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Meinung: Auch Beamte leisten ihre Beiträge

Betrifft: Versorgungsbezüge der Beamten Tagtäglich ist in den Medien zu lesen und zu hören, dass die Beamten für ihre Versorgung keine Rücklagen geleistet haben. Das ist definitiv falsch!

Betrifft: Versorgungsbezüge der Beamten

Tagtäglich ist in den Medien zu lesen und zu hören, dass die Beamten für ihre Versorgung keine Rücklagen geleistet haben. Das ist definitiv falsch! Begründung: Mit der Bundestagsdrucksache Nr. 2846 der 1. Wahlperiode ab 1949 hat der damalige Bundeskanzler Dr. Adenauer am 19. November 1951 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Bundesbeamtengesetzes übersandt. Er bat darin, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen. In der Begründung zum Bundesbeamtengesetz 1952 (Bundestagsdrucksache I 284 S. 35) wird unter Punkt 10 die Versorgung angesprochen. Hier heißt es im 2. Absatz: Die Höhe der Besoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten; die Beamten sind daher nicht in der Lage, irgendwelche Beiträge zu ihrer Altersversorgung zu leisten.

Die Folge war, dass die Beamtengehälter im Vergleich zu den Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst um 7 Prozent niedriger angesetzt wurden. Somit wurden von den Beamten sehr wohl Rücklagen geleistet, die aber von allen Regierungen bis zum heutigen Tage in die laufenden Haushalte geflossen sind und somit „veruntreut“ wurden. Dazu stellt das Bundesverwaltungsgericht fest: „Auch der NurBeamte hat sich seine Versorgung durch seine Leistung verdient, seine Bezüge während der aktiven Dienstzeit sind entsprechend niedriger und bleiben es gegebenenfalls auch während jener Dienstjahre, die sich nicht mehr pensionserhöhend auswirken." Auch der Bundesfinanzhof entschied am 28. Dezember 1988 gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages entsprechend. Beide Entscheidungen wurden vom BverfG. (54.11) am 26. März 1980 in der Sache bestätigt.

Dietmar Ottow, Berlin-Wedding

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