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Auf den Punkt

Der Petting-Paragraf

Tissy Bruns über das neue Gesetzes-Ungetüm der EU
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Tissy Bruns, Leitende Redakteurin (Parlament) Foto: Kai-Uwe Heinrich
Lob der Opposition! Deren Einwände nämlich haben ein Gesetzes-Ungetüm vorläufig von der Tagesordnung abgesetzt. Die Justizministerin will nun noch einmal gründlich nachdenken. Das Nachdenken sollte am besten bei der Frage anfangen, ob das deutsche Recht der europäischen Rahmensetzung zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexueller Ausbeutung überhaupt angepasst werden muss. Denn möglicherweise legt die EU hier ihre Kompetenzen wieder einmal zu weit aus.

Was die Justizministerin bisher vorgelegt hat, hebelt die empfindliche Balance jedenfalls aus, die das Sexualstrafrecht bei Jugendlichen unbedingt beachten muss. Ein verdammt schwieriges Alter, die Jahre zwischen 14 und 18. Der Gesetzgeber muss das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung schützen, das Jugendlichen zusteht wie erwachsenen Bürgern. Dieses Recht hat immer zwei Seiten, nämlich die Freiheit von Zwang und Gewalt - und die Freiheit zu tun, was man möchte und wünscht.

Gesetze schützen die Heranwachsenden gegen Zwang und Missbrauch; sie sollen ihnen aber auch die Entdeckung und Entfaltung der Sexualität ohne Furcht vor Verbot und Strafe ermöglichen. Mit 15 oder 17 Jahren ist man kein Kind mehr. Und noch kein Erwachsener. Es ist die Zeit der Suche, der Experimente, der schmerzhaften Niederlagen und tollen Erlebnisse. Dürfen junge Leute sie, zum Beispiel, mit Handy-Bildern begleiten - oder ist man dann unversehens Produzent oder Opfer von Jugendpornographie? Kinder müssen wirklich besser geschützt werden. Mit rechtlichen Grauzonen für Jugendliche erreicht man aber das Gegenteil.
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