zum Hauptinhalt

Meinung: Kann Sterbehilfe menschlich sein?

Zur Diskussion über aktive Sterbehilfe Der reflexartige Aufschrei in Deutschland nach Bekanntwerden der Selbsttötungen auf einem Parkplatz bei Zürich ist typisch für die Heuchelei, die jedes Mal mit diesem Thema einhergeht. Meines Erachtens ist es ein Skandal, dass die beiden Männer für ihr Vorhaben keinen anderen Ort finden konnten.

Zur Diskussion über aktive Sterbehilfe

Der reflexartige Aufschrei in Deutschland nach Bekanntwerden der Selbsttötungen auf einem Parkplatz bei Zürich ist typisch für die Heuchelei, die jedes Mal mit diesem Thema einhergeht. Meines Erachtens ist es ein Skandal, dass die beiden Männer für ihr Vorhaben keinen anderen Ort finden konnten. Sie hätten sicherlich einen freundlicheren Ort vorgezogen. Aber die Schreier in Sachen „Menschlichkeit“ lassen das ja nicht zu. Das ist der eigentliche Skandal.

Die Pseudo-Humanisten prangern an, das wäre Geschäftemacherei und deshalb verwerflich. Ehrlich gesagt habe ich mehr Angst vor einem Chefarzt, der mich am Ende meines Lebens gegen meinen Willen operiert – und an mir verdient – und vor Apparaten, an die ich angeschlossen werde, damit diese sich amortisieren, als vor einer Sterbehilfeorganisation.

Mag sein, dass Sterbehelfer Geschäfte machen wollen. Aber welche Einrichtungen für kranke und alte Menschen machen keine Geschäfte? Es wird heuchlerisch argumentiert, man müsse alte Menschen davor schützen, aus lauter Rücksichtnahme auf die Nachkommen aus den Leben scheiden zu wollen. Wieso werden alte Menschen entmündigt? Will man noch an ihnen verdienen, die Bettenauslastung optimieren, die Jobs sichern? Der finanzielle Grund wäre jedenfalls eine Erklärung für die Bevormundung durch Staat und Ärzte in einer Gesellschaft, die ansonsten höchsten Wert auf Individualität und Selbstbestimmung legt. Eine solche Gesellschaft muss die Möglichkeit der Selbsttötung mit Hilfe dringend durchsetzen.

Alten Menschen sollte man zugestehen, eigene Entscheidungen zu treffen. Möglicherweise empfinden sie, dass nicht nur sie anderen zur Last fallen, sondern dass das Leben eine Last ist, derer sie sich zu einem frei gewählten Zeitpunkt entledigen wollen.

Renate Bloch, Kleinmachnow

Sehr geehrte Frau Bloch,

als ich von den begleiteten Selbsttötungen auf einem Parkplatz in der Schweiz erfuhr, drängte sich mir eine zentrale Frage auf: Wie groß muss die Not dieser beiden Menschen aus Deutschland gewesen sein, viel Geld dafür auszugeben, um sich auf diese zweifelsohne menschenverachtende Art und Weise in den Tod begleiten zu lassen? Wie verzweifelt müssen sie – und auch ihre Angehörigen - gewesen sein? Die Hilfe bei der Selbsttötung erschien ihnen als einzige Lösung. Einen anderen Weg haben diese Menschen selbst offensichtlich nicht gesehen.

Doch liegt nicht gerade darin der eigentliche Skandal? Wenn auch nur einer der jährlich rund 830 000 Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland, getötet zu werden als einzige Antwort auf seine Situation sieht, kommt das einem Armutszeugnis unserer Gesellschaft gleich, die für sich beansprucht, modern und human zu sein. Hilfe bei Selbsttötung darf weder zu einer gesellschaftlich akzeptierten noch zu einer ausdrücklich juristisch legalisierten Antwort werden. Darin scheint sich die Politik weitgehend einig zu sein. Sie formuliert unisono ein „Nein“ auf die Frage, ob Töten die einzige Antwort auf die Not der schwerstkranken und sterbenden Menschen sein darf. Sie formuliert ebenso ein „Ja“, wenn es um ein gesetzliches Verbot der kommerziellen Vermittlung von assistiertem Suizid geht, wie es die Schweizer Sterbehelfer von Dignitas anbieten.

Das ist auch gut so. Allerdings darf es dabei nicht bleiben. Wir dürfen nun eben nicht in gebetsmühlenartig heruntergespulten Empörungen oder wie Sie schreiben, in „reflexartigen Aufschreien“ stecken bleiben. Wenn die Politik ihren Lippenbekenntnissen keine Taten folgen lässt, dann macht sie sich mitschuldig. Das wäre skandalös.

Jetzt gilt es also für alle Betroffenen, für alle Ärzte und auch Richter die Alternativen deutlich zu machen: töten ist verboten, begleiten ist geboten. Sterben an der Hand eines anderen, nicht durch die Hand eines anderen muss die Antwort auf Not und Leid der Schwerstkranken und Sterbenden sein. Und das ist möglich. Die passive und indirekte Sterbehilfe sind in Deutschland erlaubt. Ärzte dürfen die Maschinen abstellen, Ärzte dürfen Magensonden ziehen, Ärzte dürfen Schmerzen therapieren und dabei bis an die Grenzen gehen, um Leiden zu lindern. Dabei muss zum einen der Wille des Patienten klar sein, zum anderehn müssen Ärzte ihr Handwerk verstehen. Das ist das Rüstzeug, das den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch der Unantastbarkeit der Würde garantieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

— Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false