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Meinung: Falsche Entscheidung

Betrifft: „Ein Tag der Hoffnung – und der Angst“ vom 9. Januar 2003 Die getroffenen Entscheidungen sollen „rechtlich richtig“ sein.

Betrifft: „Ein Tag der Hoffnung – und der Angst“ vom 9. Januar 2003

Die getroffenen Entscheidungen sollen „rechtlich richtig“ sein. Eine Formulierung, der nicht zugestimmt werden kann. Sie mögen vordergründig und wortgemäß den geltenden Bestimmungen entsprechen, doch sind sie damit noch lange nicht „richtig“ im Sinne des öffentlichen Interesses, das das Verbleiben des bildungsfähigen Mädchens Elif wünschenswert macht.

Es ist geläufig, Entscheidungen der öffentlichen Hand dadurch zu kennzeichnen, dass man von dem Ämtern, Behörden (oder Gerichten) spricht. Bei den Gerichten sind die Besetzungen namentlich bekannt. Doch bei den Ämtern und Behörden bleiben sie mit Ausnahme der politisch Verantwortlichen weitestgehend anonym. Es werden von Amtsträgern vermeintlich pflichtgemäß Entscheidungen getroffen, Gerichte bemüht, ohne in aller Regel persönlich kostenpflichtig zu werden. Und es sind nach meiner Meinung zu oft Personen, denen es an Persönlichkeit fehlt. Mag das zur Zeit noch geltende Recht die getroffenen Entscheidung noch ermöglichen, das künftige Zuwanderungsrecht dürfte dies nicht mehr gestatten.

Harry Klemmt, BerlinKonradshöhe

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