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Meinung: Erbärmlich

Betrifft: „Kleiner Finger, ganze Hand“ vom 7. Oktober 2003 Sofort nachdem ich Ihren Zeitungsartikel gelesen habe, nahm ich eine aktuelle Version des Grundgesetzes zur Hand.

Betrifft: „Kleiner Finger, ganze Hand“ vom 7. Oktober 2003

Sofort nachdem ich Ihren Zeitungsartikel gelesen habe, nahm ich eine aktuelle Version des Grundgesetzes zur Hand. Aber sie waren alle noch da, die Grundgesetzartikel: Art. 20, mit dem Rechtsstaatsprinzip, wonach alle an Gesetz und Recht gebunden sind. Auch der Art. 3 war unverändert, d.h. alle im Lande sind in gleicher Form an Gesetz und Recht gebunden. Dann muss es wohl eine neue Auslegung des Art. 4 zur Religionsfreiheit geben, wonach diese jetzt über dem Baurecht steht. Und wo steht denn überhaupt die neue Regelung, dass man bei nachgewiesenen systematischen, vorher geplanten vorsätzlichen Verstößen noch 20 Prozent Nachlass beim Bußgeld bekommt?

Götz Weishaupt, BerlinZehlendorf

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