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Meinung: Es braucht einen Dieb, um einen Dieb zu fangen

Zur Liechtensteiner Steueraffäre Ich bin Rentner und möchte monatlich 100 Euro in Liechtenstein diskret und rentierlich anlegen. Wie macht man das?

Zur Liechtensteiner Steueraffäre

Ich bin Rentner und möchte monatlich 100 Euro in Liechtenstein diskret und rentierlich anlegen. Wie macht man das?

Kurt Langer, Berlin-Prenzlauer Berg

Die Steueraffäre Zumwinkel dürfte nur die Spitze eines Eisberges sein, zumal ja jeder Bürger Steuern sparen möchte.

Ursache sind die im Vergleich zu anderen Staaten zu hohen Steuern und eine völlig unübersichtliche, dauernden Änderungen unterworfene Steuergesetzgebung. Dabei könnte man dem ganz schnell abhelfen, wenn die Politiker nur endlich den Mut hätten, das Steuermodell Kirchhof umzusetzen. Denn nach Abzug der Grundfreibeträge 25 Prozent Steuern auf sein zu versteuerndes Einkommen zu zahlen, dürfte bei uns wohl noch jeder bereit sein. Hinzu kommt noch, dass das Kirchhof’sche Steuermodell allemal gerechter ist, als unser derzeitiges Steuersystem, welches vom Steuerbürger nur noch mit teurem Rat optimal steuersparend genutzt werden kann.

Im Übrigen sollte nun auch einmal ernsthaft überlegt werden, ob nicht Steuerverschwendung in Milliardenhöhe durch Politiker und Staatsbedienstete genauso unter Strafe gestellt werden sollte wie Steuerhinterziehung, denn Steuerverschwendung ist nur die andere Seite derselben Medaille.

Dr. Christian-Friedrich Eigler,

Berlin-Charlottenburg

Nach Auffassung des Präsidenten des Deutschen Steuerberaterverbandes, Jürgen Pinne, sind die jüngst bekannt gewordenen Steuerhinterziehungen „eine Folge nicht gerechtfertigter und zu komplizierter Steuergesetzgebung“. Diese Ansicht löst Verwunderung aus. Dass die deutschen Steuergesetze häufig zu kompliziert sind, ist eine wohlfeile Erkenntnis. Im Fall Zumwinkel und in den anderen Fällen einer „Steuerflucht“ geht es aber entgegen der Ansicht von Herrn Pinne um die Anwendung einfachster Besteuerungsregeln, die in den meisten modernen Industriestaaten nicht anders aussehen als in Deutschland. Regel 1: Alle in Deutschland ansässigen Personen unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht (Paragraf 1 des Einkommensteuergesetzes). Regel 2: Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bezieht sich auf sämtliche Einkünfte einer in Deutschland ansässigen Person, auch wenn diese Einkünfte nicht in Deutschland, sondern im Ausland erzielt werden (sog. „Welteinkunftsprinzip“).

Nichts spricht dafür, dass Herrn Zumwinkel diese simplen Regelungen nicht bekannt waren – selbst wenn er keinen Steuerberater gehabt hätte. Viel naheliegender ist die Annahme, dass Herr Zumwinkel seine Gelder ganz bewusst bei einer liechtensteinischen und nicht bei einer inländischen Bank anlegte, weil er die Zinserträge, von denen er wusste, dass er sie hätte versteuern müssen, dem deutschen Fiskus verheimlichen wollte.

Jens Peter Panthen, Berlin-Lichterfelde

Der Fall Zumwinkel hat viele überrascht. Vorzeigemanager, die integres Verhalten einbringen sollten, ausgerechnet solche Menschen geraten in das Fadenkreuz der Steuerfahndung. In diesen Positionen sollte man unangreifbar sein.

Nils Boettcher, Berlin-Zehlendorf

Wenn unser Staat jetzt richtig reagiert, Milliarden Euro hinterzogene Steuern bei den Straftätern einzieht und sie so hart bestraft, wie es das Gesetz zulässt, dann wären Nachahmer gewarnt, der Staat könnte Sinnvolles mit diesen Milliarden anstellen und wir hätten das Gefühl, dass unser Staat doch noch funktioniert. Wenn aber die Justiz die Steuerhinterzieher gegen Zahlung von Geldbußen davonkommen lässt, dann ist das nur Beweis für die Schwäche unseres Staates. Eines ist jedenfalls sicher: Die Bürger haben kein Verständnis für Manager, Reiche und sonstige Großverdiener, die es nicht für nötig halten, ihre Steuern zu zahlen, wie Millionen brave Bürger es tun.

