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Meinung: Denkmalschutz ist geschützt

„Alles läuft auf einen Neubau hinaus“ vom 29. Juni 2005 Ihr Artikel veranlasst mich, einen Leserbrief zu schreiben.

„Alles läuft auf einen Neubau hinaus“

vom 29. Juni 2005

Ihr Artikel veranlasst mich, einen Leserbrief zu schreiben. Anlass ist die dem derzeitigen Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf zugeschriebene Aussage „Den Denkmalschutz (für die Deutschlandhalle) aufzuheben, ist machbar“. Ich vermag nicht zu beurteilen, welche Gelegenheiten der DiplomPolitologe Harald Wolf bisher hatte, seine Kompetenz als Wirtschaftssenator unter Beweis zu stellen – in Sachen Denkmalrecht sollte er eher Zurückhaltung wahren. Zur Sache:

Die 1935 von Franz Orthmann und Fritz Wiemer errichtete und 1956-57 von Paul Schwebes wieder aufgebaute Deutschlandhalle steht erst seit 1995 unter Denkmalschutz. In ihr fanden u. a. 1936 Wettkämpfe der Olympischen Spiele statt. Nach dem Wiederaufbau war sie die bedeutendste Spielstätte für Sport-, Musik- und Theaterveranstaltungen im Westen Berlins. Zurück zu Herrn Wolf: Ein Objekt steht so lange unter Denkmalschutz, wie es die Kriterien (wissenschaftliche, geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung), die zur Aufnahme in die Denkmalliste geführt haben, erfüllt. Beeinträchtigt werden oder entfallen können diese durch Verfall, Eingriff in die Bausubstanz oder Abriss. Sollte also im Fall der Deutschlandhalle einem Abriss zugestimmt werden, würde erst danach eine Löschung als Denkmal erfolgen. Im Klartext: nicht der Wunsch von Politikern ist maßgeblich für die Frage „Denkmalschutz Ja oder Nein“, sondern die fachlich begründete Feststellung, ob die Erhaltung aus den oben genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt. Ist sie einmal bejaht, kann ausschließlich das Entfallen der Denkmalschutzgründe zu einem Ende des Denkmalschutzes führen.

Bernd Höfer, Berlin-Zehlendorf

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