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Meinung: Lebensfern, lebensnah

Das Gesetz will es so: „Schleichwerbung und entsprechende Praktiken sind unzulässig.“ Was im Rundfunkstaatsvertrag steht, gilt für die öffentlichrechtlichen und die privaten Sender gleichermaßen.

Das Gesetz will es so: „Schleichwerbung und entsprechende Praktiken sind unzulässig.“ Was im Rundfunkstaatsvertrag steht, gilt für die öffentlichrechtlichen und die privaten Sender gleichermaßen. Schönes Gesetz, schnöde Wirklichkeit. Die Schleichwerbung hat im Fernsehen ihren festen Programmplatz gefunden. Die erwischten Sender versprechen brutalstmögliche Aufklärung, geloben radikale Besserung: Nie wieder Schleichwerbung im Deutsch-TV! Toll, aber was wird jetzt aus dem Fernsehen? Krimi-Kommissare fahren bei der Fahndung nicht irgendwelche No-Name-Wagen, sondern deutsche Edelmarken. Ratgeber- und Servicesendungen leben von den Produkten, die auf dem Markt sind. Der Zuschauer ist Verbraucher, er wird nicht undankbar sein für Aufklärung und Information darüber, was für ihn von Nutzen ist. Aber er muss sich darauf verlassen können, dass ihm keine Hautcreme aufgeschwatzt werden soll, weil der Produzent den TV-Redakteur und den Sender dafür geschmiert hat. Wer ein Fernsehen einschalten will, das sich an der Lebenswirklichkeit orientiert, der muss mit Automarken im Bild und Handys im Studio-Test leben. Natürlich, das ist auch Werbung. Die Alternative ist trostloser: Kommissare, die erfolglos hinter bösen Buben herlaufen, und Frauenhände, die rissig auf der Fernbedienung spielen. jbh

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