Frank Hoffmann, Berlin-Dahlem

Zu hoffen bleibt, dass nunmehr tatsächlich eine Rückbesinnung auf moralische Werte und Ethos bei denen stattfindet, die Verantwortung tragen. Die Schere zwischen „oben und unten“ klafft schon weit genug auseinander.

Uwe Thölken, Berlin-Zehlendorf

Merkwürdig mutet die Diskussion um die Bezahlung einer DVD mit Daten von Steuersündern an. Da wird nach kaufmännischer Art eine Rechnung aufgemacht und mit einem prognostizierten Gewinn der Erwerb gestohlener Ware zu rechtfertigen versucht. Das kann es doch wohl nicht sein! Auch wenn kein Cent eingetrieben werden können sollte, dafür aber Kriminelle entdeckt und kriminelles Handeln gestoppt werden würde, wäre damit dem Staat und vor allem dem Volk gedient. Die Täter würden sich ins Fäustchen lachen und den deutschen Staat zu Recht verhöhnen, wenn er sich der Beweismittel nicht bediente.

Gottfried Gehann,

Berlin-Schmargendorf

Ich komme soeben aus dem Film „I’m Not There“. In dem Film wird von Richard Gere der Satz gesprochen „Es braucht einen Dieb, um einen Dieb zu fangen.“ Genau!

Hannelore Lwowsky-Lüpges,

Berlin-Lichterfelde

Fakt ist: Ankauf von Diebesgut ist Hehlerei. Da hilft kein juristisches Winden und Wenden. Oder – ein Verstoß gegen das Gesetz kann eigentlich kein Verstoß gegen das Gesetz sein, wenn es sich dabei um Maßnahmen handelt, die ihm erst zur Geltung verhelfen sollen, in Szene gesetzt natürlich von einem Personenkreis, der staatlich – ja von höchsten Stellen – dazu autorisiert wurde.

Die Diskussion darüber, die Tatsache, dass überhaupt Zweifel aufkommen, zeigt, dass wir uns auf einen Zustand zu bewegen, in dem nur grundsätzlich gilt, was im Gesetz steht, keineswegs aber jeder daran gebunden ist. Haben wir uns im Einzelfall bereits, wenn es gerade passt, darauf einzustellen, was eine kleine, elitäre, die Definitionshoheit für Recht und Unrecht innehabende Gesellschaftsschicht innerhalb und außerhalb demokratisch gewählter Strukturen für richtig hält?

Wir dürfen gespannt sein, ob und was Gerichte dazu sagen werden.

Heribert Fischer,

Berlin-Charlottenburg

Endlich! Endlich wird auch die Problematik des Falls erkannt: Da kauft ein Staat einem Ganoven für mehrere Millionen unrechtmäßig erworbene Daten ab, und schon geht die Hexenjagd los. Die Gier des Staats scheint mir der der Manager nicht nachzustehen, denn die gezahlten Millionen kämen ja leicht wieder herein. Steuerhinterziehung ist auch für einen Zumwinkel ein Delikt, aber musste man diesem Mann, der aus einem kleinen Unternehmen ein weltweites gemacht und tausende Arbeitsplätze geschaffen hat, über die der Fiskus Millionen eingenommen hat, der selber Jahr für Jahr dem Finanzamt die Hälfte seiner nicht geringen Einkünfte überwiesen hat, musste man diesen Mann so bloßstellen und demütigen, dass man dem Besuch des Staatsanwalts gleich eine Batterie von Kameras mitgegeben hat? Es ist beschämend, dass eine demokratische Regierung mit Kriminellen zusammenarbeitet.

Dr. Ursula Klein,

Berlin-Charlottenburg

Den Verantwortlichen Liechtensteins kann durchaus Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgehalten werden. Wozu die erbprinzliche Äußerung „Bei uns können fiskalische Interessen nicht über rechtsstaatliche Prinzipien gestellt werden“ wie die Faust aufs Auge passt. Anstiftung und Beihilfe können durchaus auch auf viele Helfer, wie Anlageberater und Fachrechtsanwälte, zutreffen.

Winfried Berndt, Berlin-Wannsee

Ohne Häme betrachte ich die große Steuerfahndung und denke mir, dass vielleicht der Ehrliche doch nicht immer der Dumme ist.

Christoph Conrad, Berlin-Lichterfelde

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