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Meinung: Kriminelles Handeln

Betrifft: „Parteien verurteilen ,Hexenjagd‘ auf Anleger“ vom 18. Juli 2002 Nur ein beamteter Professor wie Herr Grottian kann Anleger auffordern, ihre Anteile an einem Fonds aufzugeben, nur weil dieser das Stadtsäckel belastet.

Betrifft: „Parteien verurteilen ,Hexenjagd‘ auf Anleger“ vom 18. Juli 2002

Nur ein beamteter Professor wie Herr Grottian kann Anleger auffordern, ihre Anteile an einem Fonds aufzugeben, nur weil dieser das Stadtsäckel belastet. Er und seine Partner befürchten wohl, dass ihre Gehälter, die sie in unkündbaren Arbeitsverhältnissen beziehen, in Gefahr geraten. Allein der Gedanke, jemand anderem zu bedeuten, er möge auf einen Teil seines Einkommens verzichten, ist eine Frechheit – seinen n zu veröffentlichen, ist kriminell.

Christian Pauly, Berlin

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