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Meinung: Apotheker verkaufen keine Mogelpackungen

„Trotz Gewinn – Millionen für Apotheker?“ vom 18.

„Trotz Gewinn – Millionen für Apotheker?“ vom 18. Mai 2005

Über die Millionenforderung der deutschen Apotheker kann man sich zu Recht ärgern. Der eigentliche Skandal aber ist die Entstehung des Rechtsanspruchs. Da wurde im Rahmen der Gesundheitsreform einem Berufsstand, der es schon immer verstanden hat, im Interesse seiner nicht gerade geringen Gewinnspannen den freien Wettbewerb von seiner Branche fern zu halten, mal eben ein Rechtsanspruch auf Gewinngarantie ins Gesetz geschrieben, das von unseren Volksvertretern in aller Stille abgesegnet wurde. Ist das der hohe Anspruch dieser Damen und Herren, als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen zu sein (Artikel 38 GG)? Mir klingen noch heute die Beschwörungen der Gesundheitspolitiker – auch der Opposition – in den Ohren, die mit ihren Leistungseinschränkungen verbundene Gesundheitsreform fordere von allen Opfer und sei deshalb gerecht und verantwortbar.

Soll sich doch niemand wundern, wenn die Politikverdrossenheit bei den Bürgern immer mehr zunimmt.

Klaus Klischat, Berlin-Haselhorst

Es gibt keinen „Freiberufler“, der so gegängelt wird wie ein Apotheker. Die Preise für circa 75 Prozent seines Geschäfts sind bis auf den Cent vorgeschrieben, er muss während der Öffnungszeiten ständig – auch im Nachtdienst – einen (lohnkostenintensiven) Apotheker beschäftigen, er muss Laborgeräte im Wert von Zehntausenden Euro für einen potenziellen Notfall vorhalten, er muss jeden Kunden beliefern. Der Vergleich mit einem Architekten liegt ziemlich daneben: Der kann sich aussuchen, mit welchem Kunden er zu welchem Preis Geschäfte macht.

Weswegen muss jetzt eigentlich ein Schiedsgericht her? Entspricht es unseren Rechtsnormen, dass ein gültiges Gesetz im Nachhinein je nach Gusto aufgehoben werden soll? Die Apotheker haben sich die fragliche Bestimmung nicht ausgedacht, das waren die Kassen – wobei deren damalige Befürchtung, die Apotheker würden verstärkt kleine Packungen abgeben, vollkommen unverständlich ist, denn die Abgabemengen und Packungsgrößen werden vom Arzt vorgeschrieben.

Und was ist denn nun mit dem Umsatz? Auf Seite 1 ist er um fast ein Prozent gestiegen, auf Seite 17 um mehr als drei Prozent zurückgegangen.

Wer sucht sich denn da die Zahlen aus, die gerade passen? Abgesehen davon ist der Umsatz keine sinnvolle Vergleichsgröße, wenn seit 2004 auf Stückbasis (Packungszahl) honoriert wird. Die Bezeichnung der Apotheker als Gewinner der Gesundheitsreform ist nackte Polemik und von jeder tiefer gehenden Kenntnis ungetrübt. Um diese Polemik zu widerlegen, braucht man nur die Finanzämter nach den tatsächlichen Zahlen zu befragen.

Axel Parlow, Berlin-Schmargendorf

Aufgrund einer Negativunterstellung der Krankenkassen gegenüber den Apothekern wurde die Ausgleichsklausel vom Gesetzgeber 2004 eingeführt. Jetzt haben die Apotheker „ehrlich“ gespielt und verlangen folgerichtig die im Gesetz festgeschriebene Ausgleichszahlung. Zur Belohnung werden sie stattdessen von den schlechten Handwerkern des Gesetzes, von Herrn Lauterbach und Ministerin Schmidt diffamiert. Dies ist nicht nur unverschämt, sondern es verstößt gegen geltendes Recht.

Dr. med. Charles Woyth, Arzt für Allgemeinmedizin, Berlin-Wittenau

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