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Eigentum verpflichtet

Unser und Euer

Eigentum verpflichtet, heißt es im Grundgesetz. Jetzt mitten in der Finanzkrise stellt sich die Frage: Wen eigentlich, und wozu? Caroline Fetscher über ein Grundproblem unserer Gesellschaft.
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Das Rettungspaket von 480 Milliarden Euro ist gepackt. Die Öffentlichkeit hofft, dass „die da oben“ – Staat und Wirtschaft – damit im Sinne des Gemeinwohls handeln. Klar ist allen, dass, wie Angela Merkel unlängst sagte, „verantwortungslose Manager in aller Welt“ die Krise verursacht haben. Was aber wäre eigentlich die Verantwortung der Banken, Konzerne, Manager? Ist sie nicht die Grundlage der Eigentumswirtschaft, in der Schuldner und Gläubiger gegenseitig ihre Pflichten erfüllen, da sie denselben Institutionen vertrauen? Wie konnte es so weit kommen, dass die Mehrheit der Redlichen für die Gier der Unredlichen einstehen muss?

Das Grundgesetz unseres Staates gibt mit Artikel 14, Absatz 1 die Schutzgarantie für Eigentum: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“ Absatz 2 fügt hinzu: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Juristen nennen das die „Sozialpflichtigkeit“ oder „Sozialbindung“ des Eigentums. Von ihr scheint in der globalen Sphäre wenig übrig zu sein. Wie Vermieter dazu verpflichtet sind, Mietshäuser instand zu halten, wie es in der Mikroökonomie nach Recht und Gesetz zugeht, so sollten doch erst recht Eigentümer und Manager großer Konzerne ihrer Sozialpflichtigkeit nachkommen. Sie tun das nur bedingt und oft keineswegs, wie die Köpfe der Hypo Real Estate (HRE) mit ihrem Abfindungsgebaren bewiesen haben.

Mit „Eigentum verpflichtet“ kann man solchen Managern aber nicht beikommen: Für die Konzerne, in denen sie wirkten, müssen sie weder bürgen noch haften, denn die waren nie ihr Eigentum. Eigentümer sind vielmehr in nahezu allen großen Konzernen Tausende von Aktionären, die darauf vertrauen, dass Vorstände und Manager ihre Vermögensanteile gut verwalten. Auch wenn die Staatsanwaltschaft im Fall der HRE ermittelt – der Staat bleibt in diesem Spiel der Vermögenden meist eine abstrakte Größe, und steht selber unter Beschuss. Kritiker werfen seinen Akteuren vor, dass Landesbanken sich am globalen Poker mit windigen Wechseln beteiligt und damit das Vermögen von Steuerzahlern verjubelt haben.

Eigentum verpflichtet – aber wen, und wozu? Gezwungen werden kann niemand, sein Vermögen als Stifter oder Philanthrop mit der Gesellschaft zu teilen. Allein zum Zahlen von Vermögens-, Gewerbe-, Erbschafts- und Einkommenssteuer gibt es kaum Alternativen außer dem illegalen oder halblegalen Weg nach Liechtenstein oder auf die Cayman Islands. In der Hoffnung auf den Segen des freien Marktes hat auch der deutsche Gesetzgeber auf diesen Gebieten mehr und mehr Regeln außer Kraft gesetzt, ganz gleich ob unter Rot-Grün oder SchwarzRot. Sie taten das nicht aus böser Absicht, nicht in einer Verschwörung mit den Vermögenden. Vielmehr projizierte man die Integrität großer, traditioneller Familienunternehmen auf den Gesamtmarkt und dessen virtuellen Wahn – was nicht nur eine Rechnung ohne den Wirt ergab, sondern am Ende lauter Wirte ohne Ware und Rechnung flüchten ließ, für deren leere Kasse die Allgemeinheit nun aufkommen muss.

Je mehr Deregulierung dem freien Markt zugute kam, desto mehr wurde auch der zunehmende Mangel an Verantwortung erkannt. Abhilfe, vor allem kosmetische, sollten freiwillige, ethische Konzepte wie die „Corporate Social Responsibility“ oder der „Corporate Governance Codex“ bringen, die Konzerne in die gesellschaftliche Verantwortung nehmen wollen. Nicht nur Gewinnmaximierung, sondern auch Sozialpflichtigkeit sollte zur „Orientierung“ eines Unternehmens gehören. Unternehmerische Sozialverantwortung wird dabei als ein freiwilliger Beitrag der Wirtschaft zu nachhaltiger Entwicklung gesehen. Mit dem „Corporate Governance Codex“ ging die Wirtschaft Selbstverpflichtungen ein wie diese: „Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten.“ Bisher halten sich mit Adidas, Continental, Daimler, Henkel, MAN und Thyssen-Krupp nur sechs Dax-Konzerne voll an diesen Passus. Die EU definiert das Konzept der „Corporate Social Responsibility“ als eines, das „den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren.“ Stakeholder sind alle, die ein Interesse mit dem Konzern verbindet, also Kapitalgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Kunden. Doch entbehrt das Prinzip der Freiwilligkeit jeder Verbindlichkeit, und ernste Krisen, der Beweis ist da, können auf dieser Basis weder abgewehrt noch gelöst werden.

