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Meinung: Legales Unrecht

Keinen Cent werden sie sehen, die Opfer und Hinterbliebenen des Nato-Luftangriffs auf eine Brücke im serbischen Städtchen Varvarin, im Mai 1999. Versehentlich war das falsche Ziel bombardiert worden, ein ziviles, vermutlich schlecht markiert auf der Karte der Piloten oder der Zentrale in Brüssel.

Keinen Cent werden sie sehen, die Opfer und Hinterbliebenen des Nato-Luftangriffs auf eine Brücke im serbischen Städtchen Varvarin, im Mai 1999. Versehentlich war das falsche Ziel bombardiert worden, ein ziviles, vermutlich schlecht markiert auf der Karte der Piloten oder der Zentrale in Brüssel. Dafür gibt es keine Entschuldigung – aber auch keine Entschädigung. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Juristisch einwandfrei – denn nur ein Staat kann gegen einen Staat klagen –, doch ethisch unbefriedigend. Denn Leid bleibt Leid. Diesem Dilemma sieht sich die Welt auch in der endlich anbrechenden Ära des Völkerrechts weiter gegenüber. Erfolglos blieb bisher auch die Klage der „Mütter von Srebrenica“, die im Bosnienkrieg 8000 Söhne, Ehemänner, Väter bei einem Massaker durch serbische Täter verloren, das vom Den Haager Tribunal als Völkermord eingestuft wurde. Die Prozesse kosten Abermillionen. Den Witwen gibt keiner Geld. Fängt man damit erst an, fürchten bisher die Verantwortlichen, dann kämen bald die Ruander, die Tschetschenen, die Kongolesen … Und wer nicht noch. Schon offizielle Entschuldigungen werden gefürchtet; sie könnten als Startsignal für Forderungen fungieren. Immerhin: Am historisch so jungen, permanenten Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag gibt es erstmals ein Programm zur Kompensation von Opfern. Der beste Schritt in die notwendige Richtung.cf

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