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POSITIONEN

Nachdenken über die Folter

SPD-Kandidat Dreier gehört nicht ins Verfassungsgericht, sagt die CDU. Er plädiert für Folter und will Stammzellen zur Forschung freigeben.
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Es ist verkehrte Welt: Im Bundesrat droht die Wahl des SPD-Kandidaten Horst Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu scheitern. Begründung der CDU: Er habe dafür plädiert, embryonale Stammzellen in Einzelfällen zur Forschung freizugeben, und er schließe die Anwendung von Folter nicht generell aus.

Hatte nicht eben erst die CDU selbst auf Betreiben ihrer Ministerin Annette Schavan einer Lockerung des Stammzellengesetzes zugestimmt? Und fühlen sich nicht die engagiertesten Verfechter einer „Rettungsfolter“ ebenfalls dem Lager der CDU zugehörig, wie der Bonner Staatsrechtler Otto Depenheuer, der (möglichen) Terroristen nur noch das „nackte Leben“ zubilligt und auf dessen Werbeschrift für ein rechtsfreies „Feindstrafrecht“ mit dem irreführenden Titel „Die Selbstbehauptung des Rechtsstaats“ CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble gern verweist? Eine CDU, die der SPD in scheinheiliger Doppelmoral eine Schlappe zufügen möchte, also das Böse will, bewirkt so in geradezu faustischem Sinne das Gute: eine erneute Selbstverpflichtung des Rechtsstaats auf das ausnahmslos geltende Folterverbot. Dem Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe sei diesmal für seine deutliche Haltung ausdrücklich gedankt.

Denn es ist höchste Zeit, nicht nur den deutschen Stammtischfolterern, sondern auch den immer ungenierter auftretenden Folterverbotrelativierern in der Wissenschaft entschieden Einhalt zu gebieten. So ist es an deutschen Hochschulen fast salonfähig geworden, mit nachdenklicher Miene unter Verweis auf Kindesentführungen (Fall Daschner) oder terroristische Bedrohungen („Ticking-Bomb-Szenario“) von „selbst verschuldeter Rettungsbefragung“ zu sprechen, um durch solch skurriles Schönreden von Folter eine Verletzung der Menschenwürde – natürlich nur in Sonderfällen – zu verneinen oder gar eine Pflicht zur Folter zu postulieren; präventive Maßnahmen der Polizei seien vom Verbot der Antifolterkonvention gar nicht umfasst, was schlichter Unfug ist.

Hier reiht sich nahtlos Horst Dreier ein, wenngleich mit vorsichtigeren Worten: „Nach Ausschöpfung aller anderen Mittel“ könnten staatliche Organe sich im Einzelfall damit konfrontiert sehen, die Menschenwürde eines Täters „zu verletzen“, um das Opfer eines Verbrechens zu retten. „In diesen Konstellationen dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein.“ Es müsse Ausnahmen von dem Grundsatz geben, dass die Menschenwürde nicht gegen andere Verfassungswerte abgewogen werden dürfe.

Doch hier irrt Dreier fundamental. Denn wenn wir anfangen, das national und international absolut verankerte Folterverbot aufzuweichen, verlassen wir den Kernbereich des Rechtsstaats und sinken auf das Niveau anderer Folterstaaten. Berufen sie alle sich doch in seltener Einmut auf höchste Bedrohung durch „Terrorismus“ – ob Russland, die Türkei oder die USA. Das Europäische Netzwerk der Behandlungszentren für Folterüberlebende weist darauf hin, dass „klassische“ Folterstaaten inzwischen kaum noch politischen Druck erfahren, weil auch die großen Demokratien im „Krieg gegen den Terror“ die Folter zu rechtfertigen beginnen. Und wer Folter in „Sonderfällen“ zulässt, muss auch Personal ausbilden und Räumlichkeiten mit Apparaturen einrichten, um für den „Notfall“ gewappnet zu sein und alle Verdächtigen „robust befragen“ zu können.