Eigentum hatte zu gar nichts verpflichtet, als die Krise begann – es war nicht einmal reales Eigentum da. Banken in den USA haben Kredite an Kunden vergeben, die kaum oder kein Geld hatten, für Häuser oder Wohnungen, die weniger wert waren, als provisionssüchtige Schätzer erklärt hatten. Diese Banken haben die Schulden ihrer Kunden an andere Banken verkauft, die sie ihrerseits weiterverkaufen und Zinsen erhöhen konnten. Nun leben Tausende der zahlungsunfähigen und zwangsgeräumten Amerikaner in Autos, Wohnmobilen, Zelten. Am dubiosen globalen Roulette der virtuellen Finanzcasinos waren auch deutsche Banken und deren in der Regel ahnungslose Kunden beteiligt. Nur gibt es keine Bankiers oder Unternehmer, die sie beim Namen nennen und zur Verantwortung ziehen können, sondern stattdessen anonym wirkende Strukturen, deren Teil sie – durch ihre Investitionen – selber geworden sind.

Die Mütter und Väter der bundesdeutschen Verfassung haben 1949 mit Artikel 14 vor allem den Schutz des Privateigentums festschreiben wollen, während sie zugleich Bedingungen an diesen Schutz knüpften. Wer über Vermögen verfügt, der sollte weder illegal noch unverantwortlich damit umgehen. Teile der Erträge aus dem arbeitenden Eigentum müssen an den Fiskus weitergereicht werden, Eigentum darf nicht dazu dienen, kriminelle Systeme zu füttern. Wer Arbeitsplätze und Investitionen anbietet, und damit Existenzen beeinflusst, sollte weder leichtfertig spekulieren, noch kurzsichtig und kurzfristig aus Profitgier handeln. Diese Sozialpflichtigkeit, sagen Kommentare zum Grundgesetz, „begründet jedoch keine individuelle Verpflichtung des einzelnen Eigentümers.“ Denn Eigentum ist im Sinne des deutschen Zivilrechts das uneingeschränkte, absolute Recht an einer Sache. Eigentümer dürfen nach Belieben mit ihrem Gut verfahren, soweit nicht die Rechte von Dritten oder Gesetze dagegenstehen. Genau diese Rechte und Gesetze gilt es, klarer zu definieren.

Adam Smith, Wirtschaftsphilosoph um die Mitte des 18. Jahrhunderts, baute darauf, dass Unternehmer, so sie optimal für sich sorgen, optimal für die Gesellschaft tätig sind: Beide Teile profitieren vom Ertrag des arbeitenden Eigentums. Wohlstand war nach Smith das System, das der natürlichen Freiheit entsprach. Weniger zuversichtlich war der Befund von Karl Marx (1818-1883), der in ungebremster, eskalierender Profitgier eine Kraft erkannte, die Charaktere deformieren und das Ethos vermögender Akteure sabotieren kann. Der Wirtschaftssoziologe Max Weber (1864-1920) glaubte ähnlich wie Smith, dass am Uranfang des Kapitalismus der moralische Unternehmer stand, der sich mit kapitaler Frömmigkeit allein der Maximierung des Mehrwerts widmete. Eigentum verpflichte den Unternehmer quasi religiös, er will nichts anderes, als sich und damit vielen zu dienen.

Laut erschallt nun der Ruf nach mehr Aufsicht, Umsicht, Einsicht, Rücksicht. Umgesetzt werden kann diese Forderung wohl erst, wenn weitaus mehr demokratisches und wirtschaftliches Bewusstsein bei der Mehrheit entsteht, und schon an den Schulen unterrichtet wird. Sonst bleiben die Sätze vom Eigentum, das verpflichtet, Verfassungspoesie.
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Comment
von lionfood lionfood ist gerade offline | 20.10.2008 9:50 Uhr
Ulrich Beck, vielleicht?
Hauptproblem auch der Gesellschaft und auch der genannten Soziologen ist, dass immer von einem System ausgegangen wird. Der Nationalstaat ist die geographische Verankerung desselben. In einer Pluralität von Gesellschaften, hat jeder Unternehmer aber die Wahl wo er sein Kapital einsetzt. Und wenn er es anderswo verliert, dann fühlt er sich wieder heimisch und bittet die Regierung die am meisten zahlt un Hilfe... Rechtspluralität hat bisher noch jede Gesellschaft kaputt bekommen.

Soziologe Ulrich Beck wies in den 90ern schon darauf hin, etwas zeitgemäßer. Während viele Reiche hier keine Steuern mehr bezahlen, so nehmen sie doch gerne den sicheren und hohen Lebensstandard mit, indem sie hier leben. Müssten sie sich dort rechtfertigen wo ihr Geld ist, dann sähe es nicht mehr so gut aus für sie. Und gleichzeitig kommen alle anderen für die Zeche auf, wenn etwas schiefgeht... So kündigt man den sozialen Vertrag auf, und spaltet eine Gesellschaft...
Das Problem des Nationalstaates im globalen Wirrwarr.

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