Meinung: Da könnte ja jeder kommen …
Zur Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern Kinderrechte sind Menschenrechte. Und diese stehen bereits im Grundgesetz.
Zur Forderung, Kinderrechte
im Grundgesetz zu verankern
Kinderrechte sind Menschenrechte. Und diese stehen bereits im Grundgesetz. Besondere Schutzrechte für Kinder gehören nicht ins Grundgesetz. Wenn wir damit anfangen, dann kommen die Frauen, die Männer, die Behinderten, die Juden, die Islamisten, die Christen, die Sinti, die Roma, die Senioren … Was treibt die Menschen eigentlich zu diesen Stilblüten?
Herbert S. Sassen, Essen
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