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POSITIONEN

Nicht geklaut, nur illegal kopiert

Warum der Staat die Steuerdateien kaufen dürfen sollte
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Foto: Kai-Uwe Heinrich
Darf der Staat illegal beschaffte Bankdaten kaufen, die Steuerhinterziehungen dokumentieren? Das ist eine ebenso schwierige wie heikle Frage. Dagegen wird angeführt, der Staat unterstütze und belohne so Datendiebstahl, der zweifellos eine kriminelle Handlung ist. Er betätige sich als Hehler. Dieses Argument ist nicht ganz korrekt. Der Staat intendiert nicht die Unterstützung von kriminellen Handlungen, sondern nimmt sie in Kauf. Das ist kein großer Unterschied, aber ein bemerkenswerter. Denn er intendiert Steuergerechtigkeit, die die Steuerhinterzieher zu ihrem Vorteil heimlich verweigern.

Aber auch der Vorwurf der Hehlerei ist nicht korrekt. Der Hehler kauft Diebesgut. Dadurch beteiligt er sich daran, dass dem Eigentümer sein Eigentum weiterhin entzogen ist. Die Datendiebe haben dagegen die Daten nicht gelöscht, sondern illegal kopiert. Sie stehen der Bank weiterhin zur Verfügung.

Daran wird deutlich, dass Daten nicht dingliche Gegenstände der Art sind, dass sie jemandem fehlen müssen, wenn ein anderer sie sich (illegal) beschafft. Das unterscheidet den Datendiebstahl vom Autodiebstahl. Das Delikt beim Datendiebstahl ist nicht der Entzug des Gebrauchs, sondern Vertrauensbruch und Geheimnisverrat.

Nun handelt es sich bei diesen Daten um Informationen, die die Kontoinhaber rechtswidrig ihrem Finanzamt vorenthalten haben. Durch den Datenankauf erlangen die Finanzämter Informationen, die ihnen im Interesse der Steuergerechtigkeit zustehen. Die Kontoinhaber haben dem Finanzamt diese Informationen vorenthalten, und zwar zum Zweck persönlicher Bereicherung, was zweifellos kriminell ist. Es ist ein seltsames Verständnis von Steuern, wenn argumentiert wird, der Staat verschaffe sich durch diese Daten mit unlauteren Mitteln einen finanziellen Vorteil. Er tut, was er tun muss: Er bekämpft Steuerhinterziehung. Er tut es in diesem Falle allerdings mit höchst problematischen Mitteln.

Wer den Datenankauf ablehnt, müsste wenigstens sein Bedauern darüber äußern, dass der Staat hier ohnmächtig zusehen muss, wie sich Bürger auf Kosten der Gesamtheit auf kriminelle Weise bereichern, und zwar durch Betrug. Ihre entsprechenden Steuererklärungen waren gelogen. Einen ohnmächtigen Rechtsstaat wünsche ich mir nicht.

Auch das Argument, der Rechtsstaat dürfe nicht rechtswidrig handeln, wird schnell zu platt gebraucht. Grundsätzlich ist ja richtig, dass der Rechtsstaat nach Recht und Gesetz handeln muss. Aber der Staat ist doch nicht ein Bürger neben anderen. Er darf zum Beispiel im Interesse der Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit einen Geheimdienst unterhalten. Der darf auch nicht alles.

Aber da gibt es Grauzonen. Die Kronzeugenregelung erlaubt Strafnachlass, wenn der Kronzeuge die Aufklärung eines Verbrechens, an dem er selbst mitgewirkt hat, entscheidend befördert. Mit solchen Hinweisen ist jener Datenankauf nicht über alle Bedenken erhaben. Sie machen aber die strikte Ablehnung sehr schwer. Im Übrigen wird den Datendieben durch den Ankauf ja nicht Straffreiheit zugebilligt. „Die Könige lieben den Verrat, aber nicht den Verräter“, sagte man früher. Diese Datendiebstähle wären gegenstandslos, wenn die betroffenen ausländischen Banken selbst den deutschen Finanzämtern die steuerrelevanten Daten geliefert hätten.

Der Autor ist emeritierter Professor für Evangelische Theologie.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 09.02.2010)
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Kommentare [ 15 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von commentator commentator ist gerade offline | 8.2.2010 18:56 Uhr
@ Schröder


Zitat von Schröder

Darf der Staat illegal beschaffte Bankdaten kaufen, die Steuerhinterziehungen dokumentieren?



Ja, er darf.
Aber er darf auch den Verkäufer nicht laufen lassen.
Denn faktisch handelt es sich zwar nicht um Hehlerei, aber um eine Form von Erpressung:

"Ich gebe die Daten zu Abermillionenbetrug nur her, wenn Du mir Millionen dafür gibst ..."

