[Kommentare: 21]

Kommentar

Fatale Stimmung

Der Wunsch nach Strafe war stärker als die Beweislage. Das Urteil im 1.-Mai-Prozess zeigt: Berlins Polizei und Staatsanwaltschaft waren von einem Erreger infiziert.
Anzeige
Bild vergrößern
Dieser Prozess wirkt wie ein Brandbeschleuniger. Er setzte die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft dem Verdacht aus, angesteckt worden zu sein von politischer Erregung und, derart infiziert, einem erwünschten Ergebnis so stark entgegengefiebert zu haben, dass ihnen Wahn und Wirklichkeit durcheinandergerieten.

Belegt hat das Verfahren gegen die beiden Schüler Rigo B. und Yunus K. chaotische Ermittlungen und einen schlampigen Umgang mit Beweismaterial – besonders mit solchem, das entlastend hätte sein können für die Angeklagten. Das bleibt eine Belastung für die Behörden, über den Freispruch hinaus. Dabei ging es nicht etwa um Bagatellen, sondern um ein schweres Verbrechen, das bei einem Schuldspruch ein Leben unwiderruflich knickt: versuchter Mord, so lautete die Anklage, zum ersten Mal im Zusammenhang mit Krawallen am 1. Mai. Wie der Staatsanwalt trotz aller offenkundigen Fehler, Versäumnisse und Widersprüche „keine vernünftigen Zweifel“ an der Schuld der jungen Angeklagten zu erkennen vermochte, kann einen zweifeln lassen an der Vernunft des Anklägers.

Der Freispruch darf als Beleg dafür gelten, dass der Rechtsstaat am Ende doch funktioniert. Er wird aber von manchen auch so verstanden, dass dies nicht auf alle seine Teile zutrifft. Schuld daran sind nicht zuletzt maßlose Forderungen aus den Reihen der Politik zur Ergreifung und Bestrafung der Täter gleich nach den Krawallen. Das hat eine fatale Stimmung entfacht. Für den nächsten Mai verheißt das nicht Gutes.

Zu den Widersprüchlichkeiten dieses Verfahrens gehört auch das Verhalten des Gerichts. Nach monatelanger Untersuchungshaft waren die beiden Angeklagten im Dezember vergangenen Jahres freigelassen worden. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, womöglich liege eine Verwechslung vor. Neue Erkenntnisse hatte es aber bereits in den Wochen zuvor nicht mehr gegeben.

Im Urteil heißt es nun, es habe sich „nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass es die beiden Angeklagten waren“, die den Brandsatz geschleudert hatten. Das bedeutet: im Zweifel für die Angeklagten. Zweifel bleiben also, auch nach Ansicht des Gerichts. Rechtskräftig ist das Urteil zudem noch nicht; eine Revision ist wahrscheinlich. Die juristischen Aspekte dieses Falles werden aber überlagert bleiben vom Verdacht, es sei politischer Druck auf Verfahrensbeteiligte ausgeübt worden.

Das Gericht erklärte bei der Urteilsverkündung zwar, einen solchen Druck habe es nicht gegeben; auch ließ sich bis heute kein einziger Beleg oder zumindest haltbarer Hinweis darauf finden, dass Zeugen, Ermittler oder Ankläger einem unmittelbaren Druck ausgesetzt waren. Aber keiner der Beteiligten agiert im luftleeren Raum. Von Teilen der Politik, aber auch der Gesellschaft wurde die klare Erwartung formuliert, dass der hohen Zahl verletzter Polizisten eine entsprechende Verurteilung von Tätern folgt. Der Wahrheitsfindung diente das nicht.
Sie interessieren sich für dieses Thema und wollen keinen Artikel im Tagesspiegel dazu verpassen? » Informieren | » Login

Aus anderen Ressorts

Im BLICK:

Streng muslimisch in Europa
Andrea Dernbach über die aus der Islamkonferenz verbannte Milli Görüs

Flughafen Tegel:

Dritter Pokerräuber festgenommen
UPDATE Zwei Wochen nach dem Überfall auf ein Pokerturnier in Berlin ist ein dritter Tatverdächtiger festgenommen worden. Der 20-jährige Mustafa U. war nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland eingereist.

