Schüler dürfen außerhalb des Unterrichts in Schulen beten - der Berliner Bildungssenator Zöllner muss jetzt sagen, wie die Lehrer sich verhalten sollen.
W ar da was? Einem muslimischen Jungen muss das Beten außerhalb des Unterrichts in der Schule erlaubt sein, hat das Berliner Verwaltungsgericht vor rund zwei Wochen im Eilverfahren beschlossen; die Empörung war groß, von Politikern, Lehrern, Eltern, ebenso die Einigkeit: Das kann so nicht stehenbleiben.
Und jetzt? Die Senatsverwaltung kneift, Jürgen Zöllner lässt den Beschluss rechtskräftig werden. Der junge Muslim betet mit dem Segen des Staates weiter, und Dutzende, Hunderte, Tausende Muslime an Berliner Schulen könnten ihm es gleichtun: Pausenklingeln, Schuhe aus, Füße waschen, rein in die Turnhalle und dann Richtung Mekka, vielleicht findet sich noch ein Hausmeister, der den Muezzin macht – so in etwa sieht es aus, das abendländische Horrorszenario, das nicht nur Bildungspolitiker umtreibt.
Es zeigt, groß ist nicht nur die Empörung, groß sind auch die Ängste – am größten in der Schulverwaltung; vor betenden Muslimen, aber auch vor schäumenden Politikern, Lehrern, Eltern. Deshalb präsentiert Zöllner diese Position: Aus formalen Gründen fechten wir den Beschluss nicht an, in der Hauptsache aber kämpfen wir für das Gebetsverbot.
Diese Ansicht ist nicht nur juristisch falsch, sie ist auch politisch verhängnisvoll. Zöllner sollte den Rechtsstreit ganz aufgeben, und zwar nicht auf die leise Tour – das hat er ohnehin vor – sondern mit einer klaren Ansage. Lehrer und Schüler müssen wissen, woran sie sind, Muslime wie Nichtmuslime.
Rechtlich kann der Senator diesen Streit nur verlieren, er weiß das, deshalb hat er auf die Beschwerde verzichtet. Er wollte, was richtig war, eine weitere zeitnahe Entscheidung einer dann höheren Instanz gegen sich vermeiden. Schule ist, da hat er recht, natürlich ein neutraler Ort, aber Schüler sind keine neutralen Menschen und haben auch – anders als Lehrer – nicht neutral zu sein. Dass ein Schüler das Recht hat, auf dem Schulgelände zu beten, ist ebenso selbstverständlich wie das Recht einer Schülerin, ein Kopftuch zu tragen oder ein Kreuz. Spätestens das Bundesverfassungsgericht würde diese Erkenntnis herbeizwingen, mit Aufsehen wie beim Kruzifix.
Wollen wir das? Eher nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, das Schulgesetz zu ändern und beten zu untersagen. Keine feine Idee und ebenfalls verfassungswidrig. Es führt also kein Weg daran vorbei, eine Linie zu verabreden, wie mit dem Thema umzugehen ist, und diese Schülern wie Eltern und vor allem Lehrern vorzustellen. Wenn Muslime sich integrieren sollen, müssen sie wissen, in was. Unklare und rechtlich fragwürdige Positionen, ein Durcheinander, keine gemeinsame Stimme, genau das ist es, was wir den Muslimen in Sachen Integration ankreiden – und machen es selbst nicht besser.
Ob es dann mit oder ohne Gebetsraum geht, ist Sache der Schulen, des Alltags, des Respekts und des Feingefühls. Aber keine Rechtsfrage. Und auch kein Skandal.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 27.03.2008)
Kommentare [ 10 ] Kommentar hinzufügen »
allein nicht zulässt, dass durch ein zweites Urteil in er Bevölkerung die irrige Annahme bestätigt würde, das Urteil hätte bestand.
Denn (die Juristen hier mögen mich korrigieren) eine "Beschwerde" könnte nur darüber entscheiden, ob die Entscheidung formal richtig zustande gekommen ist.
Obwohl,
eine Frage an das Gericht wäre natürlich auch formaler Natur:
die, nach der Zuständigkeit des VG.
Man könnte nämlich argumentieren, nur der VGH bzw. das BVG wäre allein zuständig.
Auf eine Entscheidung dort wird es am Ende auch hinauslaufen, noch dazu mit dem wohlbekannten und geübten Urteil,
aber der Junge, nebst des hinter ihm stehenden Apparates, wird bis dahin wohl die Enkelchen auf den Knien schaukeln...
Andererseits stellt sich sehr wohl die Grundsatzfrage, wie es sein kann, dass die deutsche Justiz ein Urteil fällt, das in so eklatanter Weise ...
a. dem Willen der überwältigenden Mehrheit der wahlberechttigten Bevölkerung vollkommen widerspricht und ...
b. ... deutschen Interessen schadet.
Natürlich kann man jetzt antworten, dass es angesichts einer bestimmten Gesetzeslage im Rechtsstaat eben nicht anders sein können.
Gelöst hat man das Problem mit dieser hilflosen Äußerung aber natürlich nicht. Es ist nur die Bankrotterklärung von Politik.
Auch betrachte ich weder Zöllners noch meine Äußerungen als hilflos.
wie schon kara richtig zitierend, aber natürlich falsch interpretierend, schreibt und marcw an anderer Stelle ausgeführt hat, wäre eine Beschwerde, (die ein juristisches Instrument mit extrem engem Rahmen ist,) erfolglos.
Eine Entscheidung findet sowieso erst bei einem Obergericht statt. Insofern würde eine Beschwerde die Entscheidung in der Hauptsache nur verzögern.
Auch habe ich keinen Zweifel, dass dieses Urteil von den Obergerichten, spätestens aber vom BVG kassiert wird. Es hat diese Linie noch vor wenigen Wochen vertreten, warum sollte sich da etwas geändert haben?
Was für eine Ahnungslosigkeit! Es besteht ja wohl ein himmelweiter Unterschied zwischen einem unauffällig getragenen Kreuz und einem unübersehbaren Kopftuch auf dem Kopf. Ich möchte mal den Schulleiter erleben, der zulässt, dass jemand mit einem Shirt auftaucht, das ein grosses Kreuz ziert. In der Schweiz gab es sogar schon die Verbannung von Shirts mit der Nationalflagge, weil das die muslimischen Schüler aufbringen könnte.
Also schreiben Sie doch nicht so scheinheilig daher.
Und im übrigen kann ich mich nicht erinnern, daß in den letzten Jahren Schulkinder in Deutschland von ihren Eltern gezwungen worden wären, ein Kreuz zu tragen.
MfG
Größer als Wahrheit?
Größer als Freiheit?
Größer als Liebe?
hier wird im zeichen von toleranz und reliongsfreiheit fahrlässig die entsolidarisierung der (noch) übergrossen mehrheit der bevölkerung mit dem staat betrieben.
ein staat, der seine feinde gewähren lässt, erkauft sich eine teure ruhe an der falschen front.
fragt sich, ob wir das vor oder nach der massengewalt auf unseren strassen begreifen werden.