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Meinung: Keine Privatpatienten

Betrifft: „Teure Sozialfälle“ vom 2. Juli 2002 In Ihrem Artikel wird der Eindruck erweckt, dass Ärzte Sozialhilfeempfänger ähnlich wie Privatpatienten abrechnen können.

Betrifft: „Teure Sozialfälle“ vom 2. Juli 2002

In Ihrem Artikel wird der Eindruck erweckt, dass Ärzte Sozialhilfeempfänger ähnlich wie Privatpatienten abrechnen können. Dies ist jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn den Patienten kein Behandlungsschein vom Sozialamt ausgehändigt wird.

Üblicherweise werden Sozialhilfeempfänger nach der Gebührenordnung für die gesetzlichen Krankenkassen über die AOK und die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Dabei ist es unmöglich, Steigerungsfaktoren wie in der Gebührenordnung für Privatpatienten anzusetzen. Der Vorteil für den Arzt in der Behandlung von Sozialhilfeempfängern ist, dass die gesamte Behandlung ohne Deckelung übernommen wird, wie es auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur Seehoferschen Gesundheitsreform üblich war. Wenn die Sozialsenatorin Frau Knake-Werner dies nicht weiß, entstehen große Zweifel an ihrer Eignung für das Amt. Außerdem werden illusorische Einsparmöglichkeiten für den Haushalt angesetzt, die sich nicht werden realisieren lassen.

Vielleicht soll auch nur wieder der Sozialneid gegen Ärzte geschürt werden.

Dr. Thomas Schuster, Berlin

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