Kommentare [ 21 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von epunion.de epunion.de ist gerade offline | 28.1.2010 14:24 Uhr
Glück
"Glück" für die Beschuldigten, dass deren Eltern entsprechend Wissen und Geld hatten, um eine gute Verteidigung zu organisieren und zu finanzieren.

Käme Yunus k. aus einer Hartz-IV Familie wäre dieser Fall sicherlich anders ausgegangen. Weder hätte es eine solidarische Homepage gegeben, noch hätten die Medien darüber mehrfach
berichtet und Herr Manroldt hätte heute sicherlich auch keinen Kommentar verfasst.

Und trotzdem 7. Monate geraubtes Leben ohne entsprechenden Schadensersatz. Bitter für die Opfer. Peinlich für die Täter.




Comment
von muellaw muellaw ist gerade offline | 28.1.2010 15:48 Uhr
Ja genau das
ist der bittere Beigeschmack, ob es auch so ausgegangen wäre, wenn die Verteidigung und die öffentliche Aufmerksamkeit eine andere gewesen wäre!?
Ich wünsche mir das Recht nicht zu erkaufen ist.
Comment
von psylon psylon ist gerade offline | 29.1.2010 9:57 Uhr
@epunion
Woher nehmen Sie die Kenntnis oder wer verät Ihnen, dass er nicht aus einer Hartz IV-Familie kommt.
Comment
von epunion.de epunion.de ist gerade offline | 29.1.2010 14:20 Uhr
@psylon
Recherche!
Comment
von ukubi ukubi ist gerade offline | 28.1.2010 15:06 Uhr
Fatal ist etwas ganz anderes
Will uns Herr Marold in seinen letzten zwei Sätzen suggerieren, dieser - durchaus fragwürdige - Prozess habe die Stimmung jetzt so angeheizt, dass wir uns nicht zu wundern bräuchten, wenn es am nächsten 1. Mai wieder zu schweren Krawallen käme?
Das allerdings wäre wirklich eine Verdrehung der Tatsachen. Jeder, der an einem beliebigen 1. Mai seit 1987 mal in Kreuzberg war und den nahtlosen Übergang von den einschlägigen Demonstrationen gegen "Kapitalismus/ Bullengewalt/ Kriegstreiberei/ Diskriminierung" etc. in blindwütige Zerstörungswut gegen Fensterscheiben, Autos, Polizisten incl. schwerer Verletzungen Unbeteiligter durch Steinwürfe beobachtet hat, der weiß, dass der 1. Mai in Berlin ein totaler Selbstläufer ist, an dem gern auch Krawalltouristen aus allen Teilen Deutschlands und Europas teilnehmen, insbesondere da die Polizei durch Anti-Eskalationsstrategien wechselnder Innensenatoren bis zu einer bestimmten Schwelle zum Zusehen und Erdulden verdammt ist. Auf diese Weise gab es 2009 über 400 verletzte Polizisten, aber nur - im Verhältnis zu den verübten Straftaten - wenige Festnahmen und noch viel weniger Verurteilungen.
Es wäre schön, wenn sich Herr Marold mit dem gleichen Engagement, das er angesichts der juristischen Korrektur eines offensichtlichen Ermittlungsfehlers an den Tag legt, auch zu Wort melden würde, wenn linksautonome Gruppen und ihre Symapthisanten aus der Linkspartei für den 1. Mai 2010 wieder für "machtvolle Deomonstrationen" gegen alle Ungerechtigkeiten dieser Welt trommeln, von denen in Berlin jedes Kind weiß, wie sie ausgehen werden.
Comment
von phantomias phantomias ist gerade offline | 28.1.2010 15:24 Uhr
Richtig so?
Wen man dem Kommentar folgen möchte hieße das:

Die Politik kommentiert Straftaten am 1. Mai gar nicht mehr.
Festnahmen gibt es nur noch bei lückenloser Aufklärung, das verlangt der Rechtstaat. In dem allgemeinen Durcheinenader dieses alljährlichen Straßenkrieges bedeutet das: lasst alle laufen.

Da könnten wir dann nur noch beten, dass Kreuzberg nich ganz abbrennt am 1. Mai und die Sadt weiter als rechtsfreien Raum existieren lassen. Das bedeutet aber für den Rechtsaat: Selbstmord aus Angst vor dem Tod.
Comment
von onkelmattel onkelmattel ist gerade offline | 28.1.2010 16:35 Uhr
noch einmal lesen
@phantomias: nun lesen Sie den Kommentar von Herrn Maroldt doch bitte noch einmal. Von Anfang an. Und dann überprüfen Sie mal, ob das, was Sie hier veröffentlichen tatsächlich von Maroldt so bzw. in diesem Sinne gefordert wurde.

