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Meinung: Ist Justitia bei einigen blinder als bei anderen?

Zur Einstellung des Mannesmann-Prozesses Sicher, der Mannesmann-Prozess hat viel ans Licht gebracht und es hat sich durch die durch den Prozess ausgelöste Diskussion auch viel getan „im Selbstverständnis der Wirtschaft und ihrer Chefs“, auch gibt es eine „breite Debatte“ und „einen Kodex über gute Unternehmensführung in Deutschland, dem sich die meisten Top-Unternehmen in diesem Land unterworfen haben“ und es wäre „heute kaum denkbar, dass in kleinem Kreis über Prämien dieser Größenordnung befunden wird“. Und genau da liegt der Haken: Eben „kaum“ denkbar!

Zur Einstellung des Mannesmann-Prozesses

Sicher, der Mannesmann-Prozess hat viel ans Licht gebracht und es hat sich durch die durch den Prozess ausgelöste Diskussion auch viel getan „im Selbstverständnis der Wirtschaft und ihrer Chefs“, auch gibt es eine „breite Debatte“ und „einen Kodex über gute Unternehmensführung in Deutschland, dem sich die meisten Top-Unternehmen in diesem Land unterworfen haben“ und es wäre „heute kaum denkbar, dass in kleinem Kreis über Prämien dieser Größenordnung befunden wird“. Und genau da liegt der Haken: Eben „kaum“ denkbar!

Dass die Einstellung des Mannesmann-Verfahrens nach Paragraf 153 a Strafprozessordnung überhaupt erwogen wurde, liegt doch nur daran, dass die Rechtslage in solchen Fällen völlig unklar ist. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die angeklagten Manager bewegen sich im vorliegenden Fall offensichtlich in einer rechtlichen Grauzone, so dass für beide Seiten überhaupt nicht abzusehen ist, ob eine Verurteilung erfolgen könnte.

Und da muss der Gesetzgeber schnellstens tätig werden, klare Regeln vorgeben, um die Selbstbedienung von Managern, die ja meist zu Lasten der Aktionäre und Beschäftigten geht, grundsätzlich unter Strafe stellen zu können. Ein freiwilliger Kodex ist schön und gut, aber er ist eben vor allem eins: Freiwillig. Man muss sich nicht an ihn halten. Und bei den Summen um die es geht – im Fall Mannesmann waren es ja wohl rund 57 Millionen Euro zusätzlich für die Manager – wird der nächste ähnlich gelagerte Fall nicht lange auf sich warten lassen. Zumal man einer Verurteilung ja unter Umständen durch Anwendung des oben genannten Paragrafen entgehen kann.

Die Einstellung des Verfahrens ist ein gutes Beispiel dafür, was man sich in unserem Land erkaufen kann, wenn das notwendige Geld vorhanden ist.

Anke Brunner,

Berlin-Friedrichshain

Sehr geehrte Frau Brunner,

ich kann verstehen, dass Sie es falsch oder ungerecht finden, wie das Mannesmann-Verfahren zu Ende gegangen ist. Keinesfalls sollten Sie daraus aber den Schluss ziehen, die Justiz sei käuflich. Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist eine legale Möglichkeit, ein Strafverfahren gegen eine Geld- oder sonstige Auflage einzustellen. Diese Verfahrensregel sorgt dafür, dass jährlich etwa 300 000 Fälle zügig von der Justiz bewältigt werden - durch Geldauflagen oder auch mit der Auflage, gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Ohne gleich vorbestraft zu sein, bekommen die Betroffenen zu spüren, dass ihr Verhalten strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. In Einzelfällen kann eine solche Einstellung gegen Auflagen auch dann in Betracht kommen, wenn es um Straftaten mit Millionenschäden geht. Dann aber müssen besondere Umstände hinzukommen.

Dazu kann gehören, dass der Sachverhalt nicht einfach gelagert ist, das Verfahren mit seinen Belastungen bereits eine erhebliche Zeit gedauert hat oder noch dauern würde, der Angeklagte bislang strafrechtlich unbescholten ist und im Falle einer Verurteilung voraussichtlich allenfalls eine Bewährungsstrafe zu erwarten hätte. Ob solche Voraussetzungen im Mannesmann-Verfahren vorlagen – das zu bewerten ist allein Sache des Gerichts und der Staatsanwaltschaft. Der Grundsatz der Gewaltenteilung gebietet es, dass ich mich eines Urteils darüber enthalte. Neue Strafgesetze jedenfalls brauchen wir nicht. Die Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten durch Manager ist, das hat dieses Strafverfahren deutlich gemacht, strafbar. Ob im konkreten Einzelfall dieser Straftatbestand tatsächlich erfüllt ist, bleibt immer Tatfrage, die nur das Gericht beurteilen kann. So sehr Sie das Ergebnis in diesem Fall als unbefriedigend empfinden mögen – das Verfahren und die öffentliche Diskussion darüber wird jedenfalls erhebliche Abschreckungswirkung für zukünftige Fälle entfalten, da bin ich mir sicher.

Nicht zuletzt hat der Fall Mannesmann die Debatte um gute Unternehmensführung und ethische Grundsätze in der Wirtschaft erheblich vorangebracht. So haben wir inzwischen einen Deutschen Corporate-Governance-Kodex, dem sich alle börsennotierten Unternehmen unterworfen haben. Er trägt ebenso zu mehr Transparenz bei wie das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz, mit dem Manager verpflichtet werden, ihre Gehälter, Provisionen, Aktienoptionen, kurz Nebenleistungen aller Art offenzulegen. Transparenz ist eine wesentliche Voraussetzung, um Missbräuche zu verhindern, denn: Schamlosigkeiten scheuen das Licht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

— Brigitte Zypries (SPD),

Bundesministerin der Justiz

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