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Meinung: Ist die „Gauck-Behörde“ nicht langsam überflüssig?

„Kopf oder Zahl“ vom 26. September 2005 Ich habe den Beitrag mit Interesse gelesen, da sich hier die Frage stellt, ob Frau Birthler sich profilieren will oder wieder einmal ihre Behörde ins rechte Licht setzen will.

„Kopf oder Zahl“ vom 26. September 2005

Ich habe den Beitrag mit Interesse gelesen, da sich hier die Frage stellt, ob Frau Birthler sich profilieren will oder wieder einmal ihre Behörde ins rechte Licht setzen will.

Die Abgeordneten der Linkspartei (PDS, WASG) sind ja keine Neulinge. Herr Kutzmutz aus Potsdam war schon einmal im Bundestag auch der Herr Gysi und einige andere. Damals wurde die Gauck-Überprüfung gefordert, was ich für richtig hielt. Heute, 15 Jahre nach der deutschen Einheit, wissen wir durch die Rosenholzdatei auch, dass es in der alten BRD wichtige MfS-Mitarbeiter gab. Nach der Beurteilung von Frau Birthler müsste es nun zu einer gesamten Überprüfung des Bundestages auf Stasivergangenheit kommen.

Wichtige Ämter wurden ja nach 1992 schon durch die „Gauck-Behörde“ überprüft. Viele Mandatsträger sind mittlerweile mehrfach überprüft worden. Und gerade dieses ständige Überprüfen erscheint mir lächerlich. Wer hat denn nach 1945 die Leute überprüft, die in verantwortliche Positionen kamen? Keiner. Und: Nicht alles, was in den Stasiunterlagen steht, ist auch wahr. Ich meine, die Menschen, die sich ernsthaft bemühen, sollten die Chance bekommen und nicht mit einer langsam überflüssigen Birthler-Behörde konfrontiert werden.

Zudem sind nach 15 Jahren der deutschen Einheit jene, die in Verantwortung standen, schon lange in Pension. Wenn Frau Birthler meint, dass die „Gauck-Behörde“ vor allem zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit gebraucht wird, dann bitte mit Spendengeldern, wie jede Stiftung.

Andreas Blachmann, Georgsmarienhütte

Sehr geehrter Herr Blachmann,

eine erneute Überprüfung der Mitglieder des deutschen Bundestages auf Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR sei übertrieben, einseitig und überflüssig, so schreiben Sie. Zudem seien nach 1945 die Leute auch nicht überprüft worden, die in der Nachkriegszeit in verantwortliche Positionen kamen. Und in der Tat: Weitgehend war dem so.

Die alte Bundesrepublik nahm wegen dieses Versäumnisses innen- wie außenpolitisch Schaden – das SED-Regime trug in dieser Frage den Gewinn davon. Am Anfang der Bundesrepublik stand der Sieg der Alliierten des 2. Weltkrieges über das Nazi-Regime. Am Anfang jenes Prozesses, der 1990 zur Wiedervereinigung führte, stand eine friedliche Revolution, d.h. ein Akt der Selbstbefreiung, der zum Ende der SED-Herrschaft und der ihres Schildes und Schwertes, der Staatssicherheit, führte. Ihn bis zum Ende erfolgreich fortzuführen, erforderte, nicht mehr zum Objekt des konspirativen Netzwerkes von SED und Stasi zu werden. Daher spielte bereits am Zentralen Runden Tisch, an dem ab dem 7. Dezember 1989 die Voraussetzungen für freie Wahlen ausgehandelt wurden, der Umgang mit der Stasi-Vergangenheit eine wichtige Rolle. Vor dem Hintergrund der in den 80er Jahren erfahrenen massiven Unterwanderung und Zersetzung oppositioneller Strukturen durch die Stasi stellte ich auf der 2. Sitzung des Runden Tisches am 18. Dezember 1989 den zu diesem Zeitpunkt noch abgelehnten Antrag, die gegen die Opposition angewandten Vorgehensweisen sowie die Namen eingeschleuster Spitzel offen zu legen.

Anders schien mir ein glaubwürdiger demokratischer Neuanfang nicht machbar. Die im März 1990 aufgedeckte IM-Tätigkeit des Vorsitzenden des Demokratischen Aufbruchs und des Vorsitzenden der Ost-SPD machte die Notwendigkeit einer Überprüfung mehrheitsfähig. Nachdem zunächst die SPD-Fraktion auf ihrer konstituierenden Sitzung am 21./22. März die Überprüfung ihrer Mitglieder beschlossen hatte, traf auf ihrer ersten Sitzung am 5. April 1990 nahezu die gesamte Volkskammer (eine Gegenstimme, eine Enthaltung) die Entscheidung, einen zeitweiligen Prüfungsausschuss zu bilden, um einem glaubwürdigen demokratischen Neuanfang Rechnung zu tragen. Die später vorgetragenen Ergebnisse zeigten, dass alle Parteien betroffen waren.

Die Beschlüsse der letzten Volkskammer setzten in Hinblick auf den Umgang mit stasi-belasteten Abgeordneten Maßstäbe. Sie wurden von den Landtagen der neuen Länder und dem Bundestag aufgenommen. Aber nicht nur ein gesellschaftlicher und politischer Neuanfang wie im Jahre 1990 verlangt Transparenz und Glaubwürdigkeit. So wie die kontinuierliche Offenlegung der von politischen Mandatsträgern in Anspruch genommenen Spenden hierfür unabdingbar ist, so auch die Offenlegung von Stasi-Spitzeltätigkeiten – dies so lange, wie es noch Mandatsträger gibt, die einst in Gefahr standen, sich zu verdingen, und neu erschlossene Stasi-Akten die Aktenbasis zur Überprüfung erweitern.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gutzeit, Landesbeauftragter für die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR in Berlin, als Vertreter der SDP Teilnehmer des Zentralen Runden Tisches in der DDR und parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion in der letzten DDR-Volkskammer.

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