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Meinung: Abgefärbt

Betrifft: „Wunde Ohren, massierte Seelen“ vom 27. September 2003 Abgeordnete zum Deutschen Bundestag haben sich nach dem Willen des Verfassungsgebers ausschließlich nach ihrem Gewissen zu entscheiden.

Betrifft: „Wunde Ohren, massierte Seelen“ vom 27. September 2003

Abgeordnete zum Deutschen Bundestag haben sich nach dem Willen des Verfassungsgebers ausschließlich nach ihrem Gewissen zu entscheiden. In einer anderen Bestimmung des Grundgesetzes ist festgelegt, dass die Parteien an der Gestaltung des politischen Lebens in der Bundesrepublik mitwirken. Die derzeit praktizierte Methode, massiven Druck auf Abgeordnete auszuüben, um sie zur Fraktionstreue zu zwingen, erinnert fatal an die politische Unkultur der DDR, in der die Partei allein das politische Geschehen bestimmt und „immer Recht hat“. Färbt da was ab?

Jürgen J. Matthias, BerlinZehlendorf

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