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Meinung: GESUNDHEITSREFORM Welche Leistungen zahlt die Kasse?

Unsere Leserin Helma Zietze vermisst verbindliche Angaben in den Gesetzestexten. AOK-Bundesvorstand Hans Jürgen Ahrens sagt: Es gibt Wichtigeres

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Zu: „In der Praxis“ vom 24. Januar 2004

Aufmerksam habe ich die Diskussionen und Veröffentlichungen zum Thema „Gesundheitsreform“ verfolgt und vermisse konkrete Angaben zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen. Zum Beispiel habe ich bisher keine Veröffentlichung des Gesetzestextes und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen gesehen. Langsam fühle ich mich an der Nase herumgeführt, wenn es um die in Zukunft tatsächlich zu zahlenden Kosten für die Patienten geht.

Ich möchte genau wissen, welche Gesundheitsleistungen weiterhin von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und was aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde.

Zusätzlich fehlt die unmissverständliche Information, welche Gesundheitskosten im Laufe eines Jahres in die 1-Prozent- bzw. 2-Prozent-Regelung aufgenommen werden.

Völlig außer Acht gelassen wurden apothekenpflichtige Medikamente, die ab dem 1. Januar 2004 nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen, was eine drastische individuelle Zuzahlungserhöhung bei einzelnen Patienten zur Folge haben wird. Denken wir einmal an Patienten, die regelmäßig Windeln benötigen. Weder Windeln noch häufig verordnete Zinksalben dürfen für diese Patienten auf Kassenrezept verordnet werden. Damit werden schwerkranke und multimorbide Patienten bzw. deren Familienangehörige finanziell in unerträglicher Weise belastet. Unsere Gesellschaft ist im Begriff, sich weiter von mitmenschlichem Verhalten zu entfernen und Reformen zu Lasten der sozial Schwächsten zu akzeptieren.

Helma Zietze, Berlin-Reinickendorf

Sehr geehrte Frau Zietze,

aus Ihrem Brief spricht zunächst der Vorwurf, Politik und Medien hätten zu wenig über Leistungskürzungen und erhöhte Zuzahlungsbelastungen informiert. Dieser Vorwurf überrascht. Denn gerade der Tagesspiegel informiert ausführlich und gründlich. Die AOK hat auch in ihren Mitgliederzeitschriften ausführlich informiert, die AOK berät und informiert über eine bundesweite kostenlose Telefon-Hotline 0800-0-114433 und natürlich auch in den 1600 AOK-Geschäftsstellen in Deutschland und unter www.aok.de im Internet.

Die Zeilen dieser Kolumne reichen nicht aus, um in der von Ihnen gewünschten Gründlichkeit zu informieren. Deshalb hier nur kurz drei Punkte: Alle von Ihnen zu leistenden Zuzahlungen sollten Sie sich per Quittung bescheinigen lassen. Wenn Sie dann belegen können, dass Sie in diesem Jahr zum Beispiel als schwerwiegend chronisch Kranke ein Prozent Ihres anrechenbaren Bruttoeinkommens bezahlt haben, können Sie für den Rest des Jahres von Ihrer Kasse von allen weiteren Zuzahlungen befreit werden. „Apothekenpflichtige Medikamente“ – Sie sprechen hier die Streichung von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus der Kassenleistung an, um Apothekenpflichtigkeit geht es dabei aber nicht. Es wird bis Ende März eine Liste der nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel geben, die weiter auf Kassenrezept bei bestimmten Erkrankungen verordnet werden dürfen, wenn sie medizinisch wirksame Standardtherapie sind. Wenn die Mittel medizinisch notwendig sind, wird es sie weiter auf Rezept geben. Das gilt auch für die nicht rezeptpflichtigen Medikamente bei Inkontinenz. Windeln sind Hilfsmittel. Die dürfen nach wie vor verordnet werden, allerdings mit Zuzahlungen – zehn Prozent je Verbrauchseinheit, maximal 10 Euro monatlich je Indikation. All dies gehört zu den Sparmaßnahmen dieses Gesetzes. Diese Republik sollte nicht nur auf der Ebene von Technik-Fragen handwerkliche Unzulänglichkeiten des Gesetzes diskutieren – etwa, dass das Gesetz zu unbestimmt ist in den Formulierungen, welche Arzneimittel nun weiter verordnet werden dürfen, obwohl sie nicht verschreibungspflichtig sind.

Die Grundfrage muss beantwortet werden, und das ist bisher nicht geschehen: Kommt es ausschließlich auf niedrige Beitragssätze an oder darauf, dass in einer sozialen Demokratie durch wirtschaftlichen Erfolg am europäischen Markt und weltweit auch die Kosten für gute Gesundheitsversorgung erwirtschaftet werden? Niedrige Lohnnebenkosten dürfen nicht das einzige Kriterium in dieser Diskussion sein. Es muss auch bedacht werden, welche Konsequenzen es hat, Versicherte und Patienten immer weiter finanziell zu belasten. Unsere Wirtschaft lebt zu rund 60 Prozent von der Inlandsnachfrage – die sollten wir auch nicht tot sparen.

Dr. Hans Jürgen Ahrens ist Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesvorstandes.

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