Noch ein Tipp: Lesen allein genügt freilich nicht. Man muss es auch begreifen können.

Schönen Tag noch!
Comment
von jogiberlin jogiberlin ist gerade offline | 28.1.2010 15:29 Uhr
Kein gutes Bild
Staatsanwalt und Polizei haben in diesem Fall keinen guten Eindruck gemacht, was ein bisschen Angst aufkommen lässt. Es bleibt das Gefühl, dass der Staatsanwalt sich hier in etwas verrannt hat, das er trotz sich anders ergebender Umstände nicht aufgeben wollte und die Polizei sich in Kumpanei verstrickt hat. Ich vermute, dass die Richter das ähnlich sahen, auch wenn sie es nicht ausdrücklich so gesagt haben.

Etwas anderes als einen Freispruch hatte ich nach den mir zugänglichen Berichten aber eigentlich auch nicht erwartet.
Comment
von robocop_marvin robocop_marvin ist gerade offline | 28.1.2010 16:53 Uhr
„Von politischer Erregung infiziert“
Wohl wahr, wohl wahr! Aber der Druck von Seiten der Öffentlichkeit auf Politik und Ermittlungsbehörden war ja auch sehr groß. Und dazu hat der Tagesspiegel auch sein Scherflein zu beigetragen. Okay, im Hause Springer ist der Erregungsgrad diesbezüglich immer noch ein paar Nummern größer, aber das sollte ja keine Entschuldigung sein, oder?
Comment
von grossstadtberlinerin grossstadtberlinerin ist gerade offline | 28.1.2010 17:32 Uhr
Polizisten sind eben auch nicht immer zuverlässig

Dass Polizisten es am 1. Mai in Berlin gewiss nicht einfach haben, ist klar.
Dass es in dem Durcheinander auch zu Fehlenschätzungen kommen kann, ist genauso klar.

Schön, dass es wenigstens jemanden gab, der zugegeben hat, dass es ein "Tohuwabohu" gegeben hat. Fehler zugeben ist ja erst einmal etwas Gutes. Dadurch ist der Imageschaden der Polizei hoffentlich nicht gar zu hoch.

Etwas anderes sollte damit aber auch ein für alle mal klar gestellt sein:
Auch Polizisten sind fehlbar wie wir alle, manche von ihnen arbeiten offensichtlich sogar schlampig. Und mitunter sind sie offensichtlich mitnichten zuverlässigere, "wertvollere" Zeugen als andere Mitbürger.

Comment
von hannibal hannibal ist gerade offline | 29.1.2010 8:52 Uhr
Herr Marold irrt und wirkt sehr bemüht!
Er selber scheint von einem Erreger infiziert.

Er hätte vielleicht dann Recht, wenn es einen Freispruch mit Pauken und Tompeten gegeben hätte - hat es aber nicht.

Im Gegenteil: es gab zur Enttäuschung der Beklagten einen Freispruch aufgrund mangelnder BEWEISE. Und Beweise sind das Entscheidende - und die fehlten. Also Freispruch trotz Zweifeln.

So ist der Rechtsstaat, und so ist es gut.

In einem irrt Herr Marold daher nicht:

"Der Freispruch darf als Beleg dafür gelten, dass der Rechtsstaat am Ende doch funktioniert"

Allerdings hat der Rechtsstaat auch am Anfang bereits funktioniert, denn unsere Gerichte sind UNABHÄNGIG!
Comment
von fsiggi fsiggi ist gerade offline | 29.1.2010 9:55 Uhr
Freispruch ist Freispruch
Nur in den Medien finden sich Freisprüche 1. und 2. Klasse und ähnlicher Unsinn. Auch den Freispruch "mangels Beweisen" gibt es in der StPO nicht. Dort heißt es nur:



Zitat von § 267 Abs. 5 StPO

(5) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet worden ist. Verzichten alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel oder wird innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt, so braucht nur angegeben zu werden, ob die dem Angeklagten zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht festgestellt worden ist. Absatz 4 Satz 3 ist anzuwenden.



Im Ergebnis ist ein Freispruch ein Freispruch. Lediglich in den Urteilsgründen wird differenziert, das Urteil selbst ist aber Freispruch ohne weitere Ergänzung. Es heißt immer nur: "Der Angeklage wird freigesprochen".
Comment
von andatura andatura ist gerade offline | 29.1.2010 9:46 Uhr
"aufgrund des zuvor gemeinsam gefassten Tatplanes"
Im Urteil heißt es nun, es habe sich „nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass es die beiden Angeklagten waren“, die den Brandsatz geschleudert hatten.

In der Anklageschrift vom 1. Juni 2009, Seite 14 aber stand noch:
[...] und füllte sodann in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Angeschuldigten Keskin handelsüblichen Otto-Kraftstoff in eine Glasflasche [...] schleuderte der mit angeschuldigte Burow aufgrund des zuvor gemeinsam gefassten Tatplanes die Flasche [...]

Im Plädoyer jedoch räumt selbst der Herr Oberstaatsanwalt Knispel ein, dass nun nicht mehr von einem Vorsatz (einer geplanten/vorbereiteten Tat) ausgegangen werden könne.
Stattdessen geht er jetzt davon aus, dass der Brandsatz ihnen von z. Z. noch Unbekannten gegeben worden sei.

Dieses Gedankenkonstrukt zeugt von einer kaum noch zu übertreffenden Weltfremdheit bzw. einer wahnwitzigen Verfolgung ursprünglicher Annahmen!
Auch, dass die Genese der Entlastungszeugenaussagen als nicht nachvollziehbar bezeichnet werden; anderseits aber Widersprüche in den Aussagen der Polizeibeamte, Bearbeitungs- und Ermittlungspannen für plausibel erklärt werden.
Dass das Gericht nur von "nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit" spricht, ist erschreckend.
Denn dies bedeutet, dass ein "voller Freispruch", bei einer derartig obskuren Anklage, nur durch einen Unschuldsbeweis erlangt werden kann.

Oder anders ausgedrückt: Jeder ist potentiell schuldig bis er seine Unschuld bewiesen hat.
Comment
von psylon psylon ist gerade offline | 29.1.2010 9:56 Uhr
Das Urteil..
wirft kein gutes Licht auf die Justiz; zumal die Staatsanwaltschaft und die Polizei eh unter der gegebenen pol. Führung zu leiden haben. Es ist ein pol. Urteil, weil der Linksextremismus in dieser Stadt kleingeredet werden soll.
Wenn den Ermittlungsbehörden schon kein Glauben mehr geschenkt wird, dann arbeiten in dieser verkommenen Stadt nur noch Willkürgerichte.
Comment
von fsiggi fsiggi ist gerade offline | 29.1.2010 10:30 Uhr
Ein unabhängiges Gericht
darf Ermittlungsbehörden nicht blind glauben, das beweist doch gerade dieses Verfahren.

Nach Ihrer Diktion brauchen wir wohl gar keine Gerichte, oder nur zum Schein?
Comment
von psylon psylon ist gerade offline | 29.1.2010 11:16 Uhr
@fsiggi
Ernst nehmen!
Comment
von herzog_igzorn herzog_igzorn ist gerade offline | 29.1.2010 17:19 Uhr
Aha. Der Polizei hat man immer zu glauben,
gilt das auch für Herrn Mannichl.

(Antwort: Natürlich nicht, weil es hier nicht ideologisch passt.)
Comment
von Alraune Alraune ist gerade offline | 29.1.2010 10:48 Uhr
Lieber andatura,
woher wissen Sie denn das alles, was in der Anklageschrift steht und gestanden hat? Waren Sie bei dem Prozess dabei? Sind Sie ein Beteiligter gewesen oder einer der Angeklagten?
Comment
von olli olli ist gerade offline | 29.1.2010 11:14 Uhr
@fsiggi
Es ist aber so.
Für Haftbefehle sind s.g. Ermittlungsrichter zuständig.
Die sind oftmals gar nicht in die Ermittlungen involviert und gehen aus Überlastung überwiegend auf die Aktenlage ein, die die Staatsanwaltschaft ihnen vorlegt, natürlich in gutem Glauben an die Richtigkeit der Angaben. Das geht soweit, dass beim Haftverkündungstermin ein ganz anderer Richter urteilt, der gerade mal die Kurzfassung des Verfahrens gelesen hat.
Die 14-tägigen Haftbeschwerden werden ebenfalls von dem angeblich überlasteten Ermittlungsrichter bearbeitet und immer noch in gutem Glauben an die Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse, regelmäßig abgeschmettert. Die eigentliche Strafkammer läßt sich nur von ihrem Berichterstatter, der Kontakt zum Ermittlungsrichter hat, informieren und somit bleibt alles beim Alten ( U-Haft). Erst wenn die zuständige Strafkammer die vollständigen Akten von der Staatsanwaltschaft, mit Antrag auf Verfahrenseröffnung erhält, fängt die Strafkammer an die tatsächliche Aktenlage zu prüfen. Und sie können sicher sein, das eine Krähe der anderen kein Auge aussticht und die Kammer dem Ermittlungsrichter die Akten um die Ohren haut, bzw. der Staatsanwaltschaft. Da wird in der Regel rumgeeiert, , Prozesse wegen Peanats auf unzählige Verhandlungstage ausgedehnt, um wie hier einen 2.Klassefreispruch rüber zu bringen, oder die Angeklagten zu pressen gegen eine kleine Geldauflage das Verfahren einzustellen, nur um das Gesicht der Justiz zu wahren.
Das ist der Ablauf in einem größeren Strafverfahren.
Erst wenn man die Ermittlungsrichter disziplinär oder strafrechtlich an die Kandarre nehmen könnte, würden sich solche Verfahren erheblich minimieren.

Oll
Comment
von andatura andatura ist gerade offline | 29.1.2010 16:59 Uhr
@Alraune
Sie haben mit Ihrer Annahme völlig recht. Mir liegt die Anklageschrift vor und ich bin Prozessbeobachter und "mehr" - von Anfang an.
Comment
von giacomo giacomo ist gerade offline | 30.1.2010 0:40 Uhr
@epunion.de
ES spielt hier keine Rolle, ob die beiden aus einer Hartz 4 Familie kommen oder nicht, hier wurde schlamnpig und katastrophal ermittelt, entlastende Beweise wurden ignoriert bzw. nicht untersucht. Wenn da noch jemand von unabhängigen Gericht spricht, so zeugt das von perfider Dummheit! Das man daran zu Recht zweifeln kann, hat das Urteil gegen die Kassiererin Emmely vergangenes Jahr gezeigt. Die seinerzeit führende Richterin des Arbeitsamtes lehrt in ihren Seminaren, wie man unkündbare Mitarbeiter fristlos kündigen kann!

Kommentar hinzufügen Neue Community-Funktionen Richtlinien


Sie können noch Zeichen schreiben.
Kommentare werden nicht sofort angezeigt. Beachten Sie hierzu unsere Richtlinien.

Um diesen Beitrag absenden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Benutzername  
Passwort  
     
Sie haben noch keinen eigenen Account? Dann bitte
Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

gewünschter Benutzername:
gewünschtes Passwort:
Wiederholung Passwort:
Email:


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wie viel ist 4 + 1 = 


Anzeige
Weitere Themen

Mein Geld gehört mir Lesezeichen hinzufügen

Von Gerd Appenzeller
Grundsätzlich bleibt richtig, dass weniger Steuern besser ist als mehr Steuern mehr...

Tagesgeschäftler Lesezeichen hinzufügen

Von Moritz Schuller
Der schwarz-gelbe Papst: Horst Köhler sollte sich nicht in die Tagesspolitik ... mehr...

Mörderische Einkindpolitik Lesezeichen hinzufügen

Von Gunnar Heinsohn
Die Chinesen töten ihren weiblichen Nachwuchs: Was wird aus den 17 Millionen ... mehr...

… Telegirls Lesezeichen hinzufügen

Von Barbara John
mehr...

Wunsch, Wahn, Wirklichkeit Lesezeichen hinzufügen

Von Robert Birnbaum
Ein schwaches Abschneiden der CDU, gar ein Ende von Schwarz-Gelb in NRW, würde ... mehr...
Fotostrecken

Tierbabys (74 Bilder)

Nikolaikirche (9 Bilder)

Generaldebatte im Bundestag (22 Bilder)

Simulationen zur Museumsinsel (4 Bilder)

Gefährliche Hunde (9 Bilder)

Paralympics-Fotoreportage (22 Bilder)
Gewalttätige Biker
» ERGEBNIS ANSEHEN