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Meinung: Justitia muss mit Augenmaß urteilen

„Schauspielerin verurteilt: Sie warf am1. Mai mit Flaschen“ vom 8.

„Schauspielerin verurteilt: Sie warf am

1. Mai mit Flaschen“ vom 8. September

Das Bezirke wie Kreuzberg, die über Jahrzehnte von der alternativen Szene geprägt wurden, mittlerweile für diejenigen, die das Flair des Viertels mitgeprägt haben, aufgrund steigender Mieten kaum noch erschwinglich sind, ist unter der Bezeichnung „Gentrification“ seit längerem bekannt. Das neuerdings offenbar auch die Militanz dieser Szene gentrifiziert wird, erscheint mir bizarr. Der bundesdeutsche Rechtsstaat darf nicht vor einem Mob Latte-macchiato-trinkender Webdesigner, Jungunternehmer, oder, wie im vorliegenden Fall, C-Prominenter aus Vorabend-Soaps kapitulieren. Wenn das Beispiel von Maria V. Schule machen sollte, kann sich Berlin wohl mittelfristig auf Besserverdienendenkrawalle in Mitte oder Zehlendorf einstellen.

Es kann nicht angehen, dass Berliner Polizeibeamte, die aller Wahrscheinlichkeit nach ein weitaus schmaleres Monatsgehalt als Frau V. beziehen, sich von dahergelaufenen Bessergestellten mit Flaschen bewerfen lassen müssen. Bedenkt man, dass gegen andere Festgenommene der Maikrawalle in den letzten Wochen Urteile häufig ohne Bewährung ergingen, so scheint mir hier die Gefahr gegeben, dass beim einfachen Bürger der Eindruck entstehen könnte, dass Menschen aus niedrigeren sozialen Schichten von der Justiz härter angefasst werden.

Heiko Fähndrich,

Berlin-Friedrichshain

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