zum Hauptinhalt

Meinung: Nach dem Stasi-Urteil bleibt die Wahrheit unveröffentlicht

Betrifft: „Vorteil Kohl“ vom 24. Juni 2004 Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Fall Helmut Kohl, dass in Zukunft keine Unterlagen mehr mit Informationen, die aus Spionage oder durch illegale Aktionen gewonnen wurden, an die Öffentlichkeit gegeben werden dürfen.

Betrifft: „Vorteil Kohl“ vom 24. Juni 2004

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Fall Helmut Kohl, dass in Zukunft keine Unterlagen mehr mit Informationen, die aus Spionage oder durch illegale Aktionen gewonnen wurden, an die Öffentlichkeit gegeben werden dürfen. Da die Stasi zum größten Teil auf diese Art zu ihren Informationen kam, sind bei der Bundesbeauftragten für die StasiUnterlagen für die Zukunft wohl massive Entlassungen zu befürchten. Und das Berliner Landgericht gibt einem früheren Stasimitarbeiter Recht, der nicht wollte, dass dieser „kleine Fehltritt“ in seiner Biografie öffentlich benannt wird.

Da kann man eigentlich nur hoffen, dass die Betroffenen in weiser Voraussicht schon genug Sekt eingelagert haben, um diese Urteile auch gebührend mit ihren Freunden feiern zu können. In manchen Gegenden dürfte es sonst, so wie früher, zu Engpässen in der Versorgung kommen.

Nur 14 Jahre nach dem Ende der Stasi sind wir also schon wieder so weit, dass das, was Wahrheit ist, nicht einfach mehr so gesagt werden darf, und dass das, was an Erkenntnissen aus Unterlagen vorhanden ist, unveröffentlicht in den Kellern der Behörden bleiben muss, weil die Stasi kriminell war. Welch verblüffende Erkenntnis! Aber vielleicht hat es das Ende der Stasi ja gar nicht gegeben? Darauf muss ich erst mal einen trinken. Nein, keinen Rotkäppchen-Sekt, einen Magenbitter, weil mir die Galle hochkommt!

Alex Latotzky, Vorstandsmitglied im Bautzen-Komitee, Kolrep

-

Zur Startseite