zeiten für Datenschützer also, möchte man meinen.

Doch dem ist nicht so. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar jedenfalls zog jetzt eine ernüchternde Bilanz. Danach ist kaum mehr damit zu rechnen, dass die Regierung noch in dieser Legislaturperiode wenigstens minimale Verbesserungen des Datenschutzgesetzes unter Dach und Fach bringt. Zwar hat das Kabinett bereits im letzten Herbst eine Novellierung des Gesetzes beschlossen, wonach die Weitergabe von Kundenadressen nur dann zulässig sein soll, wenn die Betroffenen vorher zugestimmt haben. Doch das Gesetzgebungsverfahren stockt.

Schaar weiß auch warum: Offenkundig macht die Wirtschaft Druck, um diese Gesetzesverschärfung gegen den lukrativen Adressenhandel auszuhebeln. Tatsächlich ist die Neigung vor allem innerhalb der Unionsparteien groß, diesem Druck der Lobby nachzugeben und die eine oder andere Ausnahmeregelung zuzulassen.

Ähnlich sieht es in Sachen Arbeitnehmerschutz aus. Zwar hat SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz angesichts der Skandale bei der Bahn und in diversen Wirtschaftsunternehmen mehrfach angekündigt, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg zu bringen, doch in dieser Legislaturperiode dürfte auch daraus nichts mehr werden. Allenfalls die Verabschiedung einer Minimalklausel, wonach Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, Arbeitnehmerdaten nur noch „zweckgebunden“ zu verwenden, scheint noch möglich.

Der Datenschutzbeauftragte hat die Politik angesichts dieses Versagens vor einem immensen Glaubwürdigkeitsverlust gewarnt. Und das völlig zu Recht. Immerhin ist es der Staat selbst, der – auch dank neuer Technologien – immer mehr Informationen von seinen Bürgern einfordert. Angesichts der Regelungen zu Online-Durchsuchungen von Computern und zur Vorratsdatenspeicherung bei Mobilfunkunternehmen bedarf es nur noch weniger Schritte bis hin zum gläsernen Bürger. Und die sind bereits geplant, wie etwa die elektronische Gesundheitskarte, der elektronische Entgeltnachweis oder die Datenbank für Steuer-Identifikationsnummern.

All diese, möglicherweise, effizienzsteigernden Errungenschaften sind datenschutzrechtlich von erheblicher Brisanz. Wer den Bürger auf einen solchen Zukunftstrip mitnehmen will, muss die Gewähr für den größtmöglichen Schutz vor dem Datenmissbrauch bieten. Diese Gewähr aber verweigert die Politik derzeit. Da kann und muss einem vor der Datenzukunft angst und bange werden.

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