zum Hauptinhalt

Meinung: Ist unsere Justiz zu lasch?

„Milde Strafen nach Messerattacke auf Busfahrer / Gericht blieb mit Freiheitsstrafen von drei und dreieinhalb Jahren deutlich unter dem Antrag der Anklage. Täter sind vorerst frei“ von Tanja Buntrock und Kerstin Gehrke vom 23.

„Milde Strafen nach Messerattacke auf Busfahrer / Gericht blieb mit Freiheitsstrafen von drei und dreieinhalb Jahren deutlich unter dem Antrag der Anklage. Täter sind vorerst frei“ von Tanja Buntrock und Kerstin Gehrke vom 23. Juli

Das Urteil ist eine Schande allerersten Ranges für die deutsche Justiz. Und die erneut milden Strafen für brutale junge Gewalttäter sind leider kein Einzelfall. Seit Jahren müht sich die Polizei, Gewalttäter dingfest zu machen und dann wird allzu oft von Richtern das Strafmaß nicht ausgeschöpft. Bei so geringen Strafen ist der Abschreckungseffekt gleich null. Da muss sich keiner wundern, wenn die Zahl der Mehrfachtäter zunimmt. Wenn Strafen nicht wehtun, werden Straftaten für junge Täter zum Statussymbol.

Bei der Häufung solch milder Urteile in den letzten Jahren überrascht mich auch die zunehmende Tendenz zu besonders brutalen Taten (siehe z. B. die Münchner U-Bahntäter) nicht wirklich. Die jungen Schläger wissen auch sehr genau, dass sie den Faktor Angst bei den Menschen nutzen können, es traut sich ja kaum noch jemand, junge Leute bei ungebührlichem Betragen in der Öffentlichkeit zurechtzuweisen. Ein Messer hat man heutzutage eben schnell im Rücken.

Da rächen sich jahre- und jahrzehntelange Fehler und Versäumnisse in Politik, Justiz und Verwaltung, die mit ihrer unnötigen Toleranz bei der Ahndung von Delikten wie Raub, Diebstahl, Vandalismus, Gewalt- und Drogenkriminalität solchen Taten letztlich Vorschub leisten. Wenn sich da nicht bald etwas ändert, gehen in diesem Land allmählich die moralischen Grundlagen unserer Gesellschaft vor die Hunde.

Helfen tut offensichtlich nur eines: Abschreckung! Immer wieder ist zu hören ist, dass die Gesetze nicht verschärft werden müssen, um die Täter härter bestrafen zu können, die Justiz müsste nur das mögliche Strafmaß auch ausschöpfen. Die Richter sollten dies endlich tun, damit wir Bürger uns auf der Straße wieder sicher fühlen können!

Helmut Thiel, Berlin-Mariendorf

Sehr geehrter Herr Thiel,

Ihre Kritik an der „Häufung milder Urteile in den letzten Jahren“ greift ein Problem auf, das mich und auch viele meiner Kollegen umtreibt. Zwar bin ich nicht der Meinung, dass man den Strafrichtern pauschal zu große Nachsichtigkeit bei Gewaltstraftaten vorwerfen sollte. Einige Punkte aber, die Strafrichter vermeintlich daran „hindern“, häufiger den gesetzlichen Strafrahmen auszuschöpfen, sollte man kritisch ansprechen. Sie sind nämlich nicht vom Gesetz vorgegeben, sondern haben sich durch langjährige (auch höchstrichterliche) Urteilspraxis „eingeschlichen“:

1. Der Nachweis eines versuchten Tötungsdeliktes scheitert häufig daran, dass die Gerichte schematisch die Formel von der "deutlich erhöhten Hemmschwelle" für die Tötung eines Menschen anwenden und sich deshalb nicht von einem Tötungswillen überzeugen können, der sich bei unbefangener Betrachtung der Tat förmlich aufdrängt. Angesichts zunehmender Gewaltintensität und immer nichtigerer Anlässe für extreme Gewaltanwendung, müssen wir uns der Tatsache stellen, dass die „erhöhte Hemmschwelle“, einen anderen zu töten, bei vielen Gewalttätern Illusion ist. Wenn sich die Realität ändert, müssen wir uns von der formelhaften Anwendung von Regeln trennen, die nur auf Richterrecht beruhen.

2. Als Staatsanwalt gewinnt man häufiger den Eindruck, dass die Gerichte bei der Beurteilung grober Gewalttaten bei der Strafzumessung im mittleren Bereich des Strafrahmens „verharren“, um noch Spielraum „nach oben“ zu haben für noch extremere Taten. Meiner Ansicht nach ist diese Praxis falsch. Wenn eine Tat äußerst brutal ist, verdient sie die Höchststrafe. Schlimmstenfalls gibt es irgendwann eine Tat, deren Brutalität noch größer ist und für die dann ebenfalls die Höchststrafe verhängt wird, weil das Gesetz eine Obergrenze vorgibt, die nicht überschritten werden kann.

3. Zwar sind harte Strafen nicht das Allheilmittel zur Verhinderung weiterer Gewalttaten; abschreckende Wirkung dürften harte Strafen aber jedenfalls für die große Masse der Menschen entfalten, die noch nicht in einer Parallel-Wertewelt leben. Bei den hartgesottenen Wiederholungstätern entfalten harte Strafen eine andere Wirkung. Sie bewirken, dass die Gesellschaft während der Haftzeit vor ihnen geschützt ist. Auch das ist ein Wert, der häufig übersehen wird. Wenn dann noch während der Haft intensiv mit ihnen gearbeitet wird, ist die Haftzeit auch nicht reines „Wegsperren“.

4. In das Tagesgeschäft schleicht sich bei den Strafgerichten auch immer wieder die Routine ein. Man bemüht sich, den Vorgaben der Gesetze und der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Rechtsanwendung nachzukommen. Dabei besteht – insbesondere bei schwereren Taten, wie sie vor dem Landgericht verhandelt werden – immer auch die Gefahr, sich in rechtsdogmatischen Überlegungen zu verlieren und die Folgen der Tat für das Opfer und auch ihre Wirkung auf die Öffentlichkeit aus dem Auge zu verlieren. Man hat die Sühne für eine Straftat aus guten Gründen vom Verletzten in die Hände des Staates gelegt. Dieser Verantwortung müssen sich die Richter immer bewusst sein.

Mit freundlichen Grüßen

— Vera Junker, Oberstaatsanwältin, Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte e. V.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false