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Meinung: Das Splitting ist gerecht

Betrifft: „Die Regierung – in der Steuerfrage gesplittet“ vom 6. Oktober 2002 In der Grafik des Familienministeriums wird suggeriert, dass Alleinverdiener mit hohem Einkommen durch das Splitting unverhältnismäßig hohe Vorteile erlangen.

Betrifft: „Die Regierung – in der Steuerfrage gesplittet“ vom 6. Oktober 2002

In der Grafik des Familienministeriums wird suggeriert, dass Alleinverdiener mit hohem Einkommen durch das Splitting unverhältnismäßig hohe Vorteile erlangen. Es sind aber nicht verheiratete Alleinverdiener mit allein stehenden Personen bezüglich ihres Einkommens und ihrer Steuerlast zu vergleichen – schließlich haben erstere für den Lebensunterhalt des Ehepartners mit zu sorgen –, sondern mit anderen Ehepaaren gleichen Haushaltseinkommens. Wenn man dies berücksichtigt, so gibt es keinen „Splittingvorteil“ für verheiratete Alleinverdiener. Im Gegenteil, ohne Splitting wären Ehepaare mit einem Alleinverdiener gegenüber Doppelverdienern mit gleichem Haushaltseinkommen steuerlich benachteiligt. Das Ehegattensplitting ist also der Ausgleich eines steuerlichen Nachteils. Dies als einen „Splittingvorteil“ darzustellen, ist eine Verzerrung der Tatsachen und muss sich den Vorwurf gefallen lassen, Neid erzeugen zu wollen.

Dr. Henrik Seidel, Berlin-Pankow

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