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Meinung: Das Fach LER gehört in die Hände der Philosophielehrer – Religionskunde in die Kirche

„EthikUnterricht: Wer darf lehren, wer bleibt draußen?“ vom 27.

„EthikUnterricht: Wer darf lehren, wer bleibt draußen?“ vom 27. November 2004

Die Behauptung von Herrn Schlink, wonach die Islamische Föderation keine Religionsgemeinschaft und der Humanistische Verband keine Weltanschauungsgemeinschaft ist, halte ich für nicht haltbar. Es mag ja sein, dass sich in der Islamischen Föderation Menschen aus unterschiedlichen religiösen Richtungen mit dem Ziel vereinigt haben, einen politisch orientierten Islam gesellschaftsfähig zu machen. Was aber wäre der Unterschied zur evangelischen oder katholischen Kirche? Auch hier äußern sich die Bischöfe zu politischen Fragen, ohne dass jemand daran Anstoß nehmen würde. Auch innerhalb der christlichen Religionsgemeinschaften haben sich Menschen mit unterschiedlichen religiösen Überzeugungen zusammengefunden.

Dr. Olaf Schäfer, Berlin-Neukölln

Die Überschrift ließ hoffen. Werden jetzt endlich die Standards der Ausbildung für die Ethik-Lehrer diskutiert? Ist endlich aufgefallen, dass eine pädagogische Ausbildung und eine Konfession oder Weltanschauung für einen guten Ethik-Unterricht nicht ausreichen? Leider nicht. In dem Interview mit dem Staatsrechtler Bernhard Schlink geht es mal wieder um die Rechte und Ansprüche der Islamischen Föderation und des Humanistischen Verbandes. In der Debatte um den Ethik-Unterricht dominieren die Belange der Lobbyisten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – das Schülerwohl wird ausgeblendet. Schüler haben Anspruch auf guten Ethik-Unterricht durch gute Lehrer.

Die Lehrpläne des Ethik-Unterrichts in anderen Ländern machen deutlich: Nur Philosophielehrer können das Fach anspruchsvoll unterrichten.

Robert Dilla, Offenbach

„Soll es an Berlins Schulen das Fach LER geben? Pro & Contra“ vom 28. November 2004

Danke, dass das Thema Religionsunterricht – LER in dieser Ausführlichkeit beleuchtet wird! Bei der Diskussion werden jedoch zwei Aspekte verknüpft, die getrennt betrachtet werden müssten: Zum einen geht es um die Beendigung der Ausnahmesituation, dass in der Berliner Schule Religions- oder Ethikunterricht kein Wahlpflichtfach ist wie in allen anderen Bundesländern, sondern dieser Unterricht gegen das verlockende Angebot, in dieser Zeit schulfrei zu haben, ankämpfen muss. Zum anderen geht es um die Einführung des LER-Konzepts anstelle des bisher konfessionsgebundenen Unterrichts. In meinen Augen sollte es als wichtigstes Ziel gelten, eine wie auch immer geartete Fächerkombination als Wahlpflichtfach zu etablieren.

Eva Herlitz, Berlin-Dahlem

„Ethik-Unterricht muss durchgesetzt werden“ vom 28. November 2004

Recht hat Peter Klepper, wenn er in seinem Leserbrief schreibt, dass das gemeinsame Gespräch zwischen konfessionsverschiedenen Schülern und nicht-religiösen Schülern im Ethik-Unterricht von zentraler Bedeutung ist. Das geht aber nicht, wenn sich Schüler aus dem Pflichtfach LER abmelden können, um in dieser Zeit an einem einseitig konfessionell orientierten Unterricht, sprich: an einem Religionsunterricht teilzunehmen. Religionsunterricht gehört wie Konfirmandenunterricht in die jeweiligen religiösen Gemeinden, aber nicht in die konfessionsneutrale öffentliche Schule. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Staates, spezielle religiöse Prägung zu vermitteln und diese gegebenenfalls auch noch wie im anderen Unterricht mit Zensuren zu bewerten.

Horst Neumann, Berlin-Spandau

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