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Meinung: Kinderlose benachteiligt

Betrifft: Gesundheitsreform Das Vorhaben der Bundesregierung, die Kosten für künstliche Befruchtung aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu nehmen ist nicht nur einfallslos, sondern könnte auch eine Doppelzüngigkeit entlarven. Wenn die unfreiwillig Kinderlosen bedauerlicherweise nicht mehr als eine unterstützenswerte Gruppe angesehen werden, dann geht aber auch das Hauptargument zur Beibehaltung des Ehegattensplittings verloren.

Betrifft: Gesundheitsreform

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Kosten für künstliche Befruchtung aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu nehmen ist nicht nur einfallslos, sondern könnte auch eine Doppelzüngigkeit entlarven. Wenn die unfreiwillig Kinderlosen bedauerlicherweise nicht mehr als eine unterstützenswerte Gruppe angesehen werden, dann geht aber auch das Hauptargument zur Beibehaltung des Ehegattensplittings verloren. Und wenn die Bundesregierung dann nicht gleich doppelt zuschlagen will, wäre sie wohl gut beraten, zuerst das Ehegattensplitting abzuschaffen und statt dessen die Kostenübernahme für künstliche Befruchtung im Katalog der Krankenkassen zu belassen.

Christian Liebchen, BerlinBiesdorf

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