zum Hauptinhalt

Meinung: Keine Pflicht zum Leben

Betrifft: „Auch die FDP will Sterbehilfe liberalisieren“ vom 10. April 2004 Im Grundgesetz steht, dass „jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (Art.

Betrifft: „Auch die FDP will Sterbehilfe liberalisieren“ vom 10. April 2004

Im Grundgesetz steht, dass „jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (Art. 2,1). Sterbehilfe auf Verlangen verletzt nicht das Recht anderer und verstößt auch nicht gegen die Ordnung. Im Grundgesetz steht, dass jeder das Recht auf Leben hat (Art. 2,2). Eine Pflicht zum Leben gibt es aber nicht. Sittengesetze ändern sich. Wir sind Bürger eines Rechtsstaates, in dem die Freiheit des Glaubens und des Gewissens unverletzlich ist (Art. 4,1). Wem sein Glaube und Gewissen erlaubt oder gar gebietet, Sterbehilfe zu verlangen oder zu leisten, dem sollte dies nicht verwehrt werden.

Waldemar Broser, BerlinDüppel

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false