Niemals darf der Staat selbst Verbrechen ausüben und seine Bürger zum bloßen Objekt degradieren. Menschenrechte sind (nur und gerade) für den „Notfall“ geschaffen, sonst sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Wer die Menschenwürde anderer verletzt, mag in extremen Konfliktfällen nur geringe Schuld tragen, aber er muss sich immer strafrechtlich verantworten. An die Spitze des Bundesverfassungsgerichts gehört er nicht.

Der Autor ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 15.02.2008)
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Kommentare [ 5 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von ekki ekki ist gerade offline | 15.2.2008 10:45 Uhr
Wertigkeit
Wobei nach wie vor die Frage nicht ausdiskutiert ist: was kommt zuerst - die Würde des Menschen oder das Recht auf Leben? Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1952 festgestellt, dass an erster Stelle steht "die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung" (BVerfGE 2, 1, 12).

Darf der Staat die Würde eines Täters schützen um den Preis des Lebens und Würde eines Opfers?

Ich finde es gut, dass ein Verfassungsjurist sich dieser Frage nicht entzieht, statt sie mit wohlklingenden schwammigen Worten zu tabuisieren.
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von sturkopf sturkopf ist gerade offline | 17.2.2008 18:01 Uhr
ein bisschen foltern?
"Wohlklingend" und "schwammig" argumentieren eigentlich eher die Stammtisch-Folterer, die sich abstruse Konfliktsituationen ausdenken, um das eindeutige und klare Folterverbot zu brechen. Ich frage Sie, Ecki, wie es für Sie wäre, wenn Sie (möglicherweise zu Unrecht) einmal in den Verdacht einer Straftat gerieten und verhaftet würden: Möchten Sie dann sicher sein, streng rechtsstaatlich behandelt zu werden, oder wäre es auch völlig ok für Sie, sich ggf. auch (sexuell) demütigen und foltern zu lassen (mit Elektroschocks, Verstümmelungen, Waterboarding und ähnlichen Scherzen), bis Sie alles, aber auch alles gesagt haben, was man von Ihnen hören will, und wenn es noch so falsch ist? Ich finde, der Staat muss sich ausnahmslos auf korrekte Ermittlungsmethoden beschränken, selbst um den Preis, dass er im Einzelfall das Opfer eines Verbrechers möglicherweise nicht mehr retten kann - Folterhöllen wie Abu Ghraib und Guantánamo darf es nie auf deutschem Boden geben!!! Sturkopf.
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von klakowa klakowa ist gerade offline | 15.2.2008 14:21 Uhr
ich danke Ihnen
Ich danke Ihnen für dieses eindeutige Plädoyer.
"Vergangenheit nutzt uns vornehmlich dann, wenn wir bereit sind, daraus zu lernen."
Dat KlaKoWa
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von bayer bayer ist gerade offline | 15.2.2008 18:22 Uhr
Schreckliche Folgen
Dem Vorsitzenden Richter ist absolut zuzustimmen. Wo soll eine Folter-Erlaubnis enden? Zuerst nur "Terroristen" und Kindesentführer, später auch Bankräuber und Diebe? Die mittelalterlichen Instrumente dafür sind zum Teil noch im Original vorhanden. Herrn Dreiers Gedanken bedeuten nicht Fortschritt, sondern Rückschritt. Was, wenn der Verdächtigte unschuldig war? Im Übrigen ist die angeblich so schwierige Abwägung so gut wie nie nötig. Gute Polizeipsychologen können viel mehr ausrichten als sich die Folterbefürworter träumen lassen. Man muss sie allerdings ausbilden und einstellen.
Comment
von bigjoe bigjoe ist gerade offline | 15.2.2008 19:52 Uhr
Auch ich danke Ihnen
Wer gegen das absolute Folterverbot debattiert, hat in der Politik und im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.
bigjoe

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