zum Hauptinhalt

Meinung: Instrumentalisierung der NS-Opfer

„Das Brandenburger Tor bleibt ungeschützt“ vom 12. März 2005 Bereits seit der Planung wird über das Holocaustmahnmal kontrovers diskutiert.

„Das Brandenburger Tor bleibt ungeschützt“ vom 12. März 2005

Bereits seit der Planung wird über das Holocaustmahnmal kontrovers diskutiert. Als Schutz vor hetzenden Demonstrationen und Äußerungen, insbesondere von rechter Seite, haben die bisherigen strafrechtlichen Regelungen ausgereicht. Wenn der Gesetzgeber jetzt in einem HauRuck-Verfahren ein Gesetz erlässt, dessen Zentralbegriff die ja sehr weitgehend interpretierbare „Würde der Opfer“ ist, wird obrigkeitsstaatlicher Gesinnungsschnüffelei Tür und Tor geöffnet: Wer auf welche Art gedenken und trauern darf, wird von oben verordnet. Man kann nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Instrumentalisierung der NS-Opfer in dem Gesetz erkennt und es für verfassungswidrig erklärt.

Henning von Zanthier, Berlin-Charlottenburg

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false