Auf den Punkt : Blogger unter Verdacht

06.12.2007 13:52 Uhr
Kurt Sagatz Foto: Kitty Kleist-Heinrich
Kurt Sagatz, Redakteur Medien/Interaktiv - Foto: Kitty Kleist-Heinrich

Kurt Sagatz über ein bedenkliches Internet-Urteil

Die Gedanken sind frei. Ach, wirklich? Ja, jedenfalls im Internet. Ach, wirklich? Unser Journalisten-Kollege Stefan Niggemeier wurde soeben eines Anderen belehrt. In seinem mit einem Grimme-Preis ausgezeichneten Internet-Blog unter www.stefan-niggemeier.de wurde an einem Sonntag im August, es war mitten in der Nacht um 3 Uhr 37, ein juristisch mehr als bedenklicher Meinungsbeitrag von einem anonymen Leser eingestellt. Als Niggemeier später am Vormittag um 11 Uhr - wohlgemerkt: an einem Sonntag - den Eintrag entdeckte, erkannte er sofort die Brisanz und entfernte den Meinungsrülpser des Blogbesuchers.

Einem deutschen Gericht, genauer gesagt dem Hamburger Landgericht, genügte das nicht. Die Juristen entschieden: Niggemeier hätte den Beitrag vorab kontrollieren müssen, zumal sich sein Beitrag "Call-TV-Mimeusen" sehr kritisch mit den Anrufsendungen im Privatfernsehen beschäftigt habe. Überhaupt, so regte der Richter an, sei es besser, wenn man seinen Blog bei kritischen Themen nur nachmittags für zwei, drei Stunden öffnet, um dann die moderierten Antworten in rascher Folge ins Web zu heben. Das klingt nicht nur kaum praktikabel, es ist überdies ganz und gar nicht sinnvoll, das Recht auf freie Meinungsäußerung in einem demokratischen Medium wie dem Internet auf diese Weise zu beschneiden. Dass es zudem recht fragwürdig ist, wenn diese Rechtsumkehrung ausgerechnet von einem Produzenten von Call-In-Sendungen erwirkt wird, soll nicht unerwähnt bleiben.

Stefan Niggemeier wird gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gehen: Als Journalist, der an Meinungsvielfalt interessiert ist, kann man ihm dafür nur viel Erfolg wünschen. Dass die Online-Ausgaben von Zeitungen und anderen Medien nicht jede Meinungsäußerung ihrer Leser ungefiltert ins Netz stellen, mag man bedauern, der Aufwand aber ist den Betreibern zuzumuten. Für das Weblog eines einzelnen Journalisten darf diese Beschränkung nicht gelten.

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