[Kommentare: 3]

EuGH-Urteil zum Bleiberecht

Kein Zurück mehr

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Auch junge Schulschwänzer, Bildungsversager, ja sogar Kriminelle dürfen in Deutschland bleiben – sie müssen sich nur ein paar Jahre lang völlig legal hier aufgehalten haben. Ein Satz, in dem sich das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zusammenfassen lässt und der wie geschaffen scheint, jedes NPD-Plakat zu schmücken. Die Wirklichkeit ist wie immer etwas anders: Auch wer einen türkischen Pass hat und die Schule schwänzt oder Autos knackt, wird dafür hoffentlich zur Rechenschaft gezogen. Aber er steht nicht mehr unter einem Sonderrecht, das für seine deutschen Klassenkameraden nie gelten könnte: Er kann nicht damit bedroht werden, dass er – zurück? – in die Türkei muss, die seinen Großeltern, vielleicht den Eltern noch Heimat war, mit der aber nun gar nichts mehr zu tun hat, wer sein Leben in Berlin oder München verbracht hat. Es ist gut, dass die Luxemburger Richter verhindern, dass in Deutschland entstandene Probleme hinten weit in der Türkei entsorgt werden. Wenn der Luxemburger Spruch ordentlich in deutsches Recht umgesetzt wird, ist das auch ein wichtiges Integrationssignal. Egal, was einer oder eine tut: Man muss sie dafür nicht mögen, aber sie sind immer noch Teil dieser Gesellschaft. ade



(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 11.10.2008)
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Kommentare [ 3 ] Kommentar hinzufügen »

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von eisenhardt eisenhardt ist gerade offline | 11.10.2008 15:27 Uhr
Ignorieren
Dieses Urteil des EuGH sollte schnellstens den Weg in den Reißwolf finden. Wir sollten uns nicht von weltfremden Richtern vorschreiben lassen, wie wir mit kriminellen und integrationsunwilligen Ausländern umzugehen haben. Leider ist zu befürchten, dass unsere Bundespolitiker wieder einmal einknicken. Der Tag, an dem die NPD bzw. eine andere rechtsradikale Partei aus solchen Urteilen Honig saugt, wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Und dann wird es wieder heißen: Das haben wir nicht gewollt.
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von finnsburg finnsburg ist gerade offline | 11.10.2008 18:31 Uhr
Großartig!
Das ist nichts anderes, als wenn mir als Hausbesitzer ein Herr aus Brüssel vorschreiben will, dass ich den Einbrecher, den ich gerade auf frischer Tat ertappt habe, auf unbestimmte Zeit in meiner Wohnung zu beherbergen und auch noch zu verköstigen habe.
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von katzen katzen ist gerade offline | 25.10.2008 20:36 Uhr
Man kann nur die
integrieren, die sich integrieren wollen. Die von Brüssel "Geschützten" gehören meiner Ansicht nicht dazu. Die Justiz sollte alle Rechtsmittel ausschöpfen, auch Ausweisungen gehören dazu.

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