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Meinung: Gibt es überhaupt Armut in Deutschland?

Zum Interview mit Helmut Schmidt vom 10. Dezember und Ottmar Schreiners Äußerung dazu vom 11.

Zum Interview mit Helmut Schmidt

vom 10. Dezember und Ottmar Schreiners

Äußerung dazu vom 11. September

Ich kann dem Altkanzler nur beipflichten. Herr Ottmar Schreiner reagiert lediglich populistisch: Der sogenannte Regelsatz wird ständig durch statistische Erhebungen angepasst, das heißt, an den aktuellen Kosten gemessen. 50 Prozent davon waren schon immer für Ernährung vorgesehen. 35 Prozent sollen für den sonstigen Bedarf des täglichen Lebens sein (Kleidung, Haushaltsbedarf). Die restlichen 15 Prozent sind für die persönlichen Bedürfnisse gedacht (Kino, Frisör, Genussmittel). Die Grundnahrungsmittel waren noch nie so preiswert wie heute (Delikatessen müssen wohl nicht aus Steuergeldern finanziert werden). Die heutigen Preise für den Grundbedarf an Kleidung waren noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik so niedrig. Wer preisbewusst einkauft, kann ohne weiteres auskommen!

Die heute selbstverständliche Waschmaschine ermöglicht saubere Kleidung plus Zeitersparnis.

Der heute selbstverständliche Fernseher bietet hinreichend Bildung, Kultur und Unterhaltung. Für weitere Teilnahme am Leben in der Gesellschaft stehen unzählige Ermäßigungen zur Verfügung, zum Beispiel ist jedes Museum einmal im Monat kostenlos geöffnet. So viel zur Versorgung unserer „armen“ Mitbürger. Und wer sich als Empfänger staatlicher Sozialleistungen diskriminiert fühlt, hat entweder zu hohe Ansprüche oder den falschen Umgang.

Renate Gorgs, Berlin-Lichtenrade

Sehr geehrte Frau Gorgs,

Ihre Ausführungen sind leider in mehrerlei Hinsicht nicht zutreffend. Der Regelsatz wird nicht „ständig durch statistische Erhebungen angepasst“. Datenquelle für die Festsetzung des Regelsatzes ist die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführte „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS). In den Zwischenjahren ist die Regelsatzbemessung an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Die Rentenanpassungen sind aber in ganz erheblichem Maße von politischen Vorgaben abhängig. Das zeigen schon die Nullrunden in den letzten Jahren. Die Bundesregierung selbst geht davon aus, dass auch künftig mindestens bis zum Jahr 2009 keine Rentenerhöhungen erfolgen werden. Es findet also nicht einmal ein Inflationsausgleich statt. Der Realwert der Regelsätze würde damit jährlich sinken, nach Schätzungen im Jahr 2006 um 2,5 Prozent. Der Realwertverlust würde sich dann bis 2009 auf mindestens weitere 6 Prozent belaufen. Dabei sind nicht einmal die durch die Anhebung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte verursachten zusätzlichen Lebenshaltungskosten eingerechnet. Wird die gegenwärtige Fortschreibungsregel beibehalten, führt dies zu einer systematischen Aushöhlung des ohnehin äußerst kümmerlichen Leistungsniveaus der Hartz-IV-Regelsätze.

Zu bedenken ist auch, dass für die Bemessung des Regelsatzes das Verbrauchsverhalten des einkommensschwächsten Fünftels der Einpersonenhaushalte (ohne Haushalte mit Sozialhilfebezug) zugrunde gelegt wird. Bei der gewählten Bezugsgruppe volljähriger Alleinstehender handelt es sich zu einem überproportional hohen Anteil um ältere Menschen, die in der Regel geringere Ausgaben tätigen. Würde stattdessen das einkommensschwächste Fünftel von Paarhaushalten mit einem Kind herangezogen, so ergäbe sich schon allein deshalb ein mit knapp 400 Euro (jetzt 345 Euro) deutlich höherer Regelsatz. Nicht richtig ist auch, dass „50 Prozent davon schon immer für Ernährung vorgesehen waren“. Die Gütergruppe „Nahrungsmittel, Getränke“ umfasst ganze 132,71 Euro im Monat, das ist erheblich weniger als die Hälfte des Regelsatzes. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in einer umfangreichen Studie dargelegt, dass die Regelsätze um mindestens 20 Prozent zu niedrig bemessen sind.

Besonders problematisch ist, dass die Fortschreibung der Regelsätze den besonderen Bedarf von Kindern in hohem Maße vernachlässigt. Für Kinder bis 15 Jahren werden 60 Prozent des Regelsatzes, das sind 207 Euro pro Monat, gewährt. Davon entfallen monatlich u. a. 79,63 Euro für Nahrungsmittel und Getränke, 13,88 Euro für Kleidung, 1,41 Euro für Spielzeug, 0,44 Euro zum Ansparen für ein Fahrrad, 1,33 Euro für Schulhefte, Schreibzeug und Malsachen, 1,36 Euro für Zoo-, Kino- und Theaterbesuche. Das Kindergesicht der Armut ist besonders bedrückend. Inzwischen sind über 2,5 Millionen Kinder davon betroffen. Der Kinderregelsatz soll das soziale und kulturelle Existenzminimum sichern. Wie soll das gehen bei zum Beispiel 1,36 Euro für Zoo-, Kino- und Theaterbesuche?

Vielleicht überdenkt mancher ja seine Haltung zur Armut, wenn er den von der Regierung festgelegten Regelsatz für Erwachsene einmal für sich selbst durchspielt: Zum Beispiel 9,90 Euro im Monat für Körperpflege und Friseur, 5,95 Euro für Möbel und Einrichtungen, 3,50 Euro für Reparaturen in der Wohnung, 5,98 Euro für Bücher usw. Könnten Sie davon menschenwürdig leben?

Mit freundlichen Grüßen

— Ottmar Schreiner, MdB, Bundesvorsitzender Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der SPD

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