Etwas anderes wäre es, wenn der Staat im Vorfeld eine Belohnung dafür ausgesetzt hätte, Steuerstraftätern auf die Schliche zu kommen.

Etwas anderes wäre es auch, wenn der Betreffende die Daten ohne finanzielle Forderungen zur Verfügung stellte und der Staat im Nachgang optional eine Belohnung zur Verfügung stellte.

Ließe man den Erpresser mit den 2,5 Mio unbehelligt laufen, wird das Nachahmer finden. Datenschutz würde elementar beschädigt.
Wer wollte sich dann noch darüber wundern, wenn unterbezahlte Arzthelferinnen künftig die Patientendaten meistbietend an Krankenversicherungen verscherbeln, um im "Interesse des Gemeinwohls" deren Kosten zu minimieren. - Um nur ein Beispiel herauszugreifen.

Nachahmer sollte es zwar durchaus geben, aber in dem Sinne, dass es primär um das Aufdecken von Straftaten geht. - Nicht um puren Eigennutz.
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von adalbert adalbert ist gerade offline | 8.2.2010 20:10 Uhr
commentator
Sie argumentieren gut mit dem Beispiel der Krankenschwester, x andere Beispiele liessen sich anfuehren fuer diesen rechtlich - ethischen Dammbruch, der sich hier vollzieht. Denunzieren wird sich wie eine Epedemie verbreiten, rechtliche Wuerdigungen und Fallpruefungen wird es nicht mehr geben koennen in der Flut von Anschuldigungen und Verdaechtigungen gegen Barzahlungen.
Der Theologe Richard Schroeder betreibt pure Haarspalterei, in der juristischen Klausur kaeme er damit nicht durch.Er sollte bei seinem Fachgebiet bleiben.
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von macthepirat macthepirat ist gerade offline | 9.2.2010 8:26 Uhr
Ilegal
Die Kernfrage ist: Macht man sich schuldig wenn man aus einer illegalen Handlung profitiert? Das ist eindeutig mit JA zu beantworten. Die staatliche Pflicht zur Sicherung seiner Einnahmen darf nicht soweit gehen das er dabei diese Grenze überschreitet.
Macht sich jemand schuldig der gegen geltende Gesetze, auch wenn sie Unrecht darstellen, verstößt? Ja, zumindest formal.

Es gab und gibt auf diesem Planeten eine Vielzahl von Gesetzen die Unrecht darstellen. Wer sie bricht begibt sich oft auf eine Gratwanderung.

Es wird viel damit argumentiert das die Steuerbetrüger der Allgemeinheit schaden indem sie Steuern die dem Staat per Gesetz zu stehen nicht zahlen. Aber schadet der Staat nicht sich selbst indem er unbillig zuviel verlangt von der Allgemeinheit? Das deutsche Steuerrecht ist unausgewogen, ungerecht und selbst für Fachleute undurchschaubar geworden.

In dem Augenblick wo der Staat automatisch im Recht ist, weil er der Staat ist, geht jegliche Rechtsstaatlichkeit verloren.
Es ist eindeutig zu bestreiten das der Staat das Recht auf umfassende Information hat und das sich jemand schuldig macht weil er diese Information nicht gibt.
Wenn der Staat nicht in der Lage ist das Eigentum seiner Bürger zu schützen, gar selbst nach diesem Eigentum verlangt, dann hat der Staat als solcher versagt. Wir sind an einem Punkt angelangt wo wir uns Fragen müssen: Wie weit haben die Rechte und Forderungen der Masse Vorrang vor den Rechten und Wünschen der Einzelnen? Hat der Einzelne überhaupt noch Anrecht auf das was er geschaffen hat? Oder sollten wir die Bürger nicht besser komplett enteignen und alles in Staatshände übertragen? Oder sollten wir die Macht des Staates soweit beschneiden das er seinen Verpflichtungen nachkommen kann aber mehr auch nicht? Und was sind die Verpflichtungen des Staates? Für das allgemeine Wohl zu sorgen. Was aber ist das allgemeine Wohl? Der kleinste gemeinsame Nenner: in Frieden zu leben, nach "Wohlstand" zu streben.
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von einliberaler einliberaler ist gerade offline | 9.2.2010 11:55 Uhr
chapeau, @mac
Der Kommentar hat ja fast was Philosophisches!
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von carolina carolina ist gerade offline | 9.2.2010 10:40 Uhr
Wie fast immer, wenn er sich äußert,
ein wohltuend nüchterner Kommentar von Richard Schröder.

Comment
von wolfgangschultz wolfgangschultz ist gerade offline | 9.2.2010 13:31 Uhr
Was uns die Bibel dazu?
Richard Schröder, Philosoph, Theologe und ehemaliger Verfassungsrichter in Brandenburg hat das alles klar gemacht.

Lesen wir noch ein bisschen in der Bibel:
Die Bibel sagt in Römer 13, 5-7: Darum ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen. Deshalb zahlt ihr ja auch Steuer; denn sie sind Gottes Diener, auf diesen Dienst beständig bedacht. So gebt nun jedem, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.

Was sagt die Schrift über rückständige Steuern? Wieder in Römer 13, 7-8: Lasset allen zukommen, was ihr ihnen schuldig seid: die Steuer, wem die Steuer gebührt, den Zoll, wem der Zoll zukommt, die Furcht, wem die Furcht, und die Ehre, wem die Ehre gebührt. Bleibt niemand etwas schuldig, außer dass ihr einander liebt; denn wer den anderen liebt, hat damit das Gesetz erfüllt.
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von fracalifa fracalifa ist gerade offline | 9.2.2010 14:40 Uhr
Schlüssel sind da - Lager ist leer


Zitat von Schröder

Die Datendiebe haben dagegen die Daten nicht gelöscht, sondern illegal kopiert. Sie stehen der Bank weiterhin zur Verfügung.



Naja, es ist eigentlich nichts anderes als wenn ein Nachschlüssel erstellt wird und hinterher das Lager geziehlt geräumt wird. Der Schlüssel bleibt der Bank erhalten aber das Lager wird geleert.

Ich finde es trotzdem gut - einfach der allgemeinen Steuer(un)gerechtigkeit wegen.
... hinterher sollte man den Datenlieferanten an die Bank ausliefern - der Gerechtigkeit wegen!
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von ach ach ist gerade offline | 9.2.2010 15:07 Uhr
Ach nee
Wieder mal jemand ganz schlau.
"Nicht geklaut, nur illegal kopiert"
"Sie [die Daten] stehen der Bank weiterhin zur Verfügung."
Interessant, wie Herr Schröder reagiert, wenn kriminelle Elemente demnächst mal seine EC-Karte kopieren und sein Konto erleichtern.
Dann ist ja auch nichts geklaut. Die EC-Karte steht ihm ja auch weiter zur Verfügung.
Im übrigen machen auch deutsche Banken nicht bei jeder Einzahlung eine Meldung an die Steuerbehörden, weder an die deutsche, noch an die amerikanische, iranische oder die russische.
Am einem Tag, an dem die Bundesregierung sich wieder anschicket, Pläne von Herrn Schröder umzusetzen
(www.wettbewerb-denkmal.de ),
wäre es zudem eher überraschend, wenn es da plötzlich von ihm harsche Kritik an der Bundesregierung gäbe.
Comment
von carolina carolina ist gerade offline | 9.2.2010 17:14 Uhr
@ach
Interessant, wie Herr Schröder reagiert, wenn kriminelle Elemente demnächst mal seine EC-Karte kopieren und sein Konto erleichtern.

Der Vergleich hinkt: der deutsche Staat greift ja nicht direkt auf diese Konten zu, er "erleichtert" sie nicht und er "bereichert" sich nicht an ihnen, sondern er entnimmt den übermittelten Daten diejenigen Informationen, die er benötigt, um eine eventuelle Steuerschuld festzustellen.
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von ach ach ist gerade offline | 9.2.2010 18:10 Uhr
-> carolina
Den von Ihnen erwähnten Vergleich habe ich auch gar nicht gezogen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dam es völlig egal ist, wie der Straftatbestand sauber nach StGB heißt, der den Datenverkäufer in den Besitz der Cd gebracht hat.
Herr Schröder widmet aber die Überschrift und seinen halben Artikel dieser sinnlosen Begriffsbestimmung. Er lenkt vom Kern des Problems ab. Und am Ende des meines Beitrages gibt es dann eine mögliche Erklärung, warum Herr Schröder sowas tut.
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von walterkluck walterkluck ist gerade offline | 9.2.2010 20:24 Uhr
Steuerhinterziehung nicht hinnehmbar
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Der Verzicht auf die Nutzung von CD´s mit Informationen über potenzielle Steuersünder würde Steuerstraftäter begünstigen. Es ist ohnehin ungewöhnlich und schwer verständlich, dass das Steuerstrafrecht abweichend vom allgemeinen Strafrecht die Möglichkeit bietet, durch Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen. Die Argumentation von Prof. Schröder ist schlüssig und überzeugend. Auch der Chef der Steuergewerkschaft Dieter Ondracek tritt z.B. für die Nutzung der Daten ein.
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von Bezimienny Bezimienny ist gerade offline | 9.2.2010 22:33 Uhr
Ein paar Dinge
Ich werf mal ein paar Dinge ein (Teil 1)
1.Wenn der Staat wissentlich im vollem bewusst sein ein verbrechen zulässt bzw in kauf nimmt,macht ihn dass nicht zum Mitschuldigen? Denn wenn ich als normal Sterblicher,dem zustimme jemanden Geld zu geben für eine illegale Tat,werde ich meines wissens als Mitschuldiger verurteilt.
2.Ja,ich stimme zu Daten die auf einem Computer geschpeichert sind,sind keine Dinge die man anfassen kann.Und deswegen darf man nicht die Bundesrepublik der Hehlerei bezichtigt werden.Allerdings ist diese Cd eine Raupkopie oder Datenraupkopie.Den wir sind uns einig die Daten auf der Cd wurden auf eine illegaleweise kopiert.Und da wir in Deutschland das Datenschutzgesetz haben, was verhindern soll, dass dritte unsere persönlichen Daten missbrauchen z.B. zu bereicherung verstehe ich nicht warum dies nicht in beide richtungen funktioniert.Den nichts anderes passiert hier.Und wenn dass nicht grund genug ist,den dem Kronzeugen werden auch deals angeboten,kann ich nur sagen:Beweissmittel aus illegallen Hausdurchsuchungen sind vor Gericht auch nicht zugelassen, den der Staat arbeitet,oder soll nicht,mit illegalen Mitteln arbeiten,oder wurde dieses Gesetz geändert?
Comment
von Bezimienny Bezimienny ist gerade offline | 9.2.2010 22:35 Uhr
Ein paar Dinge (Teil 2)
3.Wer schaut den wirklich fassungslos auf die Steuersünder, wohl wir Steuerzahler! Den wir zahlen das Geld damit unser Staat funktionieren kann. Am liebsten würde ich persönlich diesen Menschen meine Meinung geigen da ich aber keinen Sinn darin sehen,verstraue ich der Polizei dass sie durch ihre ermitlungen diese Person zufassen bekommt.
Der Staat bzw die Regierung ist vor allen Verbrechen ziemmlich ohnmächtig, den wir haben nicht alle Diebe, Vergewaltiger, Pädofile oder Raupkopierer im Gefängnis, sie alle leben jedan Tag unter uns und müssen in müsseliger Polizeiarbeit gefasst werden, warum sollte es in dem Fall Steuersündern anders ergehen?
4.Desweiteren verstehe ich nicht warum der Staat nicht mit gutem Bespiel voran geht und den Raupkopierern mit souveräner Stimme erklärt dass es keine illegalle Mittel benötigt um seine Verbrecher hinter Gitter zubekommen. Verstehen die nicht das alleine eine Debate darüber ob der kauf der Cd richtig oder falsch ist ein vertrauensbruch am Volk ist. Wie sollen wir dem Staat vertrauen, wenn er selber gegen das Gesetz handelt?
Comment
von walterkluck walterkluck ist gerade offline | 10.2.2010 10:28 Uhr
Steuersünder müssen belangt werden
Die Entscheidung der Bundesregierung ist richtig, die angebotene CD über in der Schweiz mutmaßlich angelegtes Schwarzgeld zu erwerben.
Der Verzicht auf die Nutzung der Daten hätte zur Folge, dass potenzielle Steuersünder nicht belangt werden können. Dafür hätte die Bevölkerungsmehrheit mit Sicherheit kein Verständnis, bei denen vom Lohn bzw. Gehalt Steuern und Sozialabgaben automatisch einbehalten werden und von Zinseinkünften die Quellensteuer abgezogen wird.
Die in den Kommentaren zu dem Beitrag Richard Schröders angestellten Vergleiche sind teilweise nicht zutreffend, weil die Nutzung der erworbenen Daten keineswegs den Zugriff auf die Konten der mutmaßlichen Steuersünder erlaubt, sondern nur die Möglichkeit eröffnet, die Kontoinhaber gegebenenfalls wegen Steuerhinterziehung zur Rechenschaft zu ziehen.
Dem NRW-Finanzminister Helmut Linsen (CDU) ist zuzustimmen, wenn er darauf hinweist, dass der Staat verpflichtet ist, jedem Verdacht auf Steuerhinterziehung nachzugehen, da ihm sonst Strafvereitelung vorgeworfen werden könnte.
Comment
von ach ach ist gerade offline | 10.2.2010 14:22 Uhr
->walterkluck
Sie lenken ja genauso ab - ganz wie Herr Schröder.
Es ist doch völlig egal, was die Herren Linsen oder Ondracek in der Sache denken, wenn es darum geht, den Artikel von Herrn Schröder zu begutachten. Es ist eigentlich auch völlig egal, was die Bevölkerungsmehrheit dazu denkt - dachte, es geht um eine rechtliche oder moralische Bewertung der Angelegenheit, nicht um eine parteipolitische.
Die von Ihnen behaupteten Vergleiche sind zudem in den Kommentaren nirgends gezogen worden.

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