zum Hauptinhalt

Meinung: Rauchende Köpfe

Zum Rauchverbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts Inzwischen fragen wir uns, ob es nicht bessere Lösungen als das allgemeine Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden geben könnte. Jetzt im Sommer auf der Terrasse eines Restaurants zu essen haben wir uns abgewöhnt: Neuerdings ist man dort von Rauchern regelrecht umzingelt.

Zum Rauchverbotsurteil

des Bundesverfassungsgerichts

Inzwischen fragen wir uns, ob es nicht bessere Lösungen als das allgemeine Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden geben könnte. Jetzt im Sommer auf der Terrasse eines Restaurants zu essen haben wir uns abgewöhnt: Neuerdings ist man dort von Rauchern regelrecht umzingelt.Der Zutritt zu Behörden, Bahnhöfen, Krankenhäusern ist ohne Gasmaske kaum noch zumutbar.Vermutlich lässt sich das, was wir uns wünschen, kaum erzwingen. Dass Raucher auf Nichtraucher ganz selbstverständlich Rücksicht nehmen. Darum aber geht es.

Viel wichtiger als Gaststättenbesucher vor Rauchern zu schützen wäre allerdings, Kinder vor Rauchern zu schützen – und seien es die eigenen Eltern. Ein frommer Wunsch.

Heinrich und Karin Maiworm,

Berlin-Charlottenburg

Die höchsten deutschen Richter sorgen dafür, dass eine Wirtin wie Frau Thimm von der Berliner Boulevardpresse zur „Heldin“ erklärt werden kann. Das ist schlicht peinlich. Jetzt ist meines Erachtens die Politik gefordert. Sie muss dafür Sorge tragen, dass es keine juristischen Interpretationsmöglichkeiten mehr gibt.

Oliver Kriebel, Berlin-Köpenick

„Salomonisch und spanisch“

von Peter von Becker vom 31. Juli

Ein „Signal gegen Regulierungswahn und Tugendterror“ hat Ihr Autor also geortet – und meint, mit dem Rauchen müsse man konsequenterweise auch Alkoholkonsum, Bergsteigen und allerlei andere gefährliche Dinge verbieten. Nun mag es ja sein, dass dem armen Herrn von Becker ständig von aggressiven Saufbrüdern Alkoholika eingeflößt werden, er zum Drachenfliegen und Tiefseetauchen gezwungen oder trotz verzweifelter Gegenwehr auf hohe Berge verschleppt wird. Mir ist all dies in meinen mehr als fünfzig Erdenjahren noch nicht passiert. Dafür ist mir aber schon häufig gegen meinen Willen die Atemluft verpestet und die Lunge geteert worden, und dies alles nur als Strafe dafür, dass ich ganz einfach am sozialen Leben teilnehmen und in einem Lokal etwas zu mir nehmen wollte.

Andreas Saremba, Brieselang

Herr von Becker schreibt, dass das Urteil der Karlsruher Richter ein Urteil gegen Regulierungswahn und Tugendterror ist und vergleicht die Notwendigkeit eines Rauchverbots mit der Notwendigkeit eines generellen Alkoholverbotes oder von Gesetzen gegen Bergsteigen, Drachenfliegen, von anderen lustvollen Lebensgefahren ganz zu schweigen.

Offensichtlich ist es immer noch nötig und wichtig, auch intelligenten Menschen Folgendes immer wieder zu erklären: Drachenfliegen ist zwar gefährlich für den Drachenflieger selbst, wenn Sie in einer Kneipe jedoch neben einem Drachenflieger sitzen, hat das keinen unmittelbaren negativen Einfluss auf Ihre Gesundheit. Beim Raucher ist das etwas anderes: Wenn Sie oder ich neben einem Raucher in einer Kneipe sitzen, ist das krebserregend und gefährlich, sowohl für den Raucher als auch für uns beide.

Rudolf Bäumler, Berlin-Wilmersdorf

Ich schätze Ihre Kritiken und Kolumnen sonst sehr, aber dass Sie den abgedroschenen Vergleich zwischen Rauchen und Trinken aufwärmen, finde ich ärgerlich. Wenn in der Kneipe oder Bar neben mir jemand trinkt, stinkt am nächsten Tag weder mein Hemd noch mein Haar, und auch der Hals ist mir nicht kratzig. „Tugendterror“, das hätte ich in „Bild“ erwartet. Schutz der Mitarbeiter und nichtrauchenden Gäste, darum geht es.

Volker Schewitz,

Berlin-Charlottenburg

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false