Der Wunsch nach Strafe war stärker als die Beweislage. Das Urteil im 1.-Mai-Prozess zeigt: Berlins Polizei und Staatsanwaltschaft waren von einem Erreger infiziert.
Dieser Prozess wirkt wie ein Brandbeschleuniger. Er setzte die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft dem Verdacht aus, angesteckt worden zu sein von politischer Erregung und, derart infiziert, einem erwünschten Ergebnis so stark entgegengefiebert zu haben, dass ihnen Wahn und Wirklichkeit durcheinandergerieten.
Belegt hat das Verfahren gegen die beiden Schüler Rigo B. und Yunus K. chaotische Ermittlungen und einen schlampigen Umgang mit Beweismaterial – besonders mit solchem, das entlastend hätte sein können für die Angeklagten. Das bleibt eine Belastung für die Behörden, über den Freispruch hinaus. Dabei ging es nicht etwa um Bagatellen, sondern um ein schweres Verbrechen, das bei einem Schuldspruch ein Leben unwiderruflich knickt: versuchter Mord, so lautete die Anklage, zum ersten Mal im Zusammenhang mit Krawallen am 1. Mai. Wie der Staatsanwalt trotz aller offenkundigen Fehler, Versäumnisse und Widersprüche „keine vernünftigen Zweifel“ an der Schuld der jungen Angeklagten zu erkennen vermochte, kann einen zweifeln lassen an der Vernunft des Anklägers.
Der Freispruch darf als Beleg dafür gelten, dass der Rechtsstaat am Ende doch funktioniert. Er wird aber von manchen auch so verstanden, dass dies nicht auf alle seine Teile zutrifft. Schuld daran sind nicht zuletzt maßlose Forderungen aus den Reihen der Politik zur Ergreifung und Bestrafung der Täter gleich nach den Krawallen. Das hat eine fatale Stimmung entfacht. Für den nächsten Mai verheißt das nicht Gutes.
Zu den Widersprüchlichkeiten dieses Verfahrens gehört auch das Verhalten des Gerichts. Nach monatelanger Untersuchungshaft waren die beiden Angeklagten im Dezember vergangenen Jahres freigelassen worden. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, womöglich liege eine Verwechslung vor. Neue Erkenntnisse hatte es aber bereits in den Wochen zuvor nicht mehr gegeben.
Im Urteil heißt es nun, es habe sich „nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass es die beiden Angeklagten waren“, die den Brandsatz geschleudert hatten. Das bedeutet: im Zweifel für die Angeklagten. Zweifel bleiben also, auch nach Ansicht des Gerichts. Rechtskräftig ist das Urteil zudem noch nicht; eine Revision ist wahrscheinlich. Die juristischen Aspekte dieses Falles werden aber überlagert bleiben vom Verdacht, es sei politischer Druck auf Verfahrensbeteiligte ausgeübt worden.
Das Gericht erklärte bei der Urteilsverkündung zwar, einen solchen Druck habe es nicht gegeben; auch ließ sich bis heute kein einziger Beleg oder zumindest haltbarer Hinweis darauf finden, dass Zeugen, Ermittler oder Ankläger einem unmittelbaren Druck ausgesetzt waren. Aber keiner der Beteiligten agiert im luftleeren Raum. Von Teilen der Politik, aber auch der Gesellschaft wurde die klare Erwartung formuliert, dass der hohen Zahl verletzter Polizisten eine entsprechende Verurteilung von Tätern folgt. Der Wahrheitsfindung diente das nicht.
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Käme Yunus k. aus einer Hartz-IV Familie wäre dieser Fall sicherlich anders ausgegangen. Weder hätte es eine solidarische Homepage gegeben, noch hätten die Medien darüber mehrfach
berichtet und Herr Manroldt hätte heute sicherlich auch keinen Kommentar verfasst.
Und trotzdem 7. Monate geraubtes Leben ohne entsprechenden Schadensersatz. Bitter für die Opfer. Peinlich für die Täter.
Ich wünsche mir das Recht nicht zu erkaufen ist.
Das allerdings wäre wirklich eine Verdrehung der Tatsachen. Jeder, der an einem beliebigen 1. Mai seit 1987 mal in Kreuzberg war und den nahtlosen Übergang von den einschlägigen Demonstrationen gegen "Kapitalismus/ Bullengewalt/ Kriegstreiberei/ Diskriminierung" etc. in blindwütige Zerstörungswut gegen Fensterscheiben, Autos, Polizisten incl. schwerer Verletzungen Unbeteiligter durch Steinwürfe beobachtet hat, der weiß, dass der 1. Mai in Berlin ein totaler Selbstläufer ist, an dem gern auch Krawalltouristen aus allen Teilen Deutschlands und Europas teilnehmen, insbesondere da die Polizei durch Anti-Eskalationsstrategien wechselnder Innensenatoren bis zu einer bestimmten Schwelle zum Zusehen und Erdulden verdammt ist. Auf diese Weise gab es 2009 über 400 verletzte Polizisten, aber nur - im Verhältnis zu den verübten Straftaten - wenige Festnahmen und noch viel weniger Verurteilungen.
Es wäre schön, wenn sich Herr Marold mit dem gleichen Engagement, das er angesichts der juristischen Korrektur eines offensichtlichen Ermittlungsfehlers an den Tag legt, auch zu Wort melden würde, wenn linksautonome Gruppen und ihre Symapthisanten aus der Linkspartei für den 1. Mai 2010 wieder für "machtvolle Deomonstrationen" gegen alle Ungerechtigkeiten dieser Welt trommeln, von denen in Berlin jedes Kind weiß, wie sie ausgehen werden.
Die Politik kommentiert Straftaten am 1. Mai gar nicht mehr.
Festnahmen gibt es nur noch bei lückenloser Aufklärung, das verlangt der Rechtstaat. In dem allgemeinen Durcheinenader dieses alljährlichen Straßenkrieges bedeutet das: lasst alle laufen.
Da könnten wir dann nur noch beten, dass Kreuzberg nich ganz abbrennt am 1. Mai und die Sadt weiter als rechtsfreien Raum existieren lassen. Das bedeutet aber für den Rechtsaat: Selbstmord aus Angst vor dem Tod.
Noch ein Tipp: Lesen allein genügt freilich nicht. Man muss es auch begreifen können.
Schönen Tag noch!
Etwas anderes als einen Freispruch hatte ich nach den mir zugänglichen Berichten aber eigentlich auch nicht erwartet.
Dass Polizisten es am 1. Mai in Berlin gewiss nicht einfach haben, ist klar.
Dass es in dem Durcheinander auch zu Fehlenschätzungen kommen kann, ist genauso klar.
Schön, dass es wenigstens jemanden gab, der zugegeben hat, dass es ein "Tohuwabohu" gegeben hat. Fehler zugeben ist ja erst einmal etwas Gutes. Dadurch ist der Imageschaden der Polizei hoffentlich nicht gar zu hoch.
Etwas anderes sollte damit aber auch ein für alle mal klar gestellt sein:
Auch Polizisten sind fehlbar wie wir alle, manche von ihnen arbeiten offensichtlich sogar schlampig. Und mitunter sind sie offensichtlich mitnichten zuverlässigere, "wertvollere" Zeugen als andere Mitbürger.
Er hätte vielleicht dann Recht, wenn es einen Freispruch mit Pauken und Tompeten gegeben hätte - hat es aber nicht.
Im Gegenteil: es gab zur Enttäuschung der Beklagten einen Freispruch aufgrund mangelnder BEWEISE. Und Beweise sind das Entscheidende - und die fehlten. Also Freispruch trotz Zweifeln.
So ist der Rechtsstaat, und so ist es gut.
In einem irrt Herr Marold daher nicht:
"Der Freispruch darf als Beleg dafür gelten, dass der Rechtsstaat am Ende doch funktioniert"
Allerdings hat der Rechtsstaat auch am Anfang bereits funktioniert, denn unsere Gerichte sind UNABHÄNGIG!
Im Ergebnis ist ein Freispruch ein Freispruch. Lediglich in den Urteilsgründen wird differenziert, das Urteil selbst ist aber Freispruch ohne weitere Ergänzung. Es heißt immer nur: "Der Angeklage wird freigesprochen".
In der Anklageschrift vom 1. Juni 2009, Seite 14 aber stand noch:
[...] und füllte sodann in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Angeschuldigten Keskin handelsüblichen Otto-Kraftstoff in eine Glasflasche [...] schleuderte der mit angeschuldigte Burow aufgrund des zuvor gemeinsam gefassten Tatplanes die Flasche [...]
Im Plädoyer jedoch räumt selbst der Herr Oberstaatsanwalt Knispel ein, dass nun nicht mehr von einem Vorsatz (einer geplanten/vorbereiteten Tat) ausgegangen werden könne.
Stattdessen geht er jetzt davon aus, dass der Brandsatz ihnen von z. Z. noch Unbekannten gegeben worden sei.
Dieses Gedankenkonstrukt zeugt von einer kaum noch zu übertreffenden Weltfremdheit bzw. einer wahnwitzigen Verfolgung ursprünglicher Annahmen!
Auch, dass die Genese der Entlastungszeugenaussagen als nicht nachvollziehbar bezeichnet werden; anderseits aber Widersprüche in den Aussagen der Polizeibeamte, Bearbeitungs- und Ermittlungspannen für plausibel erklärt werden.
Dass das Gericht nur von "nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit" spricht, ist erschreckend.
Denn dies bedeutet, dass ein "voller Freispruch", bei einer derartig obskuren Anklage, nur durch einen Unschuldsbeweis erlangt werden kann.
Oder anders ausgedrückt: Jeder ist potentiell schuldig bis er seine Unschuld bewiesen hat.
Wenn den Ermittlungsbehörden schon kein Glauben mehr geschenkt wird, dann arbeiten in dieser verkommenen Stadt nur noch Willkürgerichte.
Nach Ihrer Diktion brauchen wir wohl gar keine Gerichte, oder nur zum Schein?
(Antwort: Natürlich nicht, weil es hier nicht ideologisch passt.)
Für Haftbefehle sind s.g. Ermittlungsrichter zuständig.
Die sind oftmals gar nicht in die Ermittlungen involviert und gehen aus Überlastung überwiegend auf die Aktenlage ein, die die Staatsanwaltschaft ihnen vorlegt, natürlich in gutem Glauben an die Richtigkeit der Angaben. Das geht soweit, dass beim Haftverkündungstermin ein ganz anderer Richter urteilt, der gerade mal die Kurzfassung des Verfahrens gelesen hat.
Die 14-tägigen Haftbeschwerden werden ebenfalls von dem angeblich überlasteten Ermittlungsrichter bearbeitet und immer noch in gutem Glauben an die Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse, regelmäßig abgeschmettert. Die eigentliche Strafkammer läßt sich nur von ihrem Berichterstatter, der Kontakt zum Ermittlungsrichter hat, informieren und somit bleibt alles beim Alten ( U-Haft). Erst wenn die zuständige Strafkammer die vollständigen Akten von der Staatsanwaltschaft, mit Antrag auf Verfahrenseröffnung erhält, fängt die Strafkammer an die tatsächliche Aktenlage zu prüfen. Und sie können sicher sein, das eine Krähe der anderen kein Auge aussticht und die Kammer dem Ermittlungsrichter die Akten um die Ohren haut, bzw. der Staatsanwaltschaft. Da wird in der Regel rumgeeiert, , Prozesse wegen Peanats auf unzählige Verhandlungstage ausgedehnt, um wie hier einen 2.Klassefreispruch rüber zu bringen, oder die Angeklagten zu pressen gegen eine kleine Geldauflage das Verfahren einzustellen, nur um das Gesicht der Justiz zu wahren.
Das ist der Ablauf in einem größeren Strafverfahren.
Erst wenn man die Ermittlungsrichter disziplinär oder strafrechtlich an die Kandarre nehmen könnte, würden sich solche Verfahren erheblich minimieren